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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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Master
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Beiträge: 784
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hallo forianer,
eine frage: wenn man bei uns eine externe fortbildung besucht, muss man unterschreiben, dass man die kosten zurückzahlt, wenn man das unternehmen innerhalb von 3 jahren auf eigenen wunsch verläßt. da würde mich interessieren: .) gibt es da nicht eine staffelung - gerade bei IT kursen ist ein kurs von vor 3 jahren ja nicht mehr wirklich aktuell... .) ist das überhaupt rechtlich gedeckt? .) muss das unternehmen nicht sogar für die möglichkeit sorgen, dass sich arbeitnehmer fortbilden können? vielleicht kann da ja jemand was darüber schreiben? lg andi
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