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pong 16.10.2007 15:43

rechtliche Schritte bei nicht erbrachter Leistung?
 
Hallo,

angenommen ich habe irgendwo ein Zeitschriften (eigene Rechtssprechung?) Abo. Die entsprechende Leistung für welche im Voraus bezahlt wurde, wird mangelhaft bis niemals erbracht (keine Zustellung der abonnierten Ware in einem zumutbarems Zeitraum bzw. Schlechterstellung gegenüber dem Straßenverkauf).

Habe ich Anspruch auf Rückzahlung des ausstehenden Betrages bei Sofortkündigung?
Kann ich als Privatperson eine verbindliche Mahnung inkl. anfallender Kosteneintreibung stellen? Oder wäre es gleich vernünftiger die RV einzuschalten?

btw. nach Gerichtsstand Wien

pong

str1ker 16.10.2007 15:47

Um wieviel gehts?

pong 16.10.2007 15:56

Zitat:

Original geschrieben von str1ker
Um wieviel gehts?
Zitat:

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pong

str1ker 16.10.2007 16:05

Und wieviele Ausgaben hast du bereits bekommen? ;)
Wann hast du das letzte mal bezahlt?

pong 16.10.2007 16:09

Zitat:

Und wieviele Ausgaben hast du bereits bekommen?
Da mein Abo bis 4/08 läuft, es 12 in Summe sind fehlen mir noch 6 Stk, also 15€

pong

FearoftheDark 16.10.2007 16:15

nun.. wenn deine zeitschrift oder sonstiges laut vertrag zu monatsbeginn da sein soll (als beispiel) und immer erst 2 wochen später kommt, dann kannst du sogar vom vertrag zurücktreten, da sich die andere seite nicht an die konditionen hält.. schließlich hast du für die leistungserbringung gezahlt.. es ist also dein gutes recht den betrag zuückzufordern oder auch zurückzutreten wenn sowas weiterhin passiert..

aber bevor du da rechtlich was einleiten willst.. ruf dort mal an und reg dich auf..

pong 16.10.2007 16:20

lt. AGB ist nicht festgeschrieben, nunja mal schaun was ABGB und KschG sagen

oder weiß es zufällig jemand auswändig ob für Zeitschriften in AT andere Bestimmungen zum Tragen kommen?

pong

chrisne 16.10.2007 16:44

wenn sie die leistungen nicht erbringen können, kannst ihnen eine frist setzten. können sie die auch nicht halten, kannst kündigen und sie müssen das geld retour zahlen.
nur wo nichts ist, kannst auch nichts bekommen ;)

jayjay 16.10.2007 17:06

ich könnt dir jetzt natürlich schon schreiben wie die rechtliche lage (theoretisch) ausschaust und was du machen könntest - nur wegen 15euro grossartig rumstreiten (und gerade, wenns gegen das wcm geht - ist ja nicht grad irgendein "todfeind"!) wär sogar mir als jurist zu blöd ... zumal auch die aussichten nicht wirklich rosig sind (insbesondere auch etwaige gerichtskosten).

rev.antun 16.10.2007 17:07

für 15E rechtliche schritte einleiten - na bravo da kost es dir schon mehr wenn der RA überlegt ob er denn fall überhaupt annimmt :rofl:


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