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Rücktrittsrecht
Schönen sonnigen Tag :-)
Da meine Suche im Forum nach Rücktrittsrecht nur ein paar wenige und vor allem alte Ergebnisse brachte möchte ich die Frage hier neu stellen. Es geht um ein von mir, übers Internet bestelltes, Produkt (genau gesagt eine CPU). Die Ware kam sehr schnell per Post/Nachname. Das Paket wurde bezahlt und übernommen. Ich kann mit dem Teil aber jetzt nix anfangen. OVP und Zustand der Ware ist so wie ich sie erhalten habe. Kann ich jetzt einfach zu der Firma fahren, denen das Pakerl geben und mein Geld oder von mir aus auch einen Gutschein verlangen. Ich hab das Paket gestern erhalten und auf der Rechnung ist der 30.01.2006 vermerkt. Bei der AK fand ich das hier zu Internetbestellungen: Internetbestellungen & Versandhandel Konsumenten haben auch ein Rücktrittsrecht bei Verträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden. Dazu zählen: Bestellungen bei einem Versandhandel Teleshopping Internetbestellungen Die Frist beträgt sieben Werktage (Samstage werden nicht mitgezählt) nach Abschluss des Vertrages über eine Dienstleistung oder ab dem Eingang der bestellten Ware beim Verbraucher. Ein Absenden innerhalb der Frist reicht aus. Die Rücktrittsfrist verlängert sich auf maximal drei Monate, wenn der Unternehmer seinen Informations- bzw. Bestätigungspflichten nicht nachkommt (z.B. Belehrung über Rücktrittsrecht, Anschrift des Unternehmers etc.). Ich frage hier nur deshalb nach weil ich mir schon öfters dachte das es lt. Gesetz recht einfach und klar klingt und wenn man, auch in diesem Forum, etwas darüber in der Praxis liest, alles ganz anders ausschaut. |
es ist auch recht einfach und klar genau so wie das gewährleistungsrecht, das heisst aber nicht das der händler nicht einfach drauf schei ;) t, weil er sich denkt das sich der kunde wegen ein paar € nicht klagen traut. Ohne rechtschutzversicherung hängen die meisten deiner rechte von deiner eigenen durchsetzungskraft ab.
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Okay, dann werd ich mal den Anwalt in mir raushängen lassen und mach mich auf den Weg ;)
thx |
nicht den rechtsanwalt raushängen lassen.
einfach bestimmt und nachdrücklich auf die rechtslage hinweisen und nicht einschüchtern lassen. lg woodz |
und vor allem freundlich sein.
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ja, stimmt. ist meistens das allerwichtigste.
:hallo: |
Tja, ich konnte alles "drin" lassen und höflich aber direkt bin ich eh immer.
Ohne Muh und Meh wurde das Teil zurückgenommen, gegen eine Gutschrift, wie es bei Bargeld ausgesehen hätte weiß ich nicht, hab ich auch gar nicht gefragt, da ich gleich wieder was gekauft hab. Da ja wenns was zu bemängeln gibt auch gleich der Firmenname an den Pranger gestellt wird hab ich mir gedacht das könnte man in diesem positiven Fall ja auch machen, es war bei der Firma Birg. ...und nein für diesen Satz bekam ich keinen Rabatt:D |
birg hat sich stark gebessert. obwohl es kommt noch immer viel auf des kunden auftreten und die tagesverfassung des verkaufspersonales an. intern sind sie angewiesen a, freundlich und b, kundenorientiert zu handeln.
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Zitat:
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