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Alt 26.04.2011, 20:12   #1
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Beiträge: 13.646


Standard Abmahnung wegen des Downloads freier Software

Jetzt wird´s bunt.

Zitat:
Kurz vor Ostern wurde die Festfreude bei einigen Bürgern stark gedämpft. Der Grund sind Abmahnungen einer Augsburger Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag der niederländischen Softwarefirma Media Art Holland.

Was war passiert? Die Firma Media Art Holland B.V. beklagt in ihrer Abmahnung, dass die Abgemahnten per Bittorent-Filesharing das Betriebssystem Debian heruntergeladen haben. Das tun Menschen auf der ganzen Welt täglich tausendfach, und mit Recht. Debian ist ein linuxbasiertes Betriebssystem, das von einer Gemeinschaft unter freien Lizenzen erstellt wird.

Es wird sehr interessant sein, zu erfahren, wie die niederländische Firma auf die Idee kommt, sie habe Rechte an Debian, oder warum die auf Abmahnungen spezialisierte Augsburger Kanzlei abmahnung-negele.net nicht geprüft hat, was dort abgemahnt wird. Merkwürdig auch, dass Media Art Holland B.V. anscheinend keine Internetpräsenz hat. Eine ähnlich klingende Firma, Video Art Holland B.V., hat dagegen schon des öfteren mit der Kanzlei abmahnung-negele.net zusammengearbeitet.

Derweil ist auf den Mailinglisten des Projekts Debian eine Diskussion gestartet, was wohl der legale Hintergrund der Aktion sein könne.

Debian Linux wird in Form von Binärpaketen weitergegeben, deren Sourcecode jederzeit frei verfügbar ist, wegen seiner Größe aber nicht mitgeliefert wird. Nun sind einige Projektmitglieder der Meinung, da Bittorrent Benutzer wegen des dezentralisierten Prinzips der Tauschbörse automatisch auch immer Uploader sind, sie mit dem Download eines Debian Images dieses auch wieder in den Upload geben und dadurch das Copyright verletzen. Diese Form der Verletzung wird vom Projekt seit jeher geduldet. Diese Praxis kann aber in Deutschland als einzigem Land von Dritten trotzdem abgemahnt werden. Hintergrund ist hier, dass ein Upload von Binärpaketen ohne den Sourcecode von der GPL2-Lizenz, unter der Debian größtenteils steht, untersagt ist.

Es bleibt daher abzuwarten, wie sich dieser Fall weiterentwickelt.

Update 16:12

Im Laufe des Tages stellten sich die Abmahnungen als Fälschungen heraus. Das erklärt, warum die Firma Media Art Holland B.V. im Netz nicht zu finden ist. Der Rechtsanwalt einer abgemahnten Frau kontaktierte die Augsburger Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller. Diese gaben Auskunft, die Abmahnung stamme nicht von ihnen. Die angegebene Bankverbindung stimmt auch nicht mit der der Kanzlei überein. Es wurde mittlerweile Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.
Quelle: http://www.pc-magazin.de/news/abmahn...e-1119366.html
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Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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