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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
Master
![]() Registriert seit: 07.01.2002
Alter: 50
Beiträge: 550
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![]() Schönen sonnigen Tag
![]() Da meine Suche im Forum nach Rücktrittsrecht nur ein paar wenige und vor allem alte Ergebnisse brachte möchte ich die Frage hier neu stellen. Es geht um ein von mir, übers Internet bestelltes, Produkt (genau gesagt eine CPU). Die Ware kam sehr schnell per Post/Nachname. Das Paket wurde bezahlt und übernommen. Ich kann mit dem Teil aber jetzt nix anfangen. OVP und Zustand der Ware ist so wie ich sie erhalten habe. Kann ich jetzt einfach zu der Firma fahren, denen das Pakerl geben und mein Geld oder von mir aus auch einen Gutschein verlangen. Ich hab das Paket gestern erhalten und auf der Rechnung ist der 30.01.2006 vermerkt. Bei der AK fand ich das hier zu Internetbestellungen: Internetbestellungen & Versandhandel Konsumenten haben auch ein Rücktrittsrecht bei Verträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden. Dazu zählen: Bestellungen bei einem Versandhandel Teleshopping Internetbestellungen Die Frist beträgt sieben Werktage (Samstage werden nicht mitgezählt) nach Abschluss des Vertrages über eine Dienstleistung oder ab dem Eingang der bestellten Ware beim Verbraucher. Ein Absenden innerhalb der Frist reicht aus. Die Rücktrittsfrist verlängert sich auf maximal drei Monate, wenn der Unternehmer seinen Informations- bzw. Bestätigungspflichten nicht nachkommt (z.B. Belehrung über Rücktrittsrecht, Anschrift des Unternehmers etc.). Ich frage hier nur deshalb nach weil ich mir schon öfters dachte das es lt. Gesetz recht einfach und klar klingt und wenn man, auch in diesem Forum, etwas darüber in der Praxis liest, alles ganz anders ausschaut.
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MfG HALLOGEN ~~~Wenn dir die Scheisse bis zur Nase reicht laß den Kopf nicht hängen~~~ |
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