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Alt 07.11.2008, 06:46   #1
reemrev
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Mein Computer

Standard Gewährleistungsgesetz in der Praxis

Was bisher geschah:

Im August wurde mit One ein Vertrag geschlossen und dabei im Gegenzug auf Kündigungsverzicht ein preisgestütztes Handy erworben (Nokia 2600, also ein einfaches Gerät).

Bei diesem Handy fiel ca. 2 Monate später das Display aus, aus One wurde Orange.

Da ich mit der Reparatur eines anderen Handys desselben Herstellers bereits schlechte Erfahrung gemacht hatte, verlangte ich gemäß geltendem Gewährleistungsrecht den Austausch des defekten Gerätes und keine Reparatur. Mir wurde mitgeteilt, dies sei nicht möglich, man müsse es einsenden, könne aber den Vermerk "Kunde besteht auf Austausch" hinzufügen.
[Erste Reaktion übrigens: solcher Art Austausch sei nur 7 Tage möglich. Diesen fehlangebrachten Passus des Fernabsatzgesetzes bekam ich übrigens immer wieder zu hören - bei Saturn wurde mir sogar ein kopierter Wischiwaschizettel hingelegt, der dies belegen sollte]

Das reparierte Handy liegt mittlerweile in der Filiale zur Abholung bereit, wo ich weiterhin auf einen Austausch bestand. Nun heißt es, der "Kunde müsse dem Hersteller die Möglichkeit geben, den Mangel zu beheben, dies sei geschehen und damit sei dem Gewährleistungsrecht genüge getan". Alle weiteren Schritte bleiben mir überlassen.

Ich bin also der, den man auflaufen lässt, wie seinerzeit der Eisberg die Titanic.
Ich der, der untergehen wird. Als Trost bleibt die Erkenntnis, dass auch Eisberge schmelzen, langsam und in der Größenordnung eines Kunden.
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Alt 07.11.2008, 07:37   #2
pc.net
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du verstehst da was falsch: grundsätzlich hast du zwar das recht zw. "nachbesserung" (=reparatur) und austausch zu wählen, aber durch die ständige rechtssprechung hat der hersteller defakto tatsächlich zuerst ein "nachbesserungs-recht". vor allem unter betrachtung der verhältnismäßigkeit ...

erst wenn die nachbesserung (=reparatur) nicht erfolgreich ist, muss der hersteller austauschen ...

ich hab da einen sehr schönen passus gefunden:
"Eine Grenze für den Austausch wird nur dann gezogen, wenn er nicht möglich ist, weil das Produkt nicht mehr lieferbar ist oder der Austausch einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde. "In diesem Fall muss sich der Kunde mit einer Mangelbehebung begnügen."

du kannst zwar austausch verlangen, der hersteller kann sich aber auf die verhältnismäßigkeit berufen und daher auch zuerst einen reparatur-versuch unternehmen ...

sh. auch:
http://www.webheimat.at/magazin/Fina...ung-Frist.html
http://www.ak-vorarlberg.at/www-396-IP-2340.html
http://portal.wko.at/wk/dok_detail_l...1&DocID=173151
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 07.11.2008, 08:15   #3
holzi
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richtig!

btw. ...mehr wcm lesen, weini hat vor ein paar monaten so einen schönen artikel drüber geschrieben - da ist alles erklärt
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 07.11.2008, 10:26   #4
Weini
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Zitat:
Zitat von pc.net Beitrag anzeigen
du verstehst da was falsch: grundsätzlich hast du zwar das recht zw. "nachbesserung" (=reparatur) und austausch zu wählen, aber durch die ständige rechtssprechung hat der hersteller defakto tatsächlich zuerst ein "nachbesserungs-recht". vor allem unter betrachtung der verhältnismäßigkeit ...

erst wenn die nachbesserung (=reparatur) nicht erfolgreich ist, muss der hersteller austauschen ...

ich hab da einen sehr schönen passus gefunden:
"Eine Grenze für den Austausch wird nur dann gezogen, wenn er nicht möglich ist, weil das Produkt nicht mehr lieferbar ist oder der Austausch einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde. "In diesem Fall muss sich der Kunde mit einer Mangelbehebung begnügen."

du kannst zwar austausch verlangen, der hersteller kann sich aber auf die verhältnismäßigkeit berufen und daher auch zuerst einen reparatur-versuch unternehmen ...
Das ist leider falsch, und nicht nur ein Fehler betrübt mich.

1. Das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz liegt auf der WCM-Homepage (http://www.wcm.at/downloads/hochacht...ungsgesetz.pdf) und ist leicht verständlich. Man muss also keinesfalls meine Artikel zu diesem Thema lesen, die Lektüre des Gesetzes würde genügen.

2. Gewährleistung hat nichts mit dem Hersteöller einer Ware zu tun - außer der Hersteller ist der Verfkäufer. Gewährleistung ist IMMER und AUSSCHLIESSLICH an den Verkäufer gebunden.

3. Unverhältnismäßigkeit beim Austausch im Gewährleistungszeitraum ist kein Freibrief. Aber wenn ein Kunde wegen eines Türschloisses den Austausch der Autos verlangt, ist sie erreicht. Unverhältnismäßig wäre auch der Aufwand für ein als Einzelstück aus z.B. Amerika importiertes Produkt oder auch dann, wenn das gleiche Produkt nicht mehr verfügbar und das Nachfolgemodell unverhältnismäßig teuer ist. Ich hoffe, das trägt ein wenig zur Klärung von Missverständnissen bei.

4. Dass VIELE Verkäufer heute dazu neigen, die Gewährleistung zugunsten der Garantieleistung (anderer) zu vermeiden, ändert nichts am geltenden Recht.

5. Das ist einer der wenigen Fälle, bei dem VKI und AK ihree Ressourcen sinnvoll einsetzen. ICH würde daher keinesfalls klein beigeben oder mit "meinen Anwälten" drohen (was überhaupt und nahezu immer das Dümmste ist, was man tun kann, um seine Rechte durchzusetzen), sondern diese Institutionen bemühen. Das spart Nerven, Zeit und Geld und führt im o.a. Fall zu 100% Ergebnis.
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Alt 07.11.2008, 11:30   #5
reemrev
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@pc.net: Also wenn ich das falsch verstanden hab, dann frag ich mich, wann der Passus (der ja rechtlich verankert ist) auf Austausch überhaupt zum Tragen kommt. Ich bin der Meinung, dass der Austausch eines (billigen) Handy zumutbar ist. Mein Vertragspartner ist Orange, was die mit dem Hersteller (Nokia) sich ausgemacht haben, braucht mich als Kunden nicht weiter zu interessieren.
@weini: mit dem Anwalt drohe ich nie, bei dem Streitwert macht man sich unglaubwürdig und dem Gegenüber berührt dies persönlich ohnehin nicht. AK habe ich angemailt, mal sehen was die dazu sagen.
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Alt 07.11.2008, 12:19   #6
Weini
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Zitat:
Zitat von reemrev Beitrag anzeigen
@weini: mit dem Anwalt drohe ich nie, bei dem Streitwert macht man sich unglaubwürdig und dem Gegenüber berührt dies persönlich ohnehin nicht. AK habe ich angemailt, mal sehen was die dazu sagen.
Nein, bitte nicht missverstehen! Das war eine ALLGEMEINE, auf meinen Erfahrungen in einem anderen Forum basierend Aussage. Denn dort pflegen wütend/enttäuschte Kunden, die sich ihren Frust von der Seele schreiben, öffentlich bekanntzugeben, dass sie dem pösen Händler jetzt wohl mit "den Anwälten drohen" würden.

Und das verhält sich wie mit einer Schusswaffe: Bedrohe niemals jemanden mit einer Waffe, wenn du nicht wirklich bereit bist, sie zu benutzen. Sonst wird von einer Verteidigungshilfe zum Auslöser einer Katastrophe.

Würde mir jemand wegen eines Geschäftes in der Größenordnung von 100 Euro mit einer Armade von Anwälten drohen, so hätte er damit auch schon jegliche Glaubwürdigkeit verloren.

EINEN Anwalt einzuschalten, wäre manchmal durchaus sinnvoll, vorher drüber lang und breit zu palavern, zeigt aber nur deutlich die Hilflosigkeit des Drohenden. Und das führt in der Regel zu ganz unerwünschten Nebenwirkungen.

Ich hatte also bei meinem Posting dein Posting gar nicht vor meinem geistigen Auge.
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Alt 07.11.2008, 23:55   #7
reemrev
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Die AK bestätigt meine Position, die von pc.net angeführten Links übrigens ebenso, da hab ich nix falsch verstanden. Der Gesetzestext ist ganz klar formuliert. Rechtsweg werde ich keinen bestreiten, hingegen die laufenden 3 Verträge mit Orange auslaufen lassen und nicht mehr verlängern. Das sind ca 65€ Gebühr pro Monat (was sogar den Streitwert übersteigt), die man sich entgehen lässt. Der schlaue Rechner wird sagen "peanuts" für Orange - aber: genauso wären es "peanuts" gewesen, das Handy auszutauschen.
Also besonders schlau finde ich deren Verhalten nicht, aber gut, das ist eine andere und nicht mehr meine Geschichte.
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Alt 10.11.2008, 16:28   #8
pc.net
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ach, da hab ich doch glatt hersteller und verkäufer in meinem statement vermischt ... asche über mein haupt ...

zum austausch selbst:
beim defekt eines handy's gleich den komplett-austausch zu fordern ist IMHO doch nicht verhältnismäßig ... ev. ist da einfach nur eine kleinigkeit defekt und es muß unter umständen nicht mal ein teil ausgetauscht werden (lötstelle nachbessern) ... also ist IMHO per se die überprüfung durch den verkäufer angemessen und danach zu entscheiden, ob repariert oder ausgetauscht wird ...

conclusio aus den verschiedenen meinungen zur gesetzeslage:
jeder entscheidet selbst, ob er gleich austausch fordert oder sich mit der reparatur zufrieden gibt ... wenn aber alle sogleich den austausch fordern, werden die verkäufer nur noch unwilliger im tatsächlichen angebrachten fall auszutauschen ...
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Praktizierender Eristiker

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Alt 10.11.2008, 20:00   #9
reemrev
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Wenn du dich auf eine Reparatur einlässt, is ok, dieses Recht steht dir ja auch zu. Man kann aber auch auf einen Austausch bestehen, das mache ich.

"also ist IMHO per se die überprüfung durch den verkäufer angemessen und danach zu entscheiden, ob repariert oder ausgetauscht wird".

Klar kann und soll der Verkäufer überprüfen können, dass aber er dann entscheiden kann/darf, davon steht aber nix im Gesetzestext. Ich mein, von mir verlangt man ja auch, dass ich mich an bestehendes Recht halte, meine Raten zahle etc.etc. Nur wenn's dann mal umgekehrt kommt, dann will man nicht mehr mitspielen.

ps: selbes Spiel hab ich auch schon bei Saturn erlebt, Nokia Handy, Display defekt, Kunde mit falschen Behauptungen abwimmeln, Reparatur, Handy geht ein bisserl dann wieder defekt, Saturn baba und nie mehr drin. Wenn man mein Geld nicht will, kriegt's wer anderer.
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Alt 10.11.2008, 21:23   #10
Baron
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Klar kann und soll der Verkäufer überprüfen können, dass aber er dann entscheiden kann/darf, davon steht aber nix im Gesetzestext. Ich mein, von mir verlangt man ja auch, dass ich mich an bestehendes Recht halte, meine Raten zahle etc.etc.
Wo steht das DU das entscheiden Darfst-willst ja immerhin was vom Verkäufer-das dein Gerät geht wie vorgesehen wie er das macht bleibt IMHO ihm überlassen!
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