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Alt 21.04.2008, 20:20   #1
tba
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Registriert seit: 29.04.2003
Beiträge: 741

Mein Computer

Standard frage zu ebay

hab bei ebay einen artikel ersteigert, den ich nun aber doch nicht will - handelte sich um ein missverständnis und produktbeschreibung war etwas lückenhaft

bin ich verpflichtet zahlung zu leisten oder kann ich einfach die zahlung verweigern?...

hab den verkäufer natürlich bescheid gegeben dass ich den artikel nich will nur kam noch keine antwort. würd nur gern wissen ob ich wirklich verpflichtet bin zu zahlen....

mfg
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Alt 21.04.2008, 20:31   #2
klosterfrau
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Registriert seit: 18.03.2008
Beiträge: 107

Mein Computer

Standard

Einfach vom Rückgaberecht gebrauch machen.
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Alt 21.04.2008, 21:07   #3
Boot
Master
 
Registriert seit: 13.06.2005
Beiträge: 621


Standard

Kommt darauf an. Rein prinzipiell ist ein Vertrag zustandegekommen.

Was für ein "Mißverständnis" und wie bist Du darauf gekommen? Hast Du den Artikel schon zuhause? Ich glaube nicht, also kann es nicht so mißverständlich sein. Wie unvollständig war die Produktbeschreibung, das Du, ohne den Artikel in der Hand zu haben, dies jetzt anders beurteilst?

Wenn der Artikel in wesentlichen Merkmalen falsch beschrieben war, dann denke ich schon das Du ihn zurückgeben kannst, sonst eher nicht.

Dies gilt jedoch nur für den Privatkauf. Bei Gewerbetreibenden sieht dies anders aus und die Definition "Gewerbetreibender" sieht ein eBayverkäufer meistens anders als das Finanzamt und deren Meinung zählt.

Privatmeinung ohne Garantie und Gewährleistung.
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Alt 21.04.2008, 21:39   #4
FendiMan
Hochauflösend
 
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Beiträge: 9.641


Standard

Zitat:
Zitat von klosterfrau Beitrag anzeigen
Einfach vom Rückgaberecht gebrauch machen.
Das gilt nur bei gewerblichen Verkäufern und ist normalerweise auf der Angebotsseite extra angeführt.



Bei einem Privatkauf hängt es davon ab, was mißverständlich war.
Stimmt die Beschreibung und du hast sie falsch interpretiert, ist es Pech.
"Lückenhaft" ist halt ein vage Angabe. Um welches Angebot handelt es sich? Kannst du einen Link posten?
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Gruß
FendiMan

Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt!
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Alt 21.04.2008, 22:11   #5
tba
Master
 
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Beiträge: 741

Mein Computer

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es handelt sich dabei um einen wow char der ja eigentlich gar nicht versteigern werden dürfte

die lücke in der beschreibung war, das nicht angeführt wurde auf welchem "servertyp" der charakter liegt. da man von gewissen servertypen auf andere servertypen charakter nicht transferieren kann, ist der für mich wertlos geworden ...
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Alt 21.04.2008, 22:22   #6
J@ck
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Beiträge: 13.987

Mein Computer

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Geld schon überwiesen?
Wenn nicht, schreib ebay auf diese Auktion an und bemerke, dass du erst jetzt von der Illegalität dieses Verkaufs erfahren hast
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten.
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Alt 22.04.2008, 16:33   #7
pc.net
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Beiträge: 12.997

Mein Computer

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dass die leute immer wieder wow-charaktere kaufen wollen ...
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 22.04.2008, 17:06   #8
zAPPEL
Inventar
 
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Beiträge: 2.085

Mein Computer

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vor allem ist das leveln in wow eh so ein spaziergang
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„Das menschliche Gehirn ist eine großartige Sache.
Es funktioniert vom Moment der Geburt an – bis zu
dem Zeitpunkt, wo du aufstehst, um eine Rede zu halten.“ Mark Twain

"Windle shook his head sadly. Four exclamation marks, the sure sign of an insane mind" Reaper Man, Terry Pratchett
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Alt 22.04.2008, 21:13   #9
tba
Master
 
Registriert seit: 29.04.2003
Beiträge: 741

Mein Computer

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@pc.net: wenn ich weiß dass ich meinen char 7 monate nicht spiele, verkauf ich ihn (damals um 550€) und kauf mir dann 7 monate später einen gleichwertigen um 100-150€ ;-)

nochmal von 0 beginnen mag ich nicht.
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Alt 23.04.2008, 06:24   #10
klosterfrau
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Registriert seit: 18.03.2008
Beiträge: 107

Mein Computer

Standard

Zitat:
Zitat von tba Beitrag anzeigen
es handelt sich dabei um einen wow char der ja eigentlich gar nicht versteigern werden dürfte

.
Bitte um Aufklärung! Was ist ein wow char?
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