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Gewährleistungsfrist bei Elektroinstallationen im Wohnbereich?
weiß jemand wie lange diese ist?
nach welcher zeit kann man noch reklamieren und auf gewährleistung pochen? wer zahlt eigentlich, wenn bei installationsausführung ein stromkreis nicht abgesichert wird und die hüttn abbrennt und die fehlende absicherung zwar nicht brandausläser aber nachweislich brandursache war? |
http://www.konsument.at/konsument/detail.asp?id=11129
http://www.konsument.at/konsumentmed...haus_Recht.pdf die gesetzliche frist, innerhalb der ein gewährleistungsanspruch geltend zu machen ist, beträgt für bewegliche sachen zwei Jahre & für unbewegliche sachen drei Jahre. da versteh ich dich jetzt nicht: ...absicherung zwar nicht brandausläser aber nachweislich brandursache war... brandauslöser/brandursache ist doch eigentlich dasselbe?!?!?! |
brandauslöser/brandursache ist doch eigentlich dasselbe?!?!?!
zum glück nicht :-). aber i muss jetzt grad rennen.... |
:hallo:
dann bis später |
Ich vermute mal du meintst, ein Gerät verursachte einen Brand und dies konnte passieren, weil die Leitung nicht abgesichert war.
Zitat:
Für verdeckte Baumängel gibt es auch eine längere Gewährleistung/Haftung, hab auf die Schnelle aber nur dt. Recht dazu gefunden. Du solltest aber hier wohl mit einem Anwalt reden, die Bezirksgerichte haben auch "Beratungszeiten" - dort mit den Unterlagen kann man dir sicher besser weiterhelfen. |
ja, genau diese versteckte ... frist wäre interessant. thx jedenfalls
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gibt es da nicht fristen von bis zu 30 jahren - irgendwie hab ich da vor langer zeit mal was in der schule gelernt... ist dummerweise nur schon "ewig" her ;)
aber schau auch mal hier: http://www.bvfs.at/htm/pub/recht.htm vielleicht ist da was passendes dabei! ansonsten würde ich dir auch zu holzis vorschlag raten - mal einen rechtsanwalt, etc. aufsuchen & infos einholen! |
Arglistig verschwiegene Mängel verjähren erst nach 30 Jahren (wenn ich mich recht an meine Schulzeit erinnere).
Das kann man aber in diesem Fall nicht behaupten, bzw. wäre schwer beweisbar. Grundsätzlich gilt bei unbeweglichen Sachen 3 Jahre Gewährleistung. In diesem Fall gibt es aber sicher andére Möglichkeiten, da es sich um einen groben Mangel handeln dürfte. Wenn der Schaden hoch ist, würde ich auf jeden Fall einen Experten zu Rate ziehen. lg Oliver |
Zitat:
genau die hab ich gemeint :-) |
Es gibt auch noch die Produkthaftung. Die ist irgendwo zwischen 10 und 15 Jahren, soweit ich mich erinnere.
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