WCM Forum

WCM Forum (http://www.wcm.at/forum/index.php)
-   Internet (http://www.wcm.at/forum/forumdisplay.php?f=8)
-   -   frage zu ebay (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=228063)

tba 21.04.2008 21:20

frage zu ebay
 
hab bei ebay einen artikel ersteigert, den ich nun aber doch nicht will - handelte sich um ein missverständnis und produktbeschreibung war etwas lückenhaft

bin ich verpflichtet zahlung zu leisten oder kann ich einfach die zahlung verweigern?...

hab den verkäufer natürlich bescheid gegeben dass ich den artikel nich will nur kam noch keine antwort. würd nur gern wissen ob ich wirklich verpflichtet bin zu zahlen.... :confused:

mfg

klosterfrau 21.04.2008 21:31

Einfach vom Rückgaberecht gebrauch machen.

Boot 21.04.2008 22:07

Kommt darauf an. Rein prinzipiell ist ein Vertrag zustandegekommen.

Was für ein "Mißverständnis" und wie bist Du darauf gekommen? Hast Du den Artikel schon zuhause? Ich glaube nicht, also kann es nicht so mißverständlich sein. Wie unvollständig war die Produktbeschreibung, das Du, ohne den Artikel in der Hand zu haben, dies jetzt anders beurteilst?

Wenn der Artikel in wesentlichen Merkmalen falsch beschrieben war, dann denke ich schon das Du ihn zurückgeben kannst, sonst eher nicht.

Dies gilt jedoch nur für den Privatkauf. Bei Gewerbetreibenden sieht dies anders aus und die Definition "Gewerbetreibender" sieht ein eBayverkäufer meistens anders als das Finanzamt und deren Meinung zählt.

Privatmeinung ohne Garantie und Gewährleistung.

FendiMan 21.04.2008 22:39

Zitat:

Zitat von klosterfrau (Beitrag 2270731)
Einfach vom Rückgaberecht gebrauch machen.

Das gilt nur bei gewerblichen Verkäufern und ist normalerweise auf der Angebotsseite extra angeführt.



Bei einem Privatkauf hängt es davon ab, was mißverständlich war.
Stimmt die Beschreibung und du hast sie falsch interpretiert, ist es Pech.
"Lückenhaft" ist halt ein vage Angabe. Um welches Angebot handelt es sich? Kannst du einen Link posten?

tba 21.04.2008 23:11

es handelt sich dabei um einen wow char der ja eigentlich gar nicht versteigern werden dürfte :-)

die lücke in der beschreibung war, das nicht angeführt wurde auf welchem "servertyp" der charakter liegt. da man von gewissen servertypen auf andere servertypen charakter nicht transferieren kann, ist der für mich wertlos geworden ...

J@ck 21.04.2008 23:22

Geld schon überwiesen?
Wenn nicht, schreib ebay auf diese Auktion an und bemerke, dass du erst jetzt von der Illegalität dieses Verkaufs erfahren hast :D

pc.net 22.04.2008 17:33

dass die leute immer wieder wow-charaktere kaufen wollen :rolleyes: ...

zAPPEL 22.04.2008 18:06

vor allem ist das leveln in wow eh so ein spaziergang :)

tba 22.04.2008 22:13

@pc.net: wenn ich weiß dass ich meinen char 7 monate nicht spiele, verkauf ich ihn (damals um 550€) und kauf mir dann 7 monate später einen gleichwertigen um 100-150€ ;-)

nochmal von 0 beginnen mag ich nicht.

klosterfrau 23.04.2008 07:24

Zitat:

Zitat von tba (Beitrag 2270757)
es handelt sich dabei um einen wow char der ja eigentlich gar nicht versteigern werden dürfte :-)

.

Bitte um Aufklärung! Was ist ein wow char?


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:24 Uhr.

Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
© 2009 FSL Verlag