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Consumer Electronics Digitales TV, DVD-Player und DVD-Reviews |
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#1 |
Newbie
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![]() ...Hilfe bei einer Recht-Frage:
vor ca 18 Monate wurde ein Samsung LCD 40 '' TV-Gerät um 1400.- gekauft; leider ist dieses jetzt defekt. das Angebot des Webshop's ist es nach Wertminderung sich ein anderes um 800.- auszusuchen. Das erscheint uns etwas zu wenig, da TV noch in Garantie ist. Da gab es neue EU-Gesetze; kennt sich da jemand aus bzw schon Erfahrung gemacht? Wie sollen wir da vorgehen? |
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#2 |
Inventar
![]() Registriert seit: 23.03.2000
Ort: Graz
Alter: 71
Beiträge: 3.567
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![]() Nun ja, das Gerät ist eineinhalb Jahre alt. Da finde ich den Preis eigentlich in Ordnung, Garantie hin oder her. Du kannst jetzt auf Garantiereparatur bestehen (und ein paar Wochen fernsehfreie Zeit einplanen) oder zuschlagen. Wobei ich nachfragen würde, ob man auch auf ein etwas teureres Gerät aufzahlen kann. Tatsächlich stehen die Chancen gut, dass ein aktuelles Gerät um 800,-- besser ist als deines um 1.400,-- von vor eineinhalb Jahren.
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Ciao |
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#3 |
Newbie
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![]() das habe ich gefunden, dass mich nachdenklich macht ob das Angebot wirklich fair ist:
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#4 |
Senior Member
![]() Registriert seit: 10.02.2005
Beiträge: 141
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![]() Dein Artikel verschweigt leider was wichtiges. Nach 6 Monaten bist du erst einmal in der Pflicht nach zu weisen das der Fehler schon bei Lieferung der Ware bestand.
Nur in den ersten sechs Monaten geht der Gesetzgeber davon aus das der Fehler bereits bei Lieferung bestand. Hier muß der Verkäufer beweisen das dies nicht so ist. Deshalb, nimm das Angebot an. Es ist mehr als dir Gesetzlich zu steht. Wenn du nähmlich Pech hast zieht der Verkäufer sein Kulanzangebot zurück und fordert dich auf zu Beweisen das der Fehler bei Lieferung schon bestand. Und dann hast du ein Problem. Nur so nebenbei, zu 99% ist dein Gerät nicht auf Grund eines Produktionsfehlers defekt. Die zeigen sich in der Regel schon in den ersten sechs Monaten. Alle Fehler danach sind zu 99% vom Kunden selbst verschuldet. Falsche Bedienung oder Überspannung. Auch sollte man nicht vergessen, die Gewährleistung ist kein versprechen das dein Gerät 2 Jahre hält. Es soll dir nur helfen auf einfachen Wege Fehler behoben zu bekommen die bei Übergabe als Versteckte Mängel vorhanden waren. Mehr nicht. |
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#5 |
simply the best
![]() Registriert seit: 16.01.2004
Ort: 1130 Wien
Alter: 65
Beiträge: 1.144
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L.G. Herbert "Dummheit redet viel..Klugheit denkt und schweigt.." "Wir alle müssen mit Entäuschungen leben.....ich muss mit meiner schlafen"(Al Bundy) |
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#6 |
Veteran
![]() Registriert seit: 10.08.2003
Ort: waldviertel
Beiträge: 392
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![]() wäre auch meine sichtweise
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geht´s geht´s, geht´s ned daun geht´s hoit ned ![]() Elektrogeräte werden mit Rauch betrieben. Wenn er aus den Gehäuse entweichen kann, ist das Gerät kaputt. ![]() Der Optimist erklärt, daß wir in der besten aller möglichen Welten leben, und der Pessimist fürchtet, dass dies wahr ist ![]() |
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#7 | |
Hochauflösend
![]() Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641
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![]() Zitat:
Wenn minderwertige Bauteile defekt werden, ist das nicht die Schuld des Nutzers, und solche Bauteile werden auch nach 6 Monaten defekt.
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Gruß FendiMan Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt! |
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#8 | |
Senior Member
![]() Registriert seit: 10.02.2005
Beiträge: 141
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![]() Zitat:
Wie schon geschrieben, bei der Gewährleistung geht es nicht um Qualität oder Haltbarkeit. Es geht nur darum den Kunden vor Fehlern zu Schützen die am Tage der Lieferung bereits eingebaut waren. Um nicht mehr. Es ist keine Garantie dafür das er Qualität kauft die 30 Jahre hält. Es ist auch, zugegeben etwas übertrieben, keine Garantie dafür das er den Preis von Mineralwasser bezahlt, aber den Geschmack von Champaner bekommt. |
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#9 |
Inventar
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![]() und warum fahrst ned direkt zu samsung? ist doch eh in wien
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