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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
Inventar
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![]() Hallo,
angenommen ich habe irgendwo ein Zeitschriften (eigene Rechtssprechung?) Abo. Die entsprechende Leistung für welche im Voraus bezahlt wurde, wird mangelhaft bis niemals erbracht (keine Zustellung der abonnierten Ware in einem zumutbarems Zeitraum bzw. Schlechterstellung gegenüber dem Straßenverkauf). Habe ich Anspruch auf Rückzahlung des ausstehenden Betrages bei Sofortkündigung? Kann ich als Privatperson eine verbindliche Mahnung inkl. anfallender Kosteneintreibung stellen? Oder wäre es gleich vernünftiger die RV einzuschalten? btw. nach Gerichtsstand Wien pong
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\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug Nicht klicken! Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten Verplattet |
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#2 |
big poppa pump
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![]() Um wieviel gehts?
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#3 | ||
Inventar
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![]() Zitat:
Zitat:
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\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug Nicht klicken! Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten Verplattet |
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#4 |
big poppa pump
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![]() Und wieviele Ausgaben hast du bereits bekommen?
![]() Wann hast du das letzte mal bezahlt? |
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#5 | |
Inventar
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![]() Zitat:
pong
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\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug Nicht klicken! Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten Verplattet |
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#6 |
Böhser Onkel
![]() Registriert seit: 21.10.2003
Alter: 39
Beiträge: 773
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![]() nun.. wenn deine zeitschrift oder sonstiges laut vertrag zu monatsbeginn da sein soll (als beispiel) und immer erst 2 wochen später kommt, dann kannst du sogar vom vertrag zurücktreten, da sich die andere seite nicht an die konditionen hält.. schließlich hast du für die leistungserbringung gezahlt.. es ist also dein gutes recht den betrag zuückzufordern oder auch zurückzutreten wenn sowas weiterhin passiert..
aber bevor du da rechtlich was einleiten willst.. ruf dort mal an und reg dich auf..
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Ein leerer Bauch ein wilder Blick das Herz verhärtet den Kopf im Strick ein Tag wie jeder andere ohne Liebe ohne Glück ein Schritt nach vorne zwei zurück Die Angst vor Schlimmerem treibt dich voran denn alles was du sahst von Anfang an - waren kleine Tragödien von Liebe und Tod von Armut und Elend von Sehnsucht und Not |
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#7 |
Inventar
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![]() lt. AGB ist nicht festgeschrieben, nunja mal schaun was ABGB und KschG sagen
oder weiß es zufällig jemand auswändig ob für Zeitschriften in AT andere Bestimmungen zum Tragen kommen? pong
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\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug Nicht klicken! Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten Verplattet |
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#8 |
Gesperrt
Registriert seit: 23.08.2000
Beiträge: 3.692
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![]() wenn sie die leistungen nicht erbringen können, kannst ihnen eine frist setzten. können sie die auch nicht halten, kannst kündigen und sie müssen das geld retour zahlen.
nur wo nichts ist, kannst auch nichts bekommen ![]() |
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#9 |
Elite
![]() Registriert seit: 15.10.2001
Beiträge: 1.271
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![]() ich könnt dir jetzt natürlich schon schreiben wie die rechtliche lage (theoretisch) ausschaust und was du machen könntest - nur wegen 15euro grossartig rumstreiten (und gerade, wenns gegen das wcm geht - ist ja nicht grad irgendein "todfeind"!) wär sogar mir als jurist zu blöd ... zumal auch die aussichten nicht wirklich rosig sind (insbesondere auch etwaige gerichtskosten).
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte. |
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#10 |
Inventar
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![]() für 15E rechtliche schritte einleiten - na bravo da kost es dir schon mehr wenn der RA überlegt ob er denn fall überhaupt annimmt
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