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-   -   Gewährleistungsfrist bei Elektroinstallationen im Wohnbereich? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=223585)

Wickerl 28.09.2007 14:06

Gewährleistungsfrist bei Elektroinstallationen im Wohnbereich?
 
weiß jemand wie lange diese ist?
nach welcher zeit kann man noch reklamieren und auf gewährleistung pochen?

wer zahlt eigentlich, wenn bei installationsausführung ein stromkreis nicht abgesichert wird und die hüttn abbrennt und die fehlende absicherung zwar nicht brandausläser aber nachweislich brandursache war?

samc 28.09.2007 14:42

http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?id=11129

http://www.konsument.at/konsumentmed...haus_Recht.pdf

die gesetzliche frist, innerhalb der ein gewährleistungsanspruch geltend zu machen ist, beträgt für bewegliche sachen zwei Jahre & für unbewegliche sachen drei Jahre.


da versteh ich dich jetzt nicht: ...absicherung zwar nicht brandausläser aber nachweislich brandursache war...

brandauslöser/brandursache ist doch eigentlich dasselbe?!?!?!

Wickerl 28.09.2007 15:22

brandauslöser/brandursache ist doch eigentlich dasselbe?!?!?!

zum glück nicht :-). aber i muss jetzt grad rennen....

samc 28.09.2007 15:33

:hallo:
dann bis später

holzi 28.09.2007 16:12

Ich vermute mal du meintst, ein Gerät verursachte einen Brand und dies konnte passieren, weil die Leitung nicht abgesichert war.



Zitat:

aber nachweislich brandursache
wer hat das nachgewiesen?

Für verdeckte Baumängel gibt es auch eine längere Gewährleistung/Haftung, hab auf die Schnelle aber nur dt. Recht dazu gefunden.

Du solltest aber hier wohl mit einem Anwalt reden, die Bezirksgerichte haben auch "Beratungszeiten" - dort mit den Unterlagen kann man dir sicher besser weiterhelfen.

Wickerl 28.09.2007 16:23

ja, genau diese versteckte ... frist wäre interessant. thx jedenfalls

samc 28.09.2007 17:16

gibt es da nicht fristen von bis zu 30 jahren - irgendwie hab ich da vor langer zeit mal was in der schule gelernt... ist dummerweise nur schon "ewig" her ;)

aber schau auch mal hier:
http://www.bvfs.at/htm/pub/recht.htm
vielleicht ist da was passendes dabei!

ansonsten würde ich dir auch zu holzis vorschlag raten - mal einen rechtsanwalt, etc. aufsuchen & infos einholen!

Oli 28.09.2007 18:50

Arglistig verschwiegene Mängel verjähren erst nach 30 Jahren (wenn ich mich recht an meine Schulzeit erinnere).

Das kann man aber in diesem Fall nicht behaupten, bzw. wäre schwer beweisbar.

Grundsätzlich gilt bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre Gewährleistung. In diesem Fall gibt es aber sicher andére Möglichkeiten, da es sich um einen groben Mangel handeln dürfte.

Wenn der Schaden hoch ist, würde ich auf jeden Fall einen Experten zu Rate ziehen.

lg Oliver

samc 28.09.2007 19:22

Zitat:

Original geschrieben von Oli
Arglistig verschwiegene Mängel verjähren erst nach 30 Jahren (wenn ich mich recht an meine Schulzeit erinnere).

danke, oli!
genau die hab ich gemeint
:-)

Mobiletester 29.09.2007 20:59

Es gibt auch noch die Produkthaftung. Die ist irgendwo zwischen 10 und 15 Jahren, soweit ich mich erinnere.


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