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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
gesperrt
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![]() ist das eigentlich ohne weiteres möglich?
denn das wäre ja eine vertragsänderung,also Kündigungsrecht. hat sich das schon wer überlegt? |
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#2 |
Böhser Onkel
![]() Registriert seit: 21.10.2003
Alter: 39
Beiträge: 773
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![]() keine ahnung.. hab ich mir auch schon überlegt..
naja.. ich hab ja noch einen funken hoffnung, dass die ganze sache vor dem verfassungsgericht abgewiesen wird..
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Ein leerer Bauch ein wilder Blick das Herz verhärtet den Kopf im Strick ein Tag wie jeder andere ohne Liebe ohne Glück ein Schritt nach vorne zwei zurück Die Angst vor Schlimmerem treibt dich voran denn alles was du sahst von Anfang an - waren kleine Tragödien von Liebe und Tod von Armut und Elend von Sehnsucht und Not |
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#3 |
![]() ![]() Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570
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![]() Natürlich sind Tariferhöhungen möglich. In den jeweiligen AGB ist dann zumeist ein Sonderkündigungsrecht vereinbart.
Beispiel tele.ring: Eine von tele.ring kundgemachte Änderung der für die jeweiligen Leistungen gültigen AGB, Leistungsbeschreibungen oder Tarife berechtigt den Kunden, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderung kostenlos zu kündigen, sofern die Änderung für den Kunden nicht ausschließlich begünstigend ist. Beispiel A1: (4) Änderungen der dem Vertrag zugrundeliegenden Vertragsinhalte berechtigen Teilnehmer, den Vertrag ab Kundmachung der Änderung bis zum Wirksamwerden mit Wirksamwerden der Änderung zu kündigen. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, falls die Änderung nicht zum Nachteil des Teilnehmers erfolgt oder Entgelte gemäß einem vereinbarten Index angepasst werden, wenn nicht dem Teilnehmer ein darüber hinausgehendes außerordentliches Kündigungsrecht gemäß § 25 Abs. 3 TKG zusteht. usw. Guru meint aber, dass alle Mobilfunkbetreiber gemeinsam Tarifänderungen für den Fall Niederösterreich machen werden - und dann wird ein Wechsel zu einem anderen Mobilfunkbetreiber nichts bringen. Aber es lebt ja die Hoffnung, dass irgendein Gericht diese Idiotie der Handymastensteuer verhindern wird. Guru |
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#4 | |
gesperrt
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![]() Zitat:
wäre ja jetzt eine tolle möglichkeit eins abzustauben. |
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#5 | |
![]() ![]() Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570
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![]() Zitat:
Also - ausprobieren und berichten ![]() Guru |
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#6 |
Großmeister
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![]() Die Betreiber werden wohl so gescheit sein und eine etwaige AGB Änderung nur für NEUverträge bzw. Vertragsverlängerungen einführen. Am besten alle gemeinsam, z.B. mit 1. September 2005, also noch rechtzeitig vor dem Weihnachtsgeschäft. Spätestens 2007 gilt sie dann für alle und wenn's die Handy-Mastensteuer dann noch gibt reicht es auch noch.
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#7 |
![]() ![]() Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570
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![]() Na dann - auf zum Handy-holen eh die AGB verändert werden...
Guru |
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#8 |
Aussteiger
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![]() naja, dann binde ich mich halt nimmer neu und lass meinen alten vertrag so weiterlaufen
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#9 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 21.03.2000
Alter: 60
Beiträge: 4.329
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![]() Zitat:
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#10 | |
Großmeister
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![]() Zitat:
Wenn das die Auswirkungen der Handymasten-Steuer sein sollten, dann sind die Mobilfunkbetreiber die ersten die für eine bundesweite Einführung plädieren ![]() |
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