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Elektronik(-Basteln) / Modellbau & PC Rat & Tat zu allen "Schaltkreisen außerhalb des PCs"... |
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#1 |
Veteran
![]() Registriert seit: 23.06.2007
Beiträge: 223
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![]() weiß jemand wie lange diese ist?
nach welcher zeit kann man noch reklamieren und auf gewährleistung pochen? wer zahlt eigentlich, wenn bei installationsausführung ein stromkreis nicht abgesichert wird und die hüttn abbrennt und die fehlende absicherung zwar nicht brandausläser aber nachweislich brandursache war? |
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#2 |
Veteran
![]() Registriert seit: 04.05.2006
Alter: 52
Beiträge: 222
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![]() http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?id=11129
http://www.konsument.at/konsumentmed...haus_Recht.pdf die gesetzliche frist, innerhalb der ein gewährleistungsanspruch geltend zu machen ist, beträgt für bewegliche sachen zwei Jahre & für unbewegliche sachen drei Jahre. da versteh ich dich jetzt nicht: ...absicherung zwar nicht brandausläser aber nachweislich brandursache war... brandauslöser/brandursache ist doch eigentlich dasselbe?!?!?!
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*per aspera ad astra* ![]() ...den weg zu studieren heißt sich selbst zu studieren, sich selbst zu studieren heißt sich selbst vergessen, sich selbst zu vergessen bedeutet eins zu werden mit allen existenzen... ![]() *omnia vincit amor* |
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#3 |
Veteran
![]() Registriert seit: 23.06.2007
Beiträge: 223
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![]() brandauslöser/brandursache ist doch eigentlich dasselbe?!?!?!
zum glück nicht ![]() |
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#4 |
Veteran
![]() Registriert seit: 04.05.2006
Alter: 52
Beiträge: 222
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![]() ![]() dann bis später
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#5 | |
Inventarisierter Pyromane
![]() Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581
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![]() Ich vermute mal du meintst, ein Gerät verursachte einen Brand und dies konnte passieren, weil die Leitung nicht abgesichert war.
Zitat:
Für verdeckte Baumängel gibt es auch eine längere Gewährleistung/Haftung, hab auf die Schnelle aber nur dt. Recht dazu gefunden. Du solltest aber hier wohl mit einem Anwalt reden, die Bezirksgerichte haben auch "Beratungszeiten" - dort mit den Unterlagen kann man dir sicher besser weiterhelfen.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden. Hamurabi, 1768-1686 v. Chr. |
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#6 |
Veteran
![]() Registriert seit: 23.06.2007
Beiträge: 223
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![]() ja, genau diese versteckte ... frist wäre interessant. thx jedenfalls
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#7 |
Veteran
![]() Registriert seit: 04.05.2006
Alter: 52
Beiträge: 222
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![]() gibt es da nicht fristen von bis zu 30 jahren - irgendwie hab ich da vor langer zeit mal was in der schule gelernt... ist dummerweise nur schon "ewig" her
![]() aber schau auch mal hier: http://www.bvfs.at/htm/pub/recht.htm vielleicht ist da was passendes dabei! ansonsten würde ich dir auch zu holzis vorschlag raten - mal einen rechtsanwalt, etc. aufsuchen & infos einholen!
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#8 |
<< Gayliebt >>
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![]() Arglistig verschwiegene Mängel verjähren erst nach 30 Jahren (wenn ich mich recht an meine Schulzeit erinnere).
Das kann man aber in diesem Fall nicht behaupten, bzw. wäre schwer beweisbar. Grundsätzlich gilt bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre Gewährleistung. In diesem Fall gibt es aber sicher andére Möglichkeiten, da es sich um einen groben Mangel handeln dürfte. Wenn der Schaden hoch ist, würde ich auf jeden Fall einen Experten zu Rate ziehen. lg Oliver
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lg Oliver Andere News auf www.OLIKLA.com Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB |
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#9 | |
Veteran
![]() Registriert seit: 04.05.2006
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Beiträge: 222
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![]() Zitat:
genau die hab ich gemeint ![]()
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#10 |
Inventar
![]() Registriert seit: 31.07.2000
Ort: Planet Erde
Beiträge: 2.498
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![]() Es gibt auch noch die Produkthaftung. Die ist irgendwo zwischen 10 und 15 Jahren, soweit ich mich erinnere.
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Gott hat nicht den Menschen erschaffen, der Mensch hat Gott erschaffen. |
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