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-   -   Urteil gegen usedSoft (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=242590)

Christoph 28.07.2011 21:11

Urteil gegen usedSoft
 
Zitat:

Software hat für ihre Ersteller die unangenehme Eigenschaft, sich nicht abzunutzen. Somit liegt ein Handel mit gebrauchter Software durchaus nahe - und versteht sich von selbst, dass dieser den Softwarefirmen ein Dorn im Auge ist. Im jüngsten Streit zwischen Microsoft und usedSoft hat Microsoft nicht gegen die Firma selbst, sondern gegen einen ihrer Kunden einen gerichtlichen Erfolg errungen.

Die beinahe regelmäßigen Rechtsstreitigkeiten, mit denen sich der Händler gebrauchter Software konfrontiert sieht, haben im Falle der usedSoft Schweiz bereits zur Insolvenz geführt, wovon allerdings die usedSoft Deutschland nicht betroffen ist.

Nachdem zwischen Microsoft und usedSoft bereits in 2008 ein Ping-Pong-Spiel von einstweiligen Verfügungen und Gegenverfügungen stattfand, bei dem usedSoft durchaus einen Punktsieg für sich reklamieren konnte, hat der Softwareriese nunmehr ein Match gegen einen Kunden des Lizenz-Verwerters vor dem Frankfurter Landgericht gewonnen. Das Urteil lautet, grob gesagt, auf Löschung der Software, Zahlung der Gerichtskosten und Schadensersatz und ist noch nicht rechtskräftig. (Aktenzeichen 2-06 O 576/09 vom 6.7.2011)

Obwohl usedSoft seine Lieferungen mit einer notariellen Beglaubigung der Lizenz ausstattet, sah das Gericht den Käufer in der Pflicht, sich der Korrektheit der Lizenz zu vergewissern. Und diese schien im konkreten Fall der vorinstallierten Version einer Volumenlizenz nicht hinreichend zu sein. Die UsedSoft GmbH, die auf ihrer Site eine beeindruckende Liste positiver Rechtsentscheide vorlegt, empfiehlt natürlich ihren Kunden, sich nicht von diesem Urteil aufgrund eines „Sonderfalles“ einschüchtern zu lassen, während Microsoft sich bestätigt fühlt: Jeder „Nutzer eines urheberrechtlich geschützten Werkes“ müsse sich selber „Gewissheit vom Einverständnis des Rechtsinhabers verschaffen“ und dürfe sich nicht auf die Bestätigung des Verkäufers verlassen. Über die Praktikabilität solchen Ansinnens mag jeder selbst entscheiden.
Quelle: http://www.pc-magazin.de/news/urteil...t-1164815.html

Lowrider20 29.07.2011 10:30

Software nutzt sich nicht ab? Aber kann man sie in fünf Jahren noch sinnvoll nutzen? Die meisten Programme laufen nicht mehr ordentlich oder sind komplett überholt. Bei Spielen braucht man da gar nicht mehr weiterreden, da "verschleißts" ja noch schneller. Da halten reale Dinge meist länger.

Satan_666 29.07.2011 12:00

@ Lowrider20:

unsinn!
bespiele? mein office-paket aus dem jahre 1999 (ist immerhin schon 12 jahre alt) versieht immer noch problemlos seinen dienst. oder mein powerDVD (was mal bei einem DVD-laufwerk dabei war) läuft auch seit 2004 (also auch schon 7 jahre). mein photoshop 6.0 läuft auch schon mindesten 10 jahre.

wer es nicht darauf auslegt, immer die aktuellste software benützen zu müssen, kommt auch mit solch alten programmen mehr als ausreichend zurecht.

um doch wieder den auto-vergleich zu bemühen: ein 20 jahre altes vehikel bringt mich - so es noch funktioniert - auch von A nach B.

Christoph 29.07.2011 13:33

Das sehe ich auch so, ich verwende auch noch "ältere" Software, z.B. CorelDraw11 aus 2002 und das kann genausoviel, manches sogar besser, als CorelDraw X4, detto Office.
Oft sind neuere Versionen nur "bunter" und überladen mit Features die kaum einer braucht.

Lowrider20 29.07.2011 15:53

Und würdet ihr nicht in betracht ziehen, eine neuere Version gebraucht zu kaufen, weil der Verkäufer nunmal die neueren Features haben will/muß? Ihr jedoch mit der "aktuelleren" Version zurecht kommt.

Detto bei Games. Der Eine wills halt nur mal durchzocken und wieder abstoßen.

Der Vergleich mit dem Pkw hinkt. Verwende mal ein 20jähriges Betriebssystem in der heutigen Computerwelt. Mit dem Pkw komme ich auf 130 auf der Autobahn. Mit dem Rechner höchstwahrscheinlich nicht auf die derzeit ausgebaute Datenautobahn. Nur aufn "Feldweg".

Kopieren darf man die Software nicht (bei vorhandenem Kopierschutz) und mittlerweile sollte man sie nicht mal mehr als Original weitergeben dürfen? Wird dem Fortschritt nicht dienlich sein.

Verstehe eure Standpunkte, da ihr von EUREM Nutzungsprofil ausgeht.

Christoph 29.07.2011 21:29

Ich finde das Urteil an sich nicht sehr gut, gebrauchte Software sollte man weitergeben dürfen, auch wenn das den Herstellern nicht gefällt, es sollte nur die Möglichkeit geben, daß sich der Vorbesitzer quasi "abmeldet" und der neue Besitzer sich anmeldet.
Warum soll ich auf einer Software sitzen bleiben, und sie de jure nur wegwerfen dürfen, wenn ein anderer User sie brauchen kann.
Bei anderen Geräten ist das ja auch möglich, nur bei Software nicht?

c23 29.07.2011 22:35

Hi there!

Vor allem geht es hier um Business Software. Windows Lizenzen, Office, Citrix, CRM, ERP, ... diese kosten um Vieles mehr, und bei einem Systemwechsel könnte man sich vieles einsparen, und ein anderes Unternehmen erspart sich einen Neukauf.

Lowrider20 29.07.2011 23:54

@christoph

Das An-/Abmelden wäre ja eine Lösung, die jedoch nicht gewünscht wird. Bei irgendeinem aktuellem Spiel kann nur der Erstregistrierte im Multiplayer-Teil mitspielen. Gibt er das Spiel weiter, gibts nur noch Singleplayer. Soll aber Mode werden.

@c23
Nicht nur bei Business-Software wie oben angeführt.

Christoph 30.07.2011 14:08

Es geht schon, nur müßten es die Hersteller wollen.

Ich habe Acronis TrueImage2010 von einem Bekannten bekommen und wollte die Updates verwenden, Mail an Acronis vom Vorbesitzer und mir mit der Bitte um Löschung der Registrierung des Vorbesitzers.
Das wurde porblemlos erledigt und ich konnte mich registrieren und alles funzt.

Thiersee 01.08.2011 12:44

Zitat:

Die beinahe regelmäßigen Rechtsstreitigkeiten, mit denen sich der Händler gebrauchter Software konfrontiert sieht, haben im Falle der usedSoft Schweiz bereits zur Insolvenz geführt, wovon allerdings die usedSoft Deutschland nicht betroffen ist.
Weil es in Deutschland ein rechtskräftiges Urteil der BGH seit Juli 2000 gibt
Zitat:

Durch das Urteil des Bundesgerichtshofs wurde der Verkauf von OEM-Versionen und DSP-Versionen ohne zugehörige Hardware erlaubt. Daher dürfen Sie diese Lizenz auf jedem xbeliebigem Rechner einsetzen. Dies ist im Bundesgerichtshof Urteil vom 06.07.2000 - I ZR 244/97 auch eindeutig dokumentiert.
das der Weiterverkauf von gebrauchten Betriebssysteme (NUR OEM- und DSP/SB-Versionen) OHNE ANBINDUNG an irgendwelcher Hardware erlaubt!
Auf dieser Weise habe ich mir alle meine OS (5 an der Zahl) gekauft und problemlos aktiviert.
Wie es in Österreich ausschaut, weiß ich nicht.

Im Falle der Verurteilung von UsedSoft muß man betonen, daß es sich um einer Volumen-Lizenz handelte: der Weiterverkauf von solcher gebrauchten Lizenzen ist auch in Deutschland nicht gestattet, weil es sich um Lizenzen für Firmen, mit Sonderkonditionen, die nicht ohne Weiteres weitergegeben werden dürfen.

Übrigens, es gibt auch "Refurbished" Betriebssysteme, die offiziel verkauft werden; ich vermute daß es sich um Lizenzen handelt, die von Firmen praktisch an Microsoft zurückgegeben werden und von Microsoft mit einem neuen Key versehen werden: der Key funktioniert dann NUR mit diesen Versionen.

MfG, Thiersee


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