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Alt 29.06.2002, 10:43   #1
Claudio Chiandusso
Jr. Member
 
Registriert seit: 07.03.2000
Beiträge: 74


Standard gmax Registirerung

Hallo Leute
Wie ich sehe, arabeiten viele von Euch mit gmax. Nun, ich wollte das Programm installieren (FS Pro CD), und es verlangte eine Registrierung. Diese habe ich brav betellt und per e-mail erhalten. Und nun? Wenn ich gmax starten will, verlangt es nach dem Passwort, und den kann ich nirgends einfügen, weil das Programm ohne Passwort sich verabschiedet... ???
Hat es damit zu tun, dass ich als Standardbrowser Opera verwende und evtl. deswegen ein Prozess im Hintergrund (bei der Registrierung) nicht abläuft? Wie habt ihr Euch denn registriert?
Gruss, Claudio
Claudio Chiandusso ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2002, 13:04   #2
sergio
Inventar
 
Registriert seit: 17.01.2000
Beiträge: 1.745


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Die Registrierung von gmax erfolgt in Form eines Cookies. Die Nummer, die man per E-Mail bekommt, braucht man eigentlich nicht. Für die Registrierung sollte man übrigens MS IE benutzen.
Auch die Hilfe von gmax verlangt nach dem IE.
sergio ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2002, 13:07   #3
copterfreak
Hero
 
Registriert seit: 10.11.2001
Beiträge: 993


Standard

wenn ich jetzt aber mich bei einem computer registriere und gmax aber auf einem anderen compi installiert habe ? was mach ma dann ?

wie lautet der cookie ? Tipps ?
____________________________________
Die einzige Situation in der man zu viel Sprit an Bord haben kann, ist wenn die Maschine brennt.
copterfreak ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2002, 17:28   #4
Bengel
Inventar
 
Registriert seit: 25.03.2001
Beiträge: 1.968


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Das heißt im Klartext, wenn ich aus welchen Grunde auch immer keine Cookies zulasse läuft nix mit der Registrierung, oder?

An sich ist die rechtlich nicht zulässig, mit dem Kauf des Flusi ist auch die darauf befindliche GMAX-Variante gekauft und muß ohne Behinderung verwendbar sein. Es handelt sich ja nicht um eine Demo-Version im rechtlichen Sinne, sondern um eine Zugabe zum Hauptprodukt.
Bengel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2002, 20:00   #5
sergio
Inventar
 
Registriert seit: 17.01.2000
Beiträge: 1.745


Standard

Es ist aber nicht so. Der Urheber darf bestimmen, unter welche Bedingungen das Programm benutzt werden muss. Es sei denn, seine Forderungen sind sittenwidrig. Cookies sind zwar alles möglich, sittenwidrig aber bestimmt nicht.
Dennoch: Die zwangsläufige Online-Registrierung ist lästig. Dafür bekommt man allerdings ein richtig gutes, leistungfähiges und stabiles Programm.
sergio ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.07.2002, 20:34   #6
Bengel
Inventar
 
Registriert seit: 25.03.2001
Beiträge: 1.968


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Da darf ich Dir widersprechen: Eine zwangsweise Registrierung ist schlicht rechtswidrig! Da hat schon Quick-Books Federn lassen müssen.... Die haben sich dann mit einer Anonymregistrierung aus der Affäre gezogen

Auch bestimmt der Urheber nicht die Umstände, wobei ich nicht weiß was Du nun genau meinst.

Mit dem Kauf der Software bin ich nicht nur Nutzer und Eigentümer einer CD/Diskette/..., sondern schlicht Rechteinhaber. Und zwar Rechte an der Programmlizenz die ich gekauft habe (natürlich nicht am Programmcode, Du vestehst was ich meine)

Ich kann und darf mit dem von mir erworbenen Programm machen was ich will (freilich nicht knacken, kopieren zu gewerblichen Zwecken..... auch hier ist ja klar was ich meine): weiterverkaufen, verschenken, am Desktop betreiben, am Laptop, was auch immer.

Ein Cookie ist eine Informationsdatei, auf die via Internet zugegriffen werden kann, daher gibt es im Rahmen von Rechner- und Datensicherheit die Möglichkeit solche zu unterbinden. Wird mir ein Cookie zum Betrieb eines Programmes zwingend vorgeschrieben, so ist die ein Eingriff in meine Rechnerintegrietät mir gegebenenfalls schwerwiegenden Folgen (Viren, Datenspionage, ...).

Es muß mir überlassenbleiben wann und wie ich meinen Rechner öffne oder Cookies akzeptiere. Da geht es nicht um Sittenwidrigkeit

Leider setzen sich fast alle Softwarehersteller über EU-Recht hinweg (MS besonders) und vergleichen sich im Falle von Klagen unter Ausschluß der Öffentlichkeit.
Bengel ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.07.2002, 19:04   #7
Betto
Inventar
 
Registriert seit: 26.06.2001
Alter: 55
Beiträge: 2.021


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Nö, die Registrierung ist dann nicht rechtswidrig, wenn sie beim Abschluß des Vertrages (beim Kauf) bekannt war. Das ist aber leider bei Gmax nicht der Fall, auf der Packung von FS2k2 steht nix auf der Packung. Ich weiß auch wirklich nicht, was die damit bezwecken.... außer mich zu ärgern. Tja, irgendjemand mit einer potenten Rechtsschutzversicherung hier?! Bei dem Streitwert finden sich doch sofort ein paar freundliche Rechtsbeistände....

Versucht es doch einmal mit meinem Registry-Auszug, wenn Ihr Probleme habt mit der Registrierung (auf die Datei im Anhang doppelklicken). Allerdings muß man die Datei zuvor noch von *.txt in *.reg umbenennen, weil andere Anhänge hier nicht erlaubt sind. Sollte funktionieren. Der einzige Nachteil wird sein, daß man jedesmal beim Start einen Button drücken muß, weil man ja nicht den richtigen Cookie hat.

Grüße,

Betto
Betto ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2002, 13:34   #8
Heini-Air
Veteran
 
Registriert seit: 21.04.2001
Alter: 65
Beiträge: 410


Standard

Stellt Euch vor, es gibt schon einen Gmax-Crack, der das Registrieren abschafft.

Ich verurteile das natürlich schärfstens LOL

Liebe Grüsse,
____________________________________
Heini/LOAU (Flugplatz Stockerau)
Heini-Air ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.07.2002, 16:19   #9
D-IJBA
Veteran
 
Registriert seit: 18.03.2002
Alter: 55
Beiträge: 432


Standard

@ Betto:

In welches Verzeichnis muss ich das file legen, damit's funzt?

Jörg
____________________________________
DER JÖRCH

Radar: \"D-IJBA, turn right and report heading!\"
Pilot: \"D-IJBA, Wilco, tree-four-one, tree-four-tree, tree-four-four...\"
D-IJBA ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.07.2002, 23:15   #10
Nikolai
Veteran
 
Registriert seit: 06.07.2002
Beiträge: 409


Standard

gmax ist im übrigen ein kostenloses Produkt, welches jeder aus dem Internet laden kann, also nur eine Beigabe - denn auf der Packung des FS 2002 Pro wird gmax nicht erwähnt. Deshalb auch rechtlich völlig korrekt!
____________________________________
So geht das!
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