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Elektronik(-Basteln) / Modellbau & PC Rat & Tat zu allen "Schaltkreisen außerhalb des PCs"...

Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 28.09.2007, 14:06   #1
Wickerl
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Standard Gewährleistungsfrist bei Elektroinstallationen im Wohnbereich?

weiß jemand wie lange diese ist?
nach welcher zeit kann man noch reklamieren und auf gewährleistung pochen?

wer zahlt eigentlich, wenn bei installationsausführung ein stromkreis nicht abgesichert wird und die hüttn abbrennt und die fehlende absicherung zwar nicht brandausläser aber nachweislich brandursache war?
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Alt 28.09.2007, 14:42   #2
samc
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Standard

http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?id=11129

http://www.konsument.at/konsumentmed...haus_Recht.pdf

die gesetzliche frist, innerhalb der ein gewährleistungsanspruch geltend zu machen ist, beträgt für bewegliche sachen zwei Jahre & für unbewegliche sachen drei Jahre.


da versteh ich dich jetzt nicht: ...absicherung zwar nicht brandausläser aber nachweislich brandursache war...

brandauslöser/brandursache ist doch eigentlich dasselbe?!?!?!
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*per aspera ad astra*

...den weg zu studieren heißt sich selbst zu studieren, sich selbst zu studieren heißt sich selbst vergessen, sich selbst zu vergessen bedeutet eins zu werden mit allen existenzen...

*omnia vincit amor*
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Alt 28.09.2007, 15:22   #3
Wickerl
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Beiträge: 223


Standard

brandauslöser/brandursache ist doch eigentlich dasselbe?!?!?!

zum glück nicht . aber i muss jetzt grad rennen....
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Alt 28.09.2007, 15:33   #4
samc
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Standard


dann bis später
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Alt 28.09.2007, 16:12   #5
holzi
Inventarisierter Pyromane
 
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Mein Computer

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Ich vermute mal du meintst, ein Gerät verursachte einen Brand und dies konnte passieren, weil die Leitung nicht abgesichert war.



Zitat:
aber nachweislich brandursache
wer hat das nachgewiesen?

Für verdeckte Baumängel gibt es auch eine längere Gewährleistung/Haftung, hab auf die Schnelle aber nur dt. Recht dazu gefunden.

Du solltest aber hier wohl mit einem Anwalt reden, die Bezirksgerichte haben auch "Beratungszeiten" - dort mit den Unterlagen kann man dir sicher besser weiterhelfen.
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 28.09.2007, 16:23   #6
Wickerl
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Beiträge: 223


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ja, genau diese versteckte ... frist wäre interessant. thx jedenfalls
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Alt 28.09.2007, 17:16   #7
samc
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Registriert seit: 04.05.2006
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Beiträge: 222


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gibt es da nicht fristen von bis zu 30 jahren - irgendwie hab ich da vor langer zeit mal was in der schule gelernt... ist dummerweise nur schon "ewig" her

aber schau auch mal hier:
http://www.bvfs.at/htm/pub/recht.htm
vielleicht ist da was passendes dabei!

ansonsten würde ich dir auch zu holzis vorschlag raten - mal einen rechtsanwalt, etc. aufsuchen & infos einholen!
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Alt 28.09.2007, 18:50   #8
Oli
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Beiträge: 5.267

Mein Computer

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Arglistig verschwiegene Mängel verjähren erst nach 30 Jahren (wenn ich mich recht an meine Schulzeit erinnere).

Das kann man aber in diesem Fall nicht behaupten, bzw. wäre schwer beweisbar.

Grundsätzlich gilt bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre Gewährleistung. In diesem Fall gibt es aber sicher andére Möglichkeiten, da es sich um einen groben Mangel handeln dürfte.

Wenn der Schaden hoch ist, würde ich auf jeden Fall einen Experten zu Rate ziehen.

lg Oliver
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Alt 28.09.2007, 19:22   #9
samc
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Registriert seit: 04.05.2006
Alter: 52
Beiträge: 222


Standard

Zitat:
Original geschrieben von Oli
Arglistig verschwiegene Mängel verjähren erst nach 30 Jahren (wenn ich mich recht an meine Schulzeit erinnere).
danke, oli!
genau die hab ich gemeint
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Alt 29.09.2007, 20:59   #10
Mobiletester
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Ort: Planet Erde
Beiträge: 2.498


Standard

Es gibt auch noch die Produkthaftung. Die ist irgendwo zwischen 10 und 15 Jahren, soweit ich mich erinnere.
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Gott hat nicht den Menschen erschaffen,
der Mensch hat Gott erschaffen.
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