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 Rückforderung der Leerkassettenvergütung gemäß §42b(6)Z2 UrhG 
		
		
		Wer gegenüber der österreichischen Verwertungsgesellschaft Austro Mechana eine Aufstellung von Rohdatenträgern glaubhaft belegen kann, die mit "Einwilligung des Berechtigten" bespielt worden sind, bekommt von dieser Gesellschaft die Leerkassettenvergütung zurück! 
	Mehr dazu unter: http://www.ffs.or.at/projekte/freedom2use/lkv.html Ich werd's mal für die Firma ausprobieren und für rund 1000 CDs die Abgabe zurückfordern -> wenn's klappt sind das fast 200,- Einzig die Wartezeit... "Die Rückerstattung erfolgt längstens drei Jahre nach dem Kauf der Rohlinge" - soll man da jetzt Rückschlüsse auf das Arbeitstempo bei der Austro Mechana ziehen? :D  | 
		
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 Re: Rückforderung der Leerkassettenvergütung gemäß §42b(6)Z2 UrhG 
		
		
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 Re: Re: Rückforderung der Leerkassettenvergütung gemäß §42b(6)Z2 UrhG 
		
		
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 oder eher: innerhalb der letzten 3 jahre? :rolleyes: :p :D  | 
		
 @tom - schluck meinen staub .... ;) 
	nein gebs zu habs auch nur von der wcm hauptseite. brief übrigens vorgestern abgeschickt, bin mal gespannt  | 
		
 Re: Rückforderung der Leerkassettenvergütung gemäß §42b(6)Z2 UrhG 
		
		
		Zitat: 
	
 nein, damit ist die 3-jährige verjährungsfrist gemeint. rückerstattung gibts nur für rohlinge, die du innerhalb der letzten 3 jahre gekauft hast. alles davor ist verjährt, deshalb gibts dafür kein geld mehr zurück.  | 
		
 Das ganze funktioniert seit längerem ganz gut - nur wiegesagt, wurde dies nie publiziert.  
	Nähere Infos auch in diesem Thread: http://www.wcm.at/forum/showthread.p...hreadid=118643 Ciao Oliver  | 
		
 Was ist jetzt aus der Sache mit der Rückvergütung für Firmen geworden? 
	Mich würden da vorallem Berichte aus der PRaxis interessieren? Wir haben ne Menge DVDs gekauft.  | 
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