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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 28.07.2011, 21:11   #1
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Standard Urteil gegen usedSoft

Zitat:
Software hat für ihre Ersteller die unangenehme Eigenschaft, sich nicht abzunutzen. Somit liegt ein Handel mit gebrauchter Software durchaus nahe - und versteht sich von selbst, dass dieser den Softwarefirmen ein Dorn im Auge ist. Im jüngsten Streit zwischen Microsoft und usedSoft hat Microsoft nicht gegen die Firma selbst, sondern gegen einen ihrer Kunden einen gerichtlichen Erfolg errungen.

Die beinahe regelmäßigen Rechtsstreitigkeiten, mit denen sich der Händler gebrauchter Software konfrontiert sieht, haben im Falle der usedSoft Schweiz bereits zur Insolvenz geführt, wovon allerdings die usedSoft Deutschland nicht betroffen ist.

Nachdem zwischen Microsoft und usedSoft bereits in 2008 ein Ping-Pong-Spiel von einstweiligen Verfügungen und Gegenverfügungen stattfand, bei dem usedSoft durchaus einen Punktsieg für sich reklamieren konnte, hat der Softwareriese nunmehr ein Match gegen einen Kunden des Lizenz-Verwerters vor dem Frankfurter Landgericht gewonnen. Das Urteil lautet, grob gesagt, auf Löschung der Software, Zahlung der Gerichtskosten und Schadensersatz und ist noch nicht rechtskräftig. (Aktenzeichen 2-06 O 576/09 vom 6.7.2011)

Obwohl usedSoft seine Lieferungen mit einer notariellen Beglaubigung der Lizenz ausstattet, sah das Gericht den Käufer in der Pflicht, sich der Korrektheit der Lizenz zu vergewissern. Und diese schien im konkreten Fall der vorinstallierten Version einer Volumenlizenz nicht hinreichend zu sein. Die UsedSoft GmbH, die auf ihrer Site eine beeindruckende Liste positiver Rechtsentscheide vorlegt, empfiehlt natürlich ihren Kunden, sich nicht von diesem Urteil aufgrund eines „Sonderfalles“ einschüchtern zu lassen, während Microsoft sich bestätigt fühlt: Jeder „Nutzer eines urheberrechtlich geschützten Werkes“ müsse sich selber „Gewissheit vom Einverständnis des Rechtsinhabers verschaffen“ und dürfe sich nicht auf die Bestätigung des Verkäufers verlassen. Über die Praktikabilität solchen Ansinnens mag jeder selbst entscheiden.
Quelle: http://www.pc-magazin.de/news/urteil...t-1164815.html
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Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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