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meinereiner 11.08.2005 10:50

Gebührenerhöhung bzgl. Handymasten
 
ist das eigentlich ohne weiteres möglich?
denn das wäre ja eine vertragsänderung,also Kündigungsrecht.

hat sich das schon wer überlegt?

FearoftheDark 11.08.2005 10:59

keine ahnung.. hab ich mir auch schon überlegt..
naja.. ich hab ja noch einen funken hoffnung, dass die ganze sache vor dem verfassungsgericht abgewiesen wird..

Guru 11.08.2005 11:18

Natürlich sind Tariferhöhungen möglich. In den jeweiligen AGB ist dann zumeist ein Sonderkündigungsrecht vereinbart.

Beispiel tele.ring:
Eine von tele.ring kundgemachte Änderung der für die jeweiligen Leistungen gültigen AGB, Leistungsbeschreibungen oder Tarife berechtigt den Kunden, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderung kostenlos zu kündigen, sofern die Änderung für den Kunden nicht ausschließlich begünstigend ist.

Beispiel A1:
(4) Änderungen der dem Vertrag zugrundeliegenden Vertragsinhalte berechtigen Teilnehmer, den Vertrag ab Kundmachung der Änderung bis zum Wirksamwerden mit Wirksamwerden der Änderung zu kündigen. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, falls die Änderung nicht zum Nachteil des Teilnehmers erfolgt oder Entgelte gemäß einem vereinbarten Index angepasst werden, wenn nicht dem Teilnehmer ein darüber hinausgehendes außerordentliches Kündigungsrecht gemäß § 25 Abs. 3 TKG zusteht.

usw.

Guru meint aber, dass alle Mobilfunkbetreiber gemeinsam Tarifänderungen für den Fall Niederösterreich machen werden - und dann wird ein Wechsel zu einem anderen Mobilfunkbetreiber nichts bringen. Aber es lebt ja die Hoffnung, dass irgendein Gericht diese Idiotie der Handymastensteuer verhindern wird.

Guru

meinereiner 11.08.2005 12:34

Zitat:

Original geschrieben von Guru
Natürlich sind Tariferhöhungen möglich. In den jeweiligen AGB ist dann zumeist ein Sonderkündigungsrecht vereinbart.

Beispiel tele.ring:
Eine von tele.ring kundgemachte Änderung der für die jeweiligen Leistungen gültigen AGB, Leistungsbeschreibungen oder Tarife berechtigt den Kunden, den Vertrag bis zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der Änderung kostenlos zu kündigen, sofern die Änderung für den Kunden nicht ausschließlich begünstigend ist.

Beispiel A1:
(4) Änderungen der dem Vertrag zugrundeliegenden Vertragsinhalte berechtigen Teilnehmer, den Vertrag ab Kundmachung der Änderung bis zum Wirksamwerden mit Wirksamwerden der Änderung zu kündigen. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, falls die Änderung nicht zum Nachteil des Teilnehmers erfolgt oder Entgelte gemäß einem vereinbarten Index angepasst werden, wenn nicht dem Teilnehmer ein darüber hinausgehendes außerordentliches Kündigungsrecht gemäß § 25 Abs. 3 TKG zusteht.

usw.

Guru meint aber, dass alle Mobilfunkbetreiber gemeinsam Tarifänderungen für den Fall Niederösterreich machen werden - und dann wird ein Wechsel zu einem anderen Mobilfunkbetreiber nichts bringen. Aber es lebt ja die Hoffnung, dass irgendein Gericht diese Idiotie der Handymastensteuer verhindern wird.

Guru

wie schauts mit handys aus,bei sonderkündigung?

wäre ja jetzt eine tolle möglichkeit eins abzustauben.

Guru 11.08.2005 12:59

Zitat:

Original geschrieben von meinereiner
wie schauts mit handys aus,bei sonderkündigung?

wäre ja jetzt eine tolle möglichkeit eins abzustauben.

Ist zumindest in den AGB nicht geregelt. Ein Blick in den Vertrag klärt hier vielleicht die Lage - allerdings dürften diese Verträge nach Betreiber unterschiedlich sein, da zB t-mobile wesentlich restriktiver agiert (Versuch, entsperren zu verhindern) als One (hier steht dazu nichts in den Verträgen).

Also - ausprobieren und berichten :D

Guru

maxb 11.08.2005 13:44

Die Betreiber werden wohl so gescheit sein und eine etwaige AGB Änderung nur für NEUverträge bzw. Vertragsverlängerungen einführen. Am besten alle gemeinsam, z.B. mit 1. September 2005, also noch rechtzeitig vor dem Weihnachtsgeschäft. Spätestens 2007 gilt sie dann für alle und wenn's die Handy-Mastensteuer dann noch gibt reicht es auch noch.

Guru 11.08.2005 15:25

Na dann - auf zum Handy-holen eh die AGB verändert werden...

Guru

pc.net 12.08.2005 01:01

naja, dann binde ich mich halt nimmer neu und lass meinen alten vertrag so weiterlaufen :rolleyes: ...

utakurt 12.08.2005 08:09

Zitat:

Original geschrieben von maxb
Die Betreiber werden wohl so gescheit sein und eine etwaige AGB Änderung nur für NEUverträge bzw. Vertragsverlängerungen einführen....
Darauf würde ich mich nicht verlassen!

maxb 12.08.2005 09:12

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
naja, dann binde ich mich halt nimmer neu und lass meinen alten vertrag so weiterlaufen :rolleyes: ...

Wenn das die Auswirkungen der Handymasten-Steuer sein sollten, dann sind die Mobilfunkbetreiber die ersten die für eine bundesweite Einführung plädieren :hehe:


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