|  |  | |
|  |  | 
| 
 | |||||||
| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' | 
|  | 
|  | Themen-Optionen | Ansicht | 
|  | 
|  12.12.2003, 16:44 | #1 | 
| Gast 
					Beiträge: n/a
				 |  Rückforderung der Leerkassettenvergütung gemäß §42b(6)Z2 UrhG Wer gegenüber der österreichischen Verwertungsgesellschaft Austro Mechana eine Aufstellung von Rohdatenträgern glaubhaft belegen kann, die mit "Einwilligung des Berechtigten" bespielt worden sind, bekommt von dieser Gesellschaft die Leerkassettenvergütung zurück! Mehr dazu unter: http://www.ffs.or.at/projekte/freedom2use/lkv.html Ich werd's mal für die Firma ausprobieren und für rund 1000 CDs die Abgabe zurückfordern -> wenn's klappt sind das fast 200,- Einzig die Wartezeit... "Die Rückerstattung erfolgt längstens drei Jahre nach dem Kauf der Rohlinge" - soll man da jetzt Rückschlüsse auf das Arbeitstempo bei der Austro Mechana ziehen?  | 
|   | 
|  16.09.2010, 18:16 | #2 | 
| Senior Member  Registriert seit: 07.12.2008 
					Beiträge: 108
				 |   Was ist jetzt aus der Sache mit der Rückvergütung für Firmen geworden? Mich würden da vorallem Berichte aus der PRaxis interessieren? Wir haben ne Menge DVDs gekauft. | 
|   |   | 
|  | 
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| 
 | 
 |