WCM - Das österreichische Computer Magazin Forenübersicht
 

Zurück   WCM Forum > Meinung & Community > Guru, e-Zitate & Off Topic

Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

Microsoft KARRIERECAMPUS

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 08.01.2004, 18:23   #1
zed
Inventar
 
Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458


Standard gilt D gerichtsurteil 1:1 in A?

hallo leute

mal eine frage:

mich hat grad die "hausbesorgerin" angestänkert, weil wir vor unserer wohnungstür auf einer matte im hausflur schuhe zum abtropfen abgestellt hatten.
ihrer meinung nach generell verboten und auch vom hausverwalter her untersagt.

so nun hab ich aber ein deutsches gerichtsurteil, wo das abstellen von schuhen auf der fussmatte bei typischem winterwetter nicht zu verbieten ist.

jetzt meine frage, gilt dieses urteil 1:1 auch bei uns in AT? denke prinzipiell schon, oder irre ich da?

weiss wer ein ähnliches urteil in AT? bzw hat wer die unterlagen zum mietrecht daheim und ist dort dieser fall beschrieben.

würde mich sehr interessieren, da ich gerne wissen würde wie ich mich verhalten kann. hab ihr jetzt einfach mal gesagt dass sie es mir nicht verbieten kann weil laut gerichtsurteil erlaub. hat sie aber glaub ich nicht gecheckt was ich da wollte. hab die schuhe aber mal weg getan. ihr gings jetzt um diese uhrzeit ums putzen. komischerweise putz aber jetzt niemand...
____________________________________
Best regards, ZeD

--
\"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal)
--
\"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles)
zed ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2004, 18:48   #2
JetStreamer
Ex-Abonnent
 
Benutzerbild von JetStreamer
 
Registriert seit: 30.07.2000
Ort: OÖ - Salzkammergut
Alter: 40
Beiträge: 1.933

Mein Computer

JetStreamer eine Nachricht über ICQ schicken JetStreamer eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard

IMHO wird das Urteil in Ö nicht gelten. Trotz EU sind wir noch ein eigenständiger Staat (auch wenn wir an gewisse Vorgaben seitens der EU gebunden sind).
JetStreamer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2004, 18:48   #3
jayjay
Elite
 
Benutzerbild von jayjay
 
Registriert seit: 15.10.2001
Beiträge: 1.271


Standard

frag am besten mal deine hausverwaltung bzw. deren juristen. solche sachen sind da wirklich immer und überall verschieden. fraglich ist, ob sowas überhaupt in eurer hausordnung steht: wenn nichts drinnen steht, würd ich die schuhe draussen lassen.

generell kann man ein deutsches urteil nicht einfach auf ein österreichisches urteil ummünzen, da die judikatur da zt. sehr unterschiedlich ist!

also ich stell eigentlich meine schuhe auch immer bei meiner wohnung draussen vor die tür und darüber hat sich noch niemand aufgeregt.
____________________________________
"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

jayjay ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2004, 19:10   #4
zed
Inventar
 
Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458


Standard

naja die hausmeisterin, eigentl. die tochter der hausmeisterin (glaube die hausmeisterin selbst kann nicht gut genug deutsch ) ist mich halt wegen dem angegangen vorher.

mit sachlichen argumenten war dem nicht beizukommen. entweder wollte oder konnte sie das nicht verstehen.

sie hat nur gemeint dass es verboten sei. auch vom hausverwalter her. kann ich mir aber nicht ganz vorstellen. werde deswegen auch morgen mal bei der mietervereinigung anrufen. und meinen vater, der zum glück beim zuständigen BM arbeitet hab ich auf die sache auch schon angesetzt. bin schon gespannt was dabei rauskommt.

je nachdem was dort herauskommt werd ich noch etwas freundlicher oder unfreundlicher den hausverwalter kontaktieren.

wieso kann man nicht einfach anläuten wenn man putzen will und fragen ob wir sie nicht zur seite stellen. die matte alleine muss sie ja sonst auch weg tun. ob jetzt was drauf steht oder nicht is auch schon wurscht. ausserdem putzt jetzt sowieso niemand. warum muss man das immer so blöd spielen. is mal wieder typisch österreichische ignoranz. das haben sich offensichtlich sogar schon die türken angeeignet. schade eigentlich...
____________________________________
Best regards, ZeD

--
\"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal)
--
\"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles)
zed ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2004, 20:23   #5
Potassium
Inventar
 
Registriert seit: 06.03.2003
Alter: 37
Beiträge: 3.954

Mein Computer

Standard

genau durch solche belanglosigkeiten entstehen gesetze wie in den USA. über die wir dann herzlich lachen......
Potassium ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2004, 20:30   #6
pc.net
Aussteiger
 
Benutzerbild von pc.net
 
Registriert seit: 07.10.2001
Ort: Nettistan
Beiträge: 12.997

Mein Computer

Standard

in der hausordnung wird wahrscheinlich schön schwammig sowas ähnliches stehen:
"... das abstellen und lagern von gegenständen in den gängen und im stiegenhaus ist verboten ..."

und wenn sich der hauswart und die hausverwaltung stur darauf berufen kannst nix machen ...

gerichtsurteile können nie 1:1 von einem staat auf den anderen übernommen werden, da die rechtskultur zwar ähnlich sein kann aber die einzelnen bestimmungen unterschiedlich gewachsen sind ...
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
pc.net ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.01.2004, 21:44   #7
zed
Inventar
 
Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458


Standard

Zitat:
Original geschrieben von pc.net
in der hausordnung wird wahrscheinlich schön schwammig sowas ähnliches stehen:
"... das abstellen und lagern von gegenständen in den gängen und im stiegenhaus ist verboten ..."

und wenn sich der hauswart und die hausverwaltung stur darauf berufen kannst nix machen ...

sowas in der art steht in der hausordnung drinn. werd das nochmal nachlesen. mal sehen ob sich dann was machen lässt oder nicht. werd das auf alle fälle weiterverfolgen.

es steht aber auch in der hausordnung, dass der bereich unter eventuellen abstreifmatten vor den jeweiligen wohnungen NICHT vom hausbesorger geputzt werden sondern vom anteilseigentümer (und damit mir als mieter) gereinigt werden müssen.

somit würde der eine punkt dass sie nicht putzen kann hinfällig sein.

heute lässt sich da sowieso nichts mehr tun. werd euch aber auf dem laufenden halten.
____________________________________
Best regards, ZeD

--
\"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal)
--
\"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles)
zed ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2004, 11:02   #8
zed
Inventar
 
Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458


Standard

also in der hausordnung steht:

Zitat:

- benützung der allgemeinen teile des hauses

höfe, gärten, vorhäuser, vorkeller, vorbösen, gänge, hausflur, stiegenabsätze usw dürfen mit möbeln und anderen gerätschaften nicht verstellt werden.


- reinhalten der räume des hauses

... Die reinhaltung des ganges unter den fußabstreifern obliegt den anteilseigentümern.
ich als laie würde das so interpretieren, dass die schuhe auf der abstreifmatte den flur nicht verstellt. da man immer noch ohne behinderung die treppe steigen kann.

ausserdem hat die hausbesorgerin den "streitbereich" gar nicht zu reinigen. obliegt mir. also dürfte sie das doch gar nichts angehen. zumindest nicht in punkto reinigung.
____________________________________
Best regards, ZeD

--
\"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal)
--
\"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles)
zed ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2004, 11:25   #9
valo
Inventar
 
Registriert seit: 15.11.2000
Alter: 43
Beiträge: 7.684


Standard

jep, so würd ichs auch verstehen, einfach schuhe weiter dort hinstellen....
____________________________________
Yeah, yo mama dresses you funny and you need a mouse to delete files.
Jabber-ID: valo [at] cargal \'.\' org

Infected Mushroom and Barri Saharof - Live in Eilat Desert Israel 24-10-2002
A*S*Y*S - SSL-Pickup 21-10-2002
Dj Tiesto - Forbidden Paradise 8/Mystic Swamp
valo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 09.01.2004, 11:27   #10
zed
Inventar
 
Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458


Standard

ich wart noch ab was mein vater bei seinen kollegen vom konsumentenschutz in erfahrung bringt.

wenn das halbwegs positiv klingt, werdens bald wieder draussen stehen wenns schlechtes wetter hat
____________________________________
Best regards, ZeD

--
\"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal)
--
\"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles)
zed ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:46 Uhr.


Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO by Zoints
© 2009 FSL Verlag