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Alt 16.03.2007, 11:43   #1
skirah
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Standard chello ändert den vertrag wie es ihnen passt

Ich habe einen chello student connect - schon viele jahre.

Jetzt wurde ich in den chello classic Vertrag (um 15 € pro Monat teurer) umgestuft, mit der Begründung, dass ich schon über 27 Jahre bin und der student connect nur bis 27 Jahre geht.

In meinem Vertrag steht kein Wort über eine Altersbegrenzung. Nach einem Gespräch mit der Service line, wurde mir gesagt, dass diese Altersbeschränkung neu ist.

Weiss jemand ob die einfach so im Nachhinein den Vertrag ändern dürfen ?
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Alt 16.03.2007, 12:22   #2
mopok
SYS64738
 
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Mein Computer

Standard

Zuerst mal herzlich Willkommen im Forum!

Meiner Meinung nach dürfen sie das nicht, wenn davon kein Wort im Vertrag steht.

Das wäre eine einseitige Vertragsveränderung, und diese ist unzulässig!

Am besten ist es, du wendest dich an die Arbeiterkammer und/oder Konsumentenschutz. Die können dir helfen!
mopok ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2007, 12:25   #3
boeing2707
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Wenn ein Vertrag geändert wird, so müssen alle Vertragspartner zustimmen.
Wenn du der Änderung nicht zustimmst, so steht dir auf alle Fälle ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu.
____________________________________
Schöne Grüße
Heinz
boeing2707 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2007, 12:50   #4
EH2004
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Normalerweise stellt UPC von Chello Student Connect auf Chello Classic um, wenn kein Zugang mehr über die Uni existiert (d.h. man nicht mehr studiert). Diese Umstellung steht auch in den AGBs für Chello Student Connect drinnen.
Nach eigenen Erfahrungen brauchen die aber Monate, bis die das mitbekommen.
Von einem Alterslimit weiß ich nichts, aber ich werde mal bei einem Ex-Kollegen von UPC Telekabel nachfragen, ob sich das geändert hat.

MfG

EH2004
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Alt 16.03.2007, 12:54   #5
skirah
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Danke für die schnelle Antwort.

Die von der Service Line haben mir gesagt, dass ich überdies eine (vertraglich festgelegte) Kündigungsfrist von 4 Wochen einhalten müsse.

Was heißt also außerordentliches Kündigungsrecht konkret ?
skirah ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2007, 12:59   #6
skirah
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Bin noch Student, habe auch Zugang zur Uni. Geht also rein um die Altersbeschränkung, dies erst seit kurzer Zeit geben soll und über die man auch nichts auf der Chello Homepage finden kann.
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Alt 16.03.2007, 13:00   #7
EH2004
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Außerordentliches Kündigungsrecht besteht, wenn z.B. Änderungen der AGBs zu Ungunsten des Kunden vorgenommen werden. Sollte für Deinen Fall zutreffen, allerdings kann UPC Telekabel schon vor Monaten neue AGBs mit dieser Klausel ausgeschickt haben, wenn man dann nicht reagiert/reklamiert hat, dann gelten diese AGBs als akzeptiert.
Werde nächste Woche nachfragen und poste dann das Ergebnis.
An Deiner Stelle würde ich mich der Hotline etwas lästig werden, und mit Kündigung drohen, vielleicht gibt's irgend eine zufriedenstellende Lösung.

MfG

EH2004
EH2004 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2007, 13:02   #8
boeing2707
Master
 
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Beiträge: 731


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Zitat:
Original geschrieben von skirah
Danke für die schnelle Antwort.

Was heißt also außerordentliches Kündigungsrecht konkret ?
Außerordentliches Kündigungsrecht bedeutet, dass du dich nicht an die regulären Kündigungsfristen halten mußt.
Das gilt natürlich nur, wenn die Vertragsbedingungen wirklich einseitig von deinem Provider verändert wurden.
____________________________________
Schöne Grüße
Heinz
boeing2707 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2007, 13:38   #9
skirah
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Beiträge: 5


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Der Fall wurde jetzt weitergeleitet und es wird sich jemand darum kümmern, heißt es bei chello. Anscheinend haben Begriffe wie einseitige Vertragsaufkündigung und außerordentliches Kündigungsrecht zumindest auf unterster Ebene ihre Wirkung getan. Auch wurde mir jetzt gesagt, dass diese Umstellung jetzt in einer Probephase ist.

Auf jeden Fall bis jetzt vielen Dank für die schnelle Hilfe und ich werde es posten, sobald ich eine Antwort habe.
skirah ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 16.03.2007, 13:43   #10
Horst Schlämmer
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Beiträge: 180


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Zitat:
Original geschrieben von mopok
Zuerst mal herzlich Willkommen im Forum!

Meiner Meinung nach dürfen sie das nicht, wenn davon kein Wort im Vertrag steht.

wie lange willst den student sein?

mit 27 solltest fertig sein,oder willst dich durchs leben schnorren?

Chello hat recht.
Horst Schlämmer ist offline   Mit Zitat antworten
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