WCM - Das österreichische Computer Magazin Forenübersicht
 

Zurück   WCM Forum > Rat & Tat > Simulationen

Simulationen Alles zum Thema Simulation

Microsoft KARRIERECAMPUS

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 25.07.2006, 11:49   #1
ChristianR
Veteran
 
Registriert seit: 04.01.2001
Alter: 54
Beiträge: 353


ChristianR eine Nachricht über ICQ schicken
Standard Gekaufte Downloadprogramme verkaufen ?

Hallo,

weiß jemand ob es irgendwie möglich ist, daß ich gekaufte Programme aus dem Internet (Dowloadversionen), von Simmarket ect. irgendwie verkaufen kann, wenn ich sie nicht mehr benötige? Beispielsweise auf CD brenne, ohne dass ich mich da Strafbar mache, oder gegen irgendwelche Rechte verstosse ?
____________________________________
Einen schönen Tag noch
Chris
ChristianR ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2006, 12:24   #2
Andreas1966
Veteran
 
Registriert seit: 25.04.2006
Beiträge: 274


Standard

Folgender Artikel ist diesbezüglich recht informativ:

http://focus.msn.de/digital/gebrauch...nid_25055.html

Andreas
Andreas1966 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2006, 12:59   #3
Jonathan305
gesperrt
 
Registriert seit: 13.03.2006
Alter: 38
Beiträge: 798


Jonathan305 eine Nachricht über ICQ schicken Jonathan305 eine Nachricht über AIM schicken
Standard

also meiner ansicht verstoesst du gegen kein recht...kennst ja meine rechtsaufassung fuer german oder austrian recht....und us recht auch was keiner weisstroert keeine.,.also ...her damit.-P
Jonathan305 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2006, 13:20   #4
Andreas1966
Veteran
 
Registriert seit: 25.04.2006
Beiträge: 274


Standard

Die private Rechtsauffassung hat mit Christians Frage wohl eher weniger zu tun.

Tatsächlich scheint die Frage, ob man legal erworbene Download-Software verkaufen darf, noch nicht abschließend geklärt zu sein. Das war auch mir bisher nicht bekannt. Es ist wohl klüger, von einem Verkauf abzusehen, bis (hoffentlich) die Entscheidung des Landgerichts München in dieser Sache vor dem Oberlandesgericht keine Bestätigung findet.

Ich werde jedenfalls zunächst keine Download-Software mehr kaufen oder verkaufen.

Andreas
Andreas1966 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2006, 13:26   #5
itsimon
Master
 
Registriert seit: 10.10.2004
Alter: 40
Beiträge: 798


itsimon eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Eine gute Rechtsschutzversicherung haben und verkaufen

Ich bin gespannt auf die Entscheidung des Gerichtshofes. Allerdings glaube ich nicht, dass diese Entscheidung letztendlich die Entgültige sein wird.

Es kann doch nicht möglich sein, eine Software, die ich gekauft habe, nicht weiter verkaufen zu dürfen. Da verletzt mein Recht als Besitzer der Lizenz, diese an dritte weiterzugeben (wenn keine Namenslizenz).

Als Käufer würde ich auf Nummer sicher gehen und vom Hersteller kaufen.
Als Verkäufer würde ich es riskieren und privat verkaufen.
____________________________________
Simon Hötzinger
FSTerminal.at.tt
itsimon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2006, 13:35   #6
Andreas1966
Veteran
 
Registriert seit: 25.04.2006
Beiträge: 274


Standard

Zitat:
Original geschrieben von itsimon
Es kann doch nicht möglich sein, eine Software, die ich gekauft habe, nicht weiter verkaufen zu dürfen. Da verletzt mein Recht als Besitzer der Lizenz, diese an dritte weiterzugeben (wenn keine Namenslizenz).
Das sehe ich auch so. Aber leider ist es ja so, dass das persönliche Rechtsempfinden und die juristische Realität häufig nicht übereinstimmen.
Das Urheberrecht treibt zur Zeit schon erstaunliche Blüten - gleichwohl würde ich immer empfehlen im Zweifelsfall lieber übervorsichtig zu sein, auch bei vorhandener Rechtsschutzversicherung... Diese schließen übrigens gerne urheberrechtliche Rechtsstreite aus. (Vertrag überprüfen!)

Andreas
Andreas1966 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2006, 15:18   #7
Pidder
Senior Member
 
Registriert seit: 24.11.2005
Alter: 65
Beiträge: 151


Standard

Zitat:
Original geschrieben von itsimon
Es kann doch nicht möglich sein, eine Software, die ich gekauft habe, nicht weiter verkaufen zu dürfen. Da verletzt mein Recht als Besitzer der Lizenz, diese an dritte weiterzugeben (wenn keine Namenslizenz).
Simon, genau da liegt doch der Knackpunkt: Du bist als Käufer der Software nicht Besitzer der von Dir erworbenen Software. Du hast lediglich das Recht, die Software nutzen zu dürfen, gekauft. Sonst wäre das mit dem Weiterverkauf ja einfach...

Wer garantiert nämlich dem Besitzer (=Autor) der Software, dass Du trotz weiter verkaufter Nutzungsrechte die Software nicht selbst weiternutzt?
____________________________________
Gruß aus Berlin
von
Markus

...alles weitere auf Flusi.info!
Pidder ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2006, 15:58   #8
itsimon
Master
 
Registriert seit: 10.10.2004
Alter: 40
Beiträge: 798


itsimon eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Original geschrieben von Pidder
Wer garantiert nämlich dem Besitzer (=Autor) der Software, dass Du trotz weiter verkaufter Nutzungsrechte die Software nicht selbst weiternutzt?
Das sollte nicht das Problem sein, da ein Verkauf des Rechtes (der Lizenz) die vollständige Auslöschung für die eigenen Nutzung voraussetzt.
Dazu gehört auch, das unbrauchbar machen, bzw. weitergeben eventueller Sicherheitskopien.

Des weiteren würde dieses Problem bei allen Software-Produkten bestehen und nicht, wie im Artikel erwähnt, nur bei Artikel, die ursprünglich nicht auf Datenträgern verkauft wurden.
____________________________________
Simon Hötzinger
FSTerminal.at.tt
itsimon ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.07.2006, 16:59   #9
Marc
Inventar
 
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197


Standard

Zitat:
Original geschrieben von Pidder
Du bist als Käufer der Software nicht Besitzer der von Dir erworbenen Software. Du hast lediglich das Recht, die Software nutzen zu dürfen, gekauft. Sonst wäre das mit dem Weiterverkauf ja einfach...
Naja, du schmeißt hier „Besitzer“, „Eigentümer“, „Urheber“ und „Rechteinhaber“ durcheinander. Zunächst verwechselst du „Besitz“ und „Eigentum“. Aber selbst dann: Wie kann ich etwas „erworben haben“, ohne „Eigentümer“ zu sein?

Darüber hinaus: Unstreitig darf ich ja Software weiterverkauften, wenn ich die CD habe. Wieso soll aber die Form des Erwerbs (per Download / auf CD) über meine weitergehende Rechtsposition entscheiden? Genau so hat das auch der Bundesgerichtshof entschieden und festgestellt, dass der Erwerb per Download nicht die Rechte des Kunden schmälert. Deshalb halte ich das Münchener Urteil auch für ein Fehlurteil.


Zitat:
Original geschrieben von Pidder
Wer garantiert nämlich dem Besitzer (=Autor) der Software, dass Du trotz weiter verkaufter Nutzungsrechte die Software nicht selbst weiternutzt?
Einfache Antwort: Das Urheberrecht.

Kompliziertere Antwort: Deine Überlegung ist überhaupt kein Argument gegen die Zulässigkeit eines Weiterverkaufs und obendrein eine der Rechtsordnung ganz fremde Konstruktion.

Für die Rechtsposition des Käufers spielt überhaupt keine Rolle, ob der dem Urheber oder Rechteinhaber (das meinst du mit Besitzer) irgendetwas beweisen kann.

Warum sollte er auch?

Du verkehrst mit diesem Kriterium eine Art Unschuldsvermutung ins Gegenteil: Der Kunde soll beweisen, dass er keine Urheberrechtsverletzung begeht? Von einer solchen Rechtsstellung träumen im Moment nicht einmal ernsthaft die großen Verwerter.

Nach deiner Logik dürfte ein Mieter einer Wohnung niemals den Vertrag kündigen. Denn wer garantiert dem Vermieter und neuen Mietern, dass der alte Mieter nicht mit einigen Nachschlüsseln einmal den Keller leerräumt.
Marc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 26.07.2006, 12:30   #10
Pidder
Senior Member
 
Registriert seit: 24.11.2005
Alter: 65
Beiträge: 151


Standard

Moin Marc, ich bin kein Jurist und kann mir deshalb auch nicht anmaßen, ein Gerichtsurteil als "falsch" oder "Fehlurteil" abzutun. Ich hoffe sehr, dass Du mit Deinen Ausführungen richtig liegst, denn ich habe schon sehr lange keine Pappschachteln () mehr gekauft sondern lieber (und oft auch viel schneller) den Service von Simmarket in Anspruch genommen .
____________________________________
Gruß aus Berlin
von
Markus

...alles weitere auf Flusi.info!
Pidder ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 21:22 Uhr.


Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO by Zoints
© 2009 FSL Verlag