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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 11.08.2005, 10:50   #1
meinereiner
gesperrt
 
Registriert seit: 27.06.2005
Beiträge: 267


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Standard Gebührenerhöhung bzgl. Handymasten

ist das eigentlich ohne weiteres möglich?
denn das wäre ja eine vertragsänderung,also Kündigungsrecht.

hat sich das schon wer überlegt?
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Alt 11.08.2005, 10:59   #2
FearoftheDark
Böhser Onkel
 
Benutzerbild von FearoftheDark
 
Registriert seit: 21.10.2003
Alter: 39
Beiträge: 773


Standard

keine ahnung.. hab ich mir auch schon überlegt..
naja.. ich hab ja noch einen funken hoffnung, dass die ganze sache vor dem verfassungsgericht abgewiesen wird..
____________________________________
Ein leerer Bauch
ein wilder Blick
das Herz verhärtet
den Kopf im Strick
ein Tag wie jeder andere
ohne Liebe ohne Glück
ein Schritt nach vorne
zwei zurück


Die Angst vor Schlimmerem
treibt dich voran
denn alles was du sahst
von Anfang an - waren
kleine Tragödien
von Liebe und Tod
von Armut und Elend
von Sehnsucht und Not
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Alt 11.08.2005, 11:18   #3
Guru
 
Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570


Standard

Natürlich sind Tariferhöhungen möglich. In den jeweiligen AGB ist dann zumeist ein Sonderkündigungsrecht vereinbart.

Beispiel tele.ring:
Eine von tele.ring kundgemachte Änderung der für die jeweiligen Leistungen gültigen AGB, Leistungsbeschreibungen oder Tarife berechtigt den Kunden, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderung kostenlos zu kündigen, sofern die Änderung für den Kunden nicht ausschließlich begünstigend ist.

Beispiel A1:
(4) Änderungen der dem Vertrag zugrundeliegenden Vertragsinhalte berechtigen Teilnehmer, den Vertrag ab Kundmachung der Änderung bis zum Wirksamwerden mit Wirksamwerden der Änderung zu kündigen. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, falls die Änderung nicht zum Nachteil des Teilnehmers erfolgt oder Entgelte gemäß einem vereinbarten Index angepasst werden, wenn nicht dem Teilnehmer ein darüber hinausgehendes außerordentliches Kündigungsrecht gemäß § 25 Abs. 3 TKG zusteht.

usw.

Guru meint aber, dass alle Mobilfunkbetreiber gemeinsam Tarifänderungen für den Fall Niederösterreich machen werden - und dann wird ein Wechsel zu einem anderen Mobilfunkbetreiber nichts bringen. Aber es lebt ja die Hoffnung, dass irgendein Gericht diese Idiotie der Handymastensteuer verhindern wird.

Guru
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Alt 11.08.2005, 12:34   #4
meinereiner
gesperrt
 
Registriert seit: 27.06.2005
Beiträge: 267


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Standard

Zitat:
Original geschrieben von Guru
Natürlich sind Tariferhöhungen möglich. In den jeweiligen AGB ist dann zumeist ein Sonderkündigungsrecht vereinbart.

Beispiel tele.ring:
Eine von tele.ring kundgemachte Änderung der für die jeweiligen Leistungen gültigen AGB, Leistungsbeschreibungen oder Tarife berechtigt den Kunden, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderung kostenlos zu kündigen, sofern die Änderung für den Kunden nicht ausschließlich begünstigend ist.

Beispiel A1:
(4) Änderungen der dem Vertrag zugrundeliegenden Vertragsinhalte berechtigen Teilnehmer, den Vertrag ab Kundmachung der Änderung bis zum Wirksamwerden mit Wirksamwerden der Änderung zu kündigen. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, falls die Änderung nicht zum Nachteil des Teilnehmers erfolgt oder Entgelte gemäß einem vereinbarten Index angepasst werden, wenn nicht dem Teilnehmer ein darüber hinausgehendes außerordentliches Kündigungsrecht gemäß § 25 Abs. 3 TKG zusteht.

usw.

Guru meint aber, dass alle Mobilfunkbetreiber gemeinsam Tarifänderungen für den Fall Niederösterreich machen werden - und dann wird ein Wechsel zu einem anderen Mobilfunkbetreiber nichts bringen. Aber es lebt ja die Hoffnung, dass irgendein Gericht diese Idiotie der Handymastensteuer verhindern wird.

Guru
wie schauts mit handys aus,bei sonderkündigung?

wäre ja jetzt eine tolle möglichkeit eins abzustauben.
meinereiner ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2005, 12:59   #5
Guru
 
Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570


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Zitat:
Original geschrieben von meinereiner
wie schauts mit handys aus,bei sonderkündigung?

wäre ja jetzt eine tolle möglichkeit eins abzustauben.
Ist zumindest in den AGB nicht geregelt. Ein Blick in den Vertrag klärt hier vielleicht die Lage - allerdings dürften diese Verträge nach Betreiber unterschiedlich sein, da zB t-mobile wesentlich restriktiver agiert (Versuch, entsperren zu verhindern) als One (hier steht dazu nichts in den Verträgen).

Also - ausprobieren und berichten

Guru
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Alt 11.08.2005, 13:44   #6
maxb
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Mein Computer

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Die Betreiber werden wohl so gescheit sein und eine etwaige AGB Änderung nur für NEUverträge bzw. Vertragsverlängerungen einführen. Am besten alle gemeinsam, z.B. mit 1. September 2005, also noch rechtzeitig vor dem Weihnachtsgeschäft. Spätestens 2007 gilt sie dann für alle und wenn's die Handy-Mastensteuer dann noch gibt reicht es auch noch.
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und www.bikeandbeer.info
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Alt 11.08.2005, 15:25   #7
Guru
 
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Na dann - auf zum Handy-holen eh die AGB verändert werden...

Guru
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Alt 12.08.2005, 01:01   #8
pc.net
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naja, dann binde ich mich halt nimmer neu und lass meinen alten vertrag so weiterlaufen ...
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 12.08.2005, 08:09   #9
utakurt
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Zitat:
Original geschrieben von maxb
Die Betreiber werden wohl so gescheit sein und eine etwaige AGB Änderung nur für NEUverträge bzw. Vertragsverlängerungen einführen....
Darauf würde ich mich nicht verlassen!
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Alt 12.08.2005, 09:12   #10
maxb
Großmeister
 
Benutzerbild von maxb
 
Registriert seit: 06.08.2001
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Mein Computer

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Zitat:
Original geschrieben von pc.net
naja, dann binde ich mich halt nimmer neu und lass meinen alten vertrag so weiterlaufen ...

Wenn das die Auswirkungen der Handymasten-Steuer sein sollten, dann sind die Mobilfunkbetreiber die ersten die für eine bundesweite Einführung plädieren
____________________________________

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