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-   -   Rückforderung der Leerkassettenvergütung gemäß §42b(6)Z2 UrhG (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=118507)

tom 12.12.2003 16:44

Rückforderung der Leerkassettenvergütung gemäß §42b(6)Z2 UrhG
 
Wer gegenüber der österreichischen Verwertungsgesellschaft Austro Mechana eine Aufstellung von Rohdatenträgern glaubhaft belegen kann, die mit "Einwilligung des Berechtigten" bespielt worden sind, bekommt von dieser Gesellschaft die Leerkassettenvergütung zurück!

Mehr dazu unter:
http://www.ffs.or.at/projekte/freedom2use/lkv.html

Ich werd's mal für die Firma ausprobieren und für rund 1000 CDs die Abgabe zurückfordern -> wenn's klappt sind das fast 200,-
Einzig die Wartezeit... "Die Rückerstattung erfolgt längstens drei Jahre nach dem Kauf der Rohlinge" - soll man da jetzt Rückschlüsse auf das Arbeitstempo bei der Austro Mechana ziehen? :D

-=[n0t mY daY]=- 12.12.2003 16:47

http://www.wcm.at/forum/showthread.php?threadid=119119

:p

Theoden 12.12.2003 16:51

Re: Rückforderung der Leerkassettenvergütung gemäß §42b(6)Z2 UrhG
 
Zitat:

Original geschrieben von tom
"Die Rückerstattung erfolgt längstens drei Jahre nach dem Kauf der Rohlinge" - soll man da jetzt Rückschlüsse auf das Arbeitstempo bei der Austro Mechana ziehen? :D
Ich hab das eigentlich so verstanden, dass nur Rohlinge die vor 3 Jahren oder früher gekauft wurden rückvergütet werden. :confused:

frazzz 12.12.2003 17:38

Re: Re: Rückforderung der Leerkassettenvergütung gemäß §42b(6)Z2 UrhG
 
Zitat:

Original geschrieben von Theoden
Ich hab das eigentlich so verstanden, dass nur Rohlinge die vor 3 Jahren oder früher gekauft wurden rückvergütet werden. :confused:

oder eher: innerhalb der letzten 3 jahre? :rolleyes: :p :D

Venkman 12.12.2003 18:09

@tom - schluck meinen staub .... ;)

nein gebs zu habs auch nur von der wcm hauptseite.

brief übrigens vorgestern abgeschickt, bin mal gespannt

colorado_rain 12.12.2003 23:35

Re: Rückforderung der Leerkassettenvergütung gemäß §42b(6)Z2 UrhG
 
Zitat:

Original geschrieben von tom
"Die Rückerstattung erfolgt längstens drei Jahre nach dem Kauf der Rohlinge" - soll man da jetzt Rückschlüsse auf das Arbeitstempo bei der Austro Mechana ziehen? :D

nein, damit ist die 3-jährige verjährungsfrist gemeint. rückerstattung gibts nur für rohlinge, die du innerhalb der letzten 3 jahre gekauft hast. alles davor ist verjährt, deshalb gibts dafür kein geld mehr zurück.

Oli 13.12.2003 13:03

Das ganze funktioniert seit längerem ganz gut - nur wiegesagt, wurde dies nie publiziert.

Nähere Infos auch in diesem Thread:

http://www.wcm.at/forum/showthread.p...hreadid=118643

Ciao Oliver

dannym 16.09.2010 18:16

Was ist jetzt aus der Sache mit der Rückvergütung für Firmen geworden?
Mich würden da vorallem Berichte aus der PRaxis interessieren?
Wir haben ne Menge DVDs gekauft.


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