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Simulationen Alles zum Thema Simulation |
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#1 |
Veteran
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![]() Hallo,
weiß jemand ob es irgendwie möglich ist, daß ich gekaufte Programme aus dem Internet (Dowloadversionen), von Simmarket ect. irgendwie verkaufen kann, wenn ich sie nicht mehr benötige? Beispielsweise auf CD brenne, ohne dass ich mich da Strafbar mache, oder gegen irgendwelche Rechte verstosse ?
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Einen schönen Tag noch Chris |
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#2 |
Veteran
![]() Registriert seit: 25.04.2006
Beiträge: 274
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![]() Folgender Artikel ist diesbezüglich recht informativ:
http://focus.msn.de/digital/gebrauch...nid_25055.html Andreas |
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#3 |
gesperrt
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![]() also meiner ansicht verstoesst du gegen kein recht...kennst ja meine rechtsaufassung fuer german oder austrian recht....und us recht auch was keiner weisstroert keeine.,.also ...her damit.-P
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#4 |
Veteran
![]() Registriert seit: 25.04.2006
Beiträge: 274
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![]() Die private Rechtsauffassung hat mit Christians Frage wohl eher weniger zu tun.
![]() Tatsächlich scheint die Frage, ob man legal erworbene Download-Software verkaufen darf, noch nicht abschließend geklärt zu sein. Das war auch mir bisher nicht bekannt. Es ist wohl klüger, von einem Verkauf abzusehen, bis (hoffentlich) die Entscheidung des Landgerichts München in dieser Sache vor dem Oberlandesgericht keine Bestätigung findet. Ich werde jedenfalls zunächst keine Download-Software mehr kaufen oder verkaufen. Andreas |
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#5 |
Master
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![]() Eine gute Rechtsschutzversicherung haben und verkaufen
![]() Ich bin gespannt auf die Entscheidung des Gerichtshofes. Allerdings glaube ich nicht, dass diese Entscheidung letztendlich die Entgültige sein wird. Es kann doch nicht möglich sein, eine Software, die ich gekauft habe, nicht weiter verkaufen zu dürfen. Da verletzt mein Recht als Besitzer der Lizenz, diese an dritte weiterzugeben (wenn keine Namenslizenz). Als Käufer würde ich auf Nummer sicher gehen und vom Hersteller kaufen. Als Verkäufer würde ich es riskieren und privat verkaufen. |
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#6 | |
Veteran
![]() Registriert seit: 25.04.2006
Beiträge: 274
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![]() Zitat:
Das Urheberrecht treibt zur Zeit schon erstaunliche Blüten - gleichwohl würde ich immer empfehlen im Zweifelsfall lieber übervorsichtig zu sein, auch bei vorhandener Rechtsschutzversicherung... ![]() Andreas |
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#7 | |
Senior Member
![]() Registriert seit: 24.11.2005
Alter: 65
Beiträge: 151
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![]() Zitat:
Wer garantiert nämlich dem Besitzer (=Autor) der Software, dass Du trotz weiter verkaufter Nutzungsrechte die Software nicht selbst weiternutzt? |
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#8 | |
Master
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![]() Zitat:
Dazu gehört auch, das unbrauchbar machen, bzw. weitergeben eventueller Sicherheitskopien. Des weiteren würde dieses Problem bei allen Software-Produkten bestehen und nicht, wie im Artikel erwähnt, nur bei Artikel, die ursprünglich nicht auf Datenträgern verkauft wurden. |
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#9 | ||
Inventar
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197
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![]() Zitat:
Darüber hinaus: Unstreitig darf ich ja Software weiterverkauften, wenn ich die CD habe. Wieso soll aber die Form des Erwerbs (per Download / auf CD) über meine weitergehende Rechtsposition entscheiden? Genau so hat das auch der Bundesgerichtshof entschieden und festgestellt, dass der Erwerb per Download nicht die Rechte des Kunden schmälert. Deshalb halte ich das Münchener Urteil auch für ein Fehlurteil. Zitat:
Kompliziertere Antwort: Deine Überlegung ist überhaupt kein Argument gegen die Zulässigkeit eines Weiterverkaufs und obendrein eine der Rechtsordnung ganz fremde Konstruktion. Für die Rechtsposition des Käufers spielt überhaupt keine Rolle, ob der dem Urheber oder Rechteinhaber (das meinst du mit Besitzer) irgendetwas beweisen kann. Warum sollte er auch? Du verkehrst mit diesem Kriterium eine Art Unschuldsvermutung ins Gegenteil: Der Kunde soll beweisen, dass er keine Urheberrechtsverletzung begeht? Von einer solchen Rechtsstellung träumen im Moment nicht einmal ernsthaft die großen Verwerter. Nach deiner Logik dürfte ein Mieter einer Wohnung niemals den Vertrag kündigen. Denn wer garantiert dem Vermieter und neuen Mietern, dass der alte Mieter nicht mit einigen Nachschlüsseln einmal den Keller leerräumt. |
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#10 |
Senior Member
![]() Registriert seit: 24.11.2005
Alter: 65
Beiträge: 151
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![]() Moin Marc, ich bin kein Jurist und kann mir deshalb auch nicht anmaßen, ein Gerichtsurteil als "falsch" oder "Fehlurteil" abzutun. Ich hoffe sehr, dass Du mit Deinen Ausführungen richtig liegst, denn ich habe schon sehr lange keine Pappschachteln (
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