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Atomschwammerl 06.11.2007 21:00

parken neben dem fahradweg
 
hallo
ich hab eine frage an jene die sich mit gesetzestexten auskennen


da bei unsrer uni parkplätze mangelwahre sind
park ich eigendlich recht oft "am radweg"

es ist eine Schotter Straße wo am anfang ein radfahrweg schild oda so steht

ist das befahren des radweges verboten?

ist das parken am radweg verboten
selbst wenn noch genug platz ist das ein auto vorbeikommt?

kann ich einen strafzettel bekommen wenn ich zwar über den radweg reinfahre
aber dann neben dem radweg in der wiese parke?
kann die polizei mir nachweisen das ich den radweg als straße benutz habe un nicht einfach querfeld ein dort hin gefahren bin...

FearoftheDark 06.11.2007 21:06

hM.. i kenn mi zwar net aus.. aber i würd mal sagen ein radlweg ist kein parkplatz.. und wenn i dir ins auto krachen würd weil du am radweg parkst, dann würd i di verklagen bis aufs letzte hemd :-)

Demon 06.11.2007 23:44

Wird sicher besser jetzt mit den Parkplätzen :p

Atomschwammerl 07.11.2007 00:47

ja klar
parkgebühren helfen ja viel wenn zuwenig parkplätze da sind :rolleyes:


naja ich hab mir gedacht wenn ich neben dem radweg auf uni wiese parke sollt mir doch kein bulle nen strafzettel aufbrummen können oder?

ich mein ich hab am radweg auch noch keinen bekommen
aber gerüchte weise soll die polizei dort 1x pro semester vorbeischaun *g*

Hatze 07.11.2007 01:08

also wenn du am radweg stehst, behinderst du radfahrer und zwingst sie womöglich zum ausweichen auf die fahrbahn.

ich würde sagen, wenn dich ein kapplständer sieht oder jemand dort anruft, bekommst du eine anzeige und dein auto wird abgeschleppt. kostet ~200 fürs abschleppen und bis zu 100 für die anzeige.

das geht schneller als du denkst! ;)

pc.net 13.11.2007 08:39

§ 8 STVO
Zitat:

...
(4) Die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art und die Benützung von Radfahranlagen mit Fahrzeugen, die keine Fahrräder sind, insbesondere mit Motorfahrrädern, ist verboten. Dieses Verbot gilt nicht

1. für das Überqueren von Gehsteigen, Gehwegen und Radfahranlagen mit Fahrzeugen auf den hiefür vorgesehenen Stellen,

2. für das Befahren von Mehrzweckstreifen mit Fahrzeugen, für welche der links an den Mehrzweckstreifen angrenzende Fahrstreifen nicht breit genug ist oder wenn das Befahren durch Richtungspfeile auf der Fahrbahn für das Einordnen zur Weiterfahrt angeordnet ist, wenn dadurch Radfahrer weder gefährdet noch behindert werden, sowie

3. für Arbeitsfahrten mit Fahrzeugen oder Arbeitsmaschinen, die nicht mehr als 1 500 kg Gesamtgewicht haben und für die Schneeräumung, die Streuung, die Reinigung oder Pflege verwendet werden.
...

ist der grund auf dem du parkst privat oder öffentlich?

bei öffentlichem grund gibts idR eine strafe, soferne zufahrt bzw. parken ausdrücklich verboten ist ... auf privatgrund kann dann auch noch eine besitzstörungsklage dazukommen ...


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