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Alt 11.09.2005, 16:31   #1
YDM
Newbie
 
Registriert seit: 01.02.2005
Beiträge: 19


Standard Informationspflicht lt. § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz

Neben meiner Wohnung ist ein Supermark mit eigenem Parkplatz.
Auf diesem Parkplatz tummeln sich speziell am Wochenende immer Kids (gelegentlich auch Erwachsene) die mit ihren Mini-Bikes Stunden lang im Kreis fahren.
Der Lärm dieser Mini-Bikes ist wirklich sehr störend. Ich möchte wenigstens am Wochenende meine Ruh haben.
Der Supermarkt-Betreiber macht nichts dagegen: Die Schranken zum Parkplatz sind immer offen.

Die Homepage dieses Supermarkts enthält keinerlei Kontakt-Möglichkeiten.
Die Informationspflicht lt. § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz (ECG) wird nicht erfüllt.
Auch die E-Mail-Adresse laut Firmen A-Z von wko.at ist nicht gültig.

Wie kann ich nun gegen dieses Unternehmen vorgehen?
YDM ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2005, 17:38   #2
m@rio
Master
 
Registriert seit: 10.10.2002
Beiträge: 711


Standard Re: Informationspflicht lt. § 5 Abs. 1 E-Commerce-Gesetz

Du kannst z.B. den Provider der Seite informieren. Nach §16 ECG muss der Provider die Seite sperren wenn er von den genannten Verstößen Kenntnis hat.
m@rio ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2005, 19:07   #3
hans friedmann
Elite
 
Registriert seit: 15.09.2000
Beiträge: 1.268


Standard

hmmm gg den supermarkt betreiber kannst nix machen, er könnte wenn überhaupt nur besitzstörungsklage gg die kids erheben...
hans friedmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2005, 19:16   #4
holzi
Inventarisierter Pyromane
 
Benutzerbild von holzi
 
Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581

Mein Computer

Standard

wegen der homepage s. Beitrag von m@rio

wegen dem Lärm: Polizei rufen

hast du überhaupt schon mal Kontakt zum Betreiber gehabt, vielleicht läßt er sich ja überzeugen, die Schranken am WE zu schließen.
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
holzi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.09.2005, 19:54   #5
Woodz
Inventur
 
Benutzerbild von Woodz
 
Registriert seit: 23.03.2001
Alter: 49
Beiträge: 1.700


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wie schon geschrieben, ein gespräch mit dem filialeiter führen.
oder wer meinst du wird deine email lesen?
Woodz ist offline   Mit Zitat antworten
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