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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 06.11.2007, 21:00   #1
Atomschwammerl
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Standard parken neben dem fahradweg

hallo
ich hab eine frage an jene die sich mit gesetzestexten auskennen


da bei unsrer uni parkplätze mangelwahre sind
park ich eigendlich recht oft "am radweg"

es ist eine Schotter Straße wo am anfang ein radfahrweg schild oda so steht

ist das befahren des radweges verboten?

ist das parken am radweg verboten
selbst wenn noch genug platz ist das ein auto vorbeikommt?

kann ich einen strafzettel bekommen wenn ich zwar über den radweg reinfahre
aber dann neben dem radweg in der wiese parke?
kann die polizei mir nachweisen das ich den radweg als straße benutz habe un nicht einfach querfeld ein dort hin gefahren bin...
____________________________________
\'I think I spider\'

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Alt 06.11.2007, 21:06   #2
FearoftheDark
Böhser Onkel
 
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Beiträge: 773


Standard

hM.. i kenn mi zwar net aus.. aber i würd mal sagen ein radlweg ist kein parkplatz.. und wenn i dir ins auto krachen würd weil du am radweg parkst, dann würd i di verklagen bis aufs letzte hemd
____________________________________
Ein leerer Bauch
ein wilder Blick
das Herz verhärtet
den Kopf im Strick
ein Tag wie jeder andere
ohne Liebe ohne Glück
ein Schritt nach vorne
zwei zurück


Die Angst vor Schlimmerem
treibt dich voran
denn alles was du sahst
von Anfang an - waren
kleine Tragödien
von Liebe und Tod
von Armut und Elend
von Sehnsucht und Not
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Alt 06.11.2007, 23:44   #3
Demon
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Registriert seit: 03.11.2001
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Beiträge: 713

Mein Computer

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Wird sicher besser jetzt mit den Parkplätzen
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Alt 07.11.2007, 00:47   #4
Atomschwammerl
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Beiträge: 4.355


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ja klar
parkgebühren helfen ja viel wenn zuwenig parkplätze da sind


naja ich hab mir gedacht wenn ich neben dem radweg auf uni wiese parke sollt mir doch kein bulle nen strafzettel aufbrummen können oder?

ich mein ich hab am radweg auch noch keinen bekommen
aber gerüchte weise soll die polizei dort 1x pro semester vorbeischaun *g*
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\'I think I spider\'

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Alt 07.11.2007, 01:08   #5
Hatze
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Beiträge: 35


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also wenn du am radweg stehst, behinderst du radfahrer und zwingst sie womöglich zum ausweichen auf die fahrbahn.

ich würde sagen, wenn dich ein kapplständer sieht oder jemand dort anruft, bekommst du eine anzeige und dein auto wird abgeschleppt. kostet ~200 fürs abschleppen und bis zu 100 für die anzeige.

das geht schneller als du denkst!
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Alt 13.11.2007, 08:39   #6
pc.net
Aussteiger
 
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Registriert seit: 07.10.2001
Ort: Nettistan
Beiträge: 12.997

Mein Computer

Standard

§ 8 STVO
Zitat:
...
(4) Die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art und die Benützung von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind, insbesondere mit Motorfahrrädern, ist verboten. Dieses Verbot gilt nicht

1. für das Überqueren von Gehsteigen, Gehwegen und Radfahranlagen mit Fahrzeugen auf den hiefür vorgesehenen Stellen,

2. für das Befahren von Mehrzweckstreifen mit Fahrzeugen, für welche der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist oder wenn das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn für das Einordnen zur Weiterfahrt angeordnet ist, wenn dadurch Radfahrer weder gefährdet noch behindert werden, sowie

3. für Arbeitsfahrten mit Fahrzeugen oder Arbeitsmaschinen, die nicht mehr als 1 500 kg Gesamtgewicht haben und für die Schneeräumung, die Streuung, die Reinigung oder Pflege verwendet werden.
...

ist der grund auf dem du parkst privat oder öffentlich?

bei öffentlichem grund gibts idR eine strafe, soferne zufahrt bzw. parken ausdrücklich verboten ist ... auf privatgrund kann dann auch noch eine besitzstörungsklage dazukommen ...
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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