und wie wir alle wissen:
"seit November 2009, mit dem Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes, sollten die „Strafgebühren“ für Zahlscheinzahler Geschichte sein. In der Praxis verrechnen aber viele Unternehmen – mit verschiedenen Ausreden – das „Körberlgeld“ weiter."
siehe:
http://www.verbraucherrecht.at/devel...dex.php?id=822
Einziehungsauftrag kommt bei mir nicht in Frage. Zahle per Online-Banking.
Pro Monat werden weiter 3,-€ verrechnet. (Bei meiner Rechnungshöhe zw. 14-18 €)
Hat noch wer selbes Problem und was kann man machen ausser stillschweigend brennen? (eingeschriebener Brief tut weh)