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ChristianR 25.07.2006 11:49

Gekaufte Downloadprogramme verkaufen ?
 
Hallo,

weiß jemand ob es irgendwie möglich ist, daß ich gekaufte Programme aus dem Internet (Dowloadversionen), von Simmarket ect. irgendwie verkaufen kann, wenn ich sie nicht mehr benötige? Beispielsweise auf CD brenne, ohne dass ich mich da Strafbar mache, oder gegen irgendwelche Rechte verstosse ?

Andreas1966 25.07.2006 12:24

Folgender Artikel ist diesbezüglich recht informativ:

http://focus.msn.de/digital/gebrauch...nid_25055.html

Andreas

Jonathan305 25.07.2006 12:59

also meiner ansicht verstoesst du gegen kein recht...kennst ja meine rechtsaufassung fuer german oder austrian recht....und us recht auch was keiner weisstroert keeine.,.also ...her damit.-P
;)

Andreas1966 25.07.2006 13:20

Die private Rechtsauffassung hat mit Christians Frage wohl eher weniger zu tun. ;)

Tatsächlich scheint die Frage, ob man legal erworbene Download-Software verkaufen darf, noch nicht abschließend geklärt zu sein. Das war auch mir bisher nicht bekannt. Es ist wohl klüger, von einem Verkauf abzusehen, bis (hoffentlich) die Entscheidung des Landgerichts München in dieser Sache vor dem Oberlandesgericht keine Bestätigung findet.

Ich werde jedenfalls zunächst keine Download-Software mehr kaufen oder verkaufen.

Andreas

itsimon 25.07.2006 13:26

Eine gute Rechtsschutzversicherung haben und verkaufen :D

Ich bin gespannt auf die Entscheidung des Gerichtshofes. Allerdings glaube ich nicht, dass diese Entscheidung letztendlich die Entgültige sein wird.

Es kann doch nicht möglich sein, eine Software, die ich gekauft habe, nicht weiter verkaufen zu dürfen. Da verletzt mein Recht als Besitzer der Lizenz, diese an dritte weiterzugeben (wenn keine Namenslizenz).

Als Käufer würde ich auf Nummer sicher gehen und vom Hersteller kaufen.
Als Verkäufer würde ich es riskieren und privat verkaufen.

Andreas1966 25.07.2006 13:35

Zitat:

Original geschrieben von itsimon
Es kann doch nicht möglich sein, eine Software, die ich gekauft habe, nicht weiter verkaufen zu dürfen. Da verletzt mein Recht als Besitzer der Lizenz, diese an dritte weiterzugeben (wenn keine Namenslizenz).
Das sehe ich auch so. Aber leider ist es ja so, dass das persönliche Rechtsempfinden und die juristische Realität häufig nicht übereinstimmen.
Das Urheberrecht treibt zur Zeit schon erstaunliche Blüten - gleichwohl würde ich immer empfehlen im Zweifelsfall lieber übervorsichtig zu sein, auch bei vorhandener Rechtsschutzversicherung... ;) Diese schließen übrigens gerne urheberrechtliche Rechtsstreite aus. (Vertrag überprüfen!)

Andreas

Pidder 25.07.2006 15:18

Zitat:

Original geschrieben von itsimon
Es kann doch nicht möglich sein, eine Software, die ich gekauft habe, nicht weiter verkaufen zu dürfen. Da verletzt mein Recht als Besitzer der Lizenz, diese an dritte weiterzugeben (wenn keine Namenslizenz).
Simon, genau da liegt doch der Knackpunkt: Du bist als Käufer der Software nicht Besitzer der von Dir erworbenen Software. Du hast lediglich das Recht, die Software nutzen zu dürfen, gekauft. Sonst wäre das mit dem Weiterverkauf ja einfach...

Wer garantiert nämlich dem Besitzer (=Autor) der Software, dass Du trotz weiter verkaufter Nutzungsrechte die Software nicht selbst weiternutzt?

itsimon 25.07.2006 15:58

Zitat:

Original geschrieben von Pidder
Wer garantiert nämlich dem Besitzer (=Autor) der Software, dass Du trotz weiter verkaufter Nutzungsrechte die Software nicht selbst weiternutzt?
Das sollte nicht das Problem sein, da ein Verkauf des Rechtes (der Lizenz) die vollständige Auslöschung für die eigenen Nutzung voraussetzt.
Dazu gehört auch, das unbrauchbar machen, bzw. weitergeben eventueller Sicherheitskopien.

Des weiteren würde dieses Problem bei allen Software-Produkten bestehen und nicht, wie im Artikel erwähnt, nur bei Artikel, die ursprünglich nicht auf Datenträgern verkauft wurden.

Marc 25.07.2006 16:59

Zitat:

Original geschrieben von Pidder
Du bist als Käufer der Software nicht Besitzer der von Dir erworbenen Software. Du hast lediglich das Recht, die Software nutzen zu dürfen, gekauft. Sonst wäre das mit dem Weiterverkauf ja einfach...
Naja, du schmeißt hier „Besitzer“, „Eigentümer“, „Urheber“ und „Rechteinhaber“ durcheinander. Zunächst verwechselst du „Besitz“ und „Eigentum“. Aber selbst dann: Wie kann ich etwas „erworben haben“, ohne „Eigentümer“ zu sein?

Darüber hinaus: Unstreitig darf ich ja Software weiterverkauften, wenn ich die CD habe. Wieso soll aber die Form des Erwerbs (per Download / auf CD) über meine weitergehende Rechtsposition entscheiden? Genau so hat das auch der Bundesgerichtshof entschieden und festgestellt, dass der Erwerb per Download nicht die Rechte des Kunden schmälert. Deshalb halte ich das Münchener Urteil auch für ein Fehlurteil.


Zitat:

Original geschrieben von Pidder
Wer garantiert nämlich dem Besitzer (=Autor) der Software, dass Du trotz weiter verkaufter Nutzungsrechte die Software nicht selbst weiternutzt?
Einfache Antwort: Das Urheberrecht.

Kompliziertere Antwort: Deine Überlegung ist überhaupt kein Argument gegen die Zulässigkeit eines Weiterverkaufs und obendrein eine der Rechtsordnung ganz fremde Konstruktion.

Für die Rechtsposition des Käufers spielt überhaupt keine Rolle, ob der dem Urheber oder Rechteinhaber (das meinst du mit Besitzer) irgendetwas beweisen kann.

Warum sollte er auch?

Du verkehrst mit diesem Kriterium eine Art Unschuldsvermutung ins Gegenteil: Der Kunde soll beweisen, dass er keine Urheberrechtsverletzung begeht? Von einer solchen Rechtsstellung träumen im Moment nicht einmal ernsthaft die großen Verwerter.

Nach deiner Logik dürfte ein Mieter einer Wohnung niemals den Vertrag kündigen. Denn wer garantiert dem Vermieter und neuen Mietern, dass der alte Mieter nicht mit einigen Nachschlüsseln einmal den Keller leerräumt.

Pidder 26.07.2006 12:30

Moin Marc, ich bin kein Jurist und kann mir deshalb auch nicht anmaßen, ein Gerichtsurteil als "falsch" oder "Fehlurteil" abzutun. Ich hoffe sehr, dass Du mit Deinen Ausführungen richtig liegst, denn ich habe schon sehr lange keine Pappschachteln (;)) mehr gekauft sondern lieber (und oft auch viel schneller) den Service von Simmarket in Anspruch genommen :engel:.


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