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Christoph 26.04.2011 21:12

Abmahnung wegen des Downloads freier Software
 
Jetzt wird´s bunt.

Zitat:

Kurz vor Ostern wurde die Festfreude bei einigen Bürgern stark gedämpft. Der Grund sind Abmahnungen einer Augsburger Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag der niederländischen Softwarefirma Media Art Holland.

Was war passiert? Die Firma Media Art Holland B.V. beklagt in ihrer Abmahnung, dass die Abgemahnten per Bittorent-Filesharing das Betriebssystem Debian heruntergeladen haben. Das tun Menschen auf der ganzen Welt täglich tausendfach, und mit Recht. Debian ist ein linuxbasiertes Betriebssystem, das von einer Gemeinschaft unter freien Lizenzen erstellt wird.

Es wird sehr interessant sein, zu erfahren, wie die niederländische Firma auf die Idee kommt, sie habe Rechte an Debian, oder warum die auf Abmahnungen spezialisierte Augsburger Kanzlei abmahnung-negele.net nicht geprüft hat, was dort abgemahnt wird. Merkwürdig auch, dass Media Art Holland B.V. anscheinend keine Internetpräsenz hat. Eine ähnlich klingende Firma, Video Art Holland B.V., hat dagegen schon des öfteren mit der Kanzlei abmahnung-negele.net zusammengearbeitet.

Derweil ist auf den Mailinglisten des Projekts Debian eine Diskussion gestartet, was wohl der legale Hintergrund der Aktion sein könne.

Debian Linux wird in Form von Binärpaketen weitergegeben, deren Sourcecode jederzeit frei verfügbar ist, wegen seiner Größe aber nicht mitgeliefert wird. Nun sind einige Projektmitglieder der Meinung, da Bittorrent Benutzer wegen des dezentralisierten Prinzips der Tauschbörse automatisch auch immer Uploader sind, sie mit dem Download eines Debian Images dieses auch wieder in den Upload geben und dadurch das Copyright verletzen. Diese Form der Verletzung wird vom Projekt seit jeher geduldet. Diese Praxis kann aber in Deutschland als einzigem Land von Dritten trotzdem abgemahnt werden. Hintergrund ist hier, dass ein Upload von Binärpaketen ohne den Sourcecode von der GPL2-Lizenz, unter der Debian größtenteils steht, untersagt ist.

Es bleibt daher abzuwarten, wie sich dieser Fall weiterentwickelt.

Update 16:12

Im Laufe des Tages stellten sich die Abmahnungen als Fälschungen heraus. Das erklärt, warum die Firma Media Art Holland B.V. im Netz nicht zu finden ist. Der Rechtsanwalt einer abgemahnten Frau kontaktierte die Augsburger Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller. Diese gaben Auskunft, die Abmahnung stamme nicht von ihnen. Die angegebene Bankverbindung stimmt auch nicht mit der der Kanzlei überein. Es wurde mittlerweile Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.
Quelle: http://www.pc-magazin.de/news/abmahn...e-1119366.html

enjoy2 26.04.2011 21:15

siehe Update von 16:12 Uhr

ist eine Fälschung, oder vielleicht Betrugsversuch

Christoph 26.04.2011 21:18

Schon gelesen, aber:

Wenn´s "nur" wieder ein Betrugsversuch ist, hoffentlich zahlt kein einziger User.

ZombyKillah 26.04.2011 22:48

Was sollte es sonst sein?

Eine Abmahnung von einer Firma die nicht existiert, für Daten, die frei verfügbar sind ...

Zitat:

...Diese Form der Verletzung wird vom Projekt seit jeher geduldet. Dies...
Nicht nur geduldet, sonder auch erlaubt.

Zitat:

Hintergrund ist hier, dass ein Upload von Binärpaketen ohne den Sourcecode von der GPL2-Lizenz, unter der Debian größtenteils steht, untersagt ist.
Halbwahrheit ...
Wenn ein Programm, welches unter GPL2 steht erweitert/verändert wird ... so steht das neue Programm auch unter GPL2 ... somit muss bei Weitergabe, die Möglichkeit für jeden der es verwenden will bestehen zum source zu gelangen.
Er muss nicht auf dem selben Datenträger sein.
Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, steht sogar ausdrücklich drinnen, dass eine Veröffentlichung auf sourceforge oder auf einer anderen Seite reicht.

Hab die GPL Lizenzen selbst nur angestrifen, da Englisch nicht meine Muttersprache ist und es sich dabei auch noch um Rechtsverdreher Englisch handelt, kann es sein, dass ich da auch was missverstanden habe.
Aber die Vorschrift, dass der Sourcecode auf dem selben Datenträger sein muss gibt es sicher nicht.

Die Behauptung, dass alles im Internet illegal ist, empfinde ich schon seit jeher als Frechheit.
Es gibt tausende Werke, Musik, Film, Software, etc. die frei verfügbar ist.
Und weil es die Firmen, welche Ihre Sachen nicht frei hergeben wollen, nicht mal für Wert empfinden Listen herzugeben, was alles von Ihnen geschützt ist ... wird einfach behauptet alles sei geschützt.

ZombyKillah 26.04.2011 23:03

GPL2
http://www.gnu.org/licenses/gpl-2.0.html
http://www.gnu.de/documents/gpl-2.0.de.html
§3 Punkt 3 ...
Es reicht also, wenn der Link zu den entsprechenden Sourcecodes vorhanden ist.

"Absatz b" ist ein Übersetzungsfehler ... §2 Punkt 2 ist gemeint ... also dass man nichts dafür verlangen darf, dass man unterschiedliche unter GPL2 stehende Programme miteinander "verheiratet"

In der englischen Version wurde §2 in die Unterpunkte a, b, c unterteilt.

rev.antun 27.04.2011 09:53

über die kontonummer kann man ja den gauner ermitteln - sauerei das ganze :hammer:


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