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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
Veteran
![]() Registriert seit: 23.02.2001
Beiträge: 219
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![]() Hallo,
wenn man einen Wahlarzt aufsucht, bekommt man ja von der Krankenkasse ca. 80% der Honorarnote rückerstattet. Aber wie sieht das bei Rezepten von Wahlärzten aus? Muss man das Medikament in der Apotheke bezahlen (und dann die Rechnung bei der Krankenkasse einreichen) oder bekommt man das Medikament wie bei einem Kassenrezept (also nur die Rezeptgebühr)? Ich hab mit google nur widersprüchliche Angaben gefunden. Hat da jemand Erfahrung damit? Danke, walhalla |
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