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-   -   gilt D gerichtsurteil 1:1 in A? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=121374)

zed 08.01.2004 18:23

gilt D gerichtsurteil 1:1 in A?
 
hallo leute

mal eine frage:

mich hat grad die "hausbesorgerin" angestänkert, weil wir vor unserer wohnungstür auf einer matte im hausflur schuhe zum abtropfen abgestellt hatten.
ihrer meinung nach generell verboten und auch vom hausverwalter her untersagt.

so nun hab ich aber ein deutsches gerichtsurteil, wo das abstellen von schuhen auf der fussmatte bei typischem winterwetter nicht zu verbieten ist.

jetzt meine frage, gilt dieses urteil 1:1 auch bei uns in AT? denke prinzipiell schon, oder irre ich da?

weiss wer ein ähnliches urteil in AT? bzw hat wer die unterlagen zum mietrecht daheim und ist dort dieser fall beschrieben.

würde mich sehr interessieren, da ich gerne wissen würde wie ich mich verhalten kann. hab ihr jetzt einfach mal gesagt dass sie es mir nicht verbieten kann weil laut gerichtsurteil erlaub. hat sie aber glaub ich nicht gecheckt was ich da wollte. hab die schuhe aber mal weg getan. ihr gings jetzt um diese uhrzeit ums putzen. komischerweise putz aber jetzt niemand...

JetStreamer 08.01.2004 18:48

IMHO wird das Urteil in Ö nicht gelten. Trotz EU sind wir noch ein eigenständiger Staat (auch wenn wir an gewisse Vorgaben seitens der EU gebunden sind).

jayjay 08.01.2004 18:48

frag am besten mal deine hausverwaltung bzw. deren juristen. solche sachen sind da wirklich immer und überall verschieden. fraglich ist, ob sowas überhaupt in eurer hausordnung steht: wenn nichts drinnen steht, würd ich die schuhe draussen lassen.

generell kann man ein deutsches urteil nicht einfach auf ein österreichisches urteil ummünzen, da die judikatur da zt. sehr unterschiedlich ist!

also ich stell eigentlich meine schuhe auch immer bei meiner wohnung draussen vor die tür und darüber hat sich noch niemand aufgeregt.

zed 08.01.2004 19:10

naja die hausmeisterin, eigentl. die tochter der hausmeisterin (glaube die hausmeisterin selbst kann nicht gut genug deutsch ;)) ist mich halt wegen dem angegangen vorher.

mit sachlichen argumenten war dem nicht beizukommen. entweder wollte oder konnte sie das nicht verstehen.

sie hat nur gemeint dass es verboten sei. auch vom hausverwalter her. kann ich mir aber nicht ganz vorstellen. werde deswegen auch morgen mal bei der mietervereinigung anrufen. und meinen vater, der zum glück beim zuständigen BM arbeitet hab ich auf die sache auch schon angesetzt. bin schon gespannt was dabei rauskommt.

je nachdem was dort herauskommt werd ich noch etwas freundlicher oder unfreundlicher den hausverwalter kontaktieren.

wieso kann man nicht einfach anläuten wenn man putzen will und fragen ob wir sie nicht zur seite stellen. die matte alleine muss sie ja sonst auch weg tun. ob jetzt was drauf steht oder nicht is auch schon wurscht. ausserdem putzt jetzt sowieso niemand. warum muss man das immer so blöd spielen. is mal wieder typisch österreichische ignoranz. das haben sich offensichtlich sogar schon die türken angeeignet. schade eigentlich...

Potassium 08.01.2004 20:23

genau durch solche belanglosigkeiten entstehen gesetze wie in den USA. über die wir dann herzlich lachen......

pc.net 08.01.2004 20:30

in der hausordnung wird wahrscheinlich schön schwammig sowas ähnliches stehen:
"... das abstellen und lagern von gegenständen in den gängen und im stiegenhaus ist verboten ..."

und wenn sich der hauswart und die hausverwaltung stur darauf berufen kannst nix machen ...

gerichtsurteile können nie 1:1 von einem staat auf den anderen übernommen werden, da die rechtskultur zwar ähnlich sein kann aber die einzelnen bestimmungen unterschiedlich gewachsen sind ...

zed 08.01.2004 21:44

Zitat:

Original geschrieben von pc.net
in der hausordnung wird wahrscheinlich schön schwammig sowas ähnliches stehen:
"... das abstellen und lagern von gegenständen in den gängen und im stiegenhaus ist verboten ..."

und wenn sich der hauswart und die hausverwaltung stur darauf berufen kannst nix machen ...


sowas in der art steht in der hausordnung drinn. werd das nochmal nachlesen. mal sehen ob sich dann was machen lässt oder nicht. werd das auf alle fälle weiterverfolgen.

es steht aber auch in der hausordnung, dass der bereich unter eventuellen abstreifmatten vor den jeweiligen wohnungen NICHT vom hausbesorger geputzt werden sondern vom anteilseigentümer (und damit mir als mieter) gereinigt werden müssen.

somit würde der eine punkt dass sie nicht putzen kann hinfällig sein.

heute lässt sich da sowieso nichts mehr tun. werd euch aber auf dem laufenden halten.

zed 09.01.2004 11:02

also in der hausordnung steht:

Zitat:


- benützung der allgemeinen teile des hauses

höfe, gärten, vorhäuser, vorkeller, vorbösen, gänge, hausflur, stiegenabsätze usw dürfen mit möbeln und anderen gerätschaften nicht verstellt werden.


- reinhalten der räume des hauses

... Die reinhaltung des ganges unter den fußabstreifern obliegt den anteilseigentümern.

ich als laie würde das so interpretieren, dass die schuhe auf der abstreifmatte den flur nicht verstellt. da man immer noch ohne behinderung die treppe steigen kann.

ausserdem hat die hausbesorgerin den "streitbereich" ;) gar nicht zu reinigen. obliegt mir. also dürfte sie das doch gar nichts angehen. zumindest nicht in punkto reinigung.

valo 09.01.2004 11:25

jep, so würd ichs auch verstehen, einfach schuhe weiter dort hinstellen....

zed 09.01.2004 11:27

ich wart noch ab was mein vater bei seinen kollegen vom konsumentenschutz in erfahrung bringt.

wenn das halbwegs positiv klingt, werdens bald wieder draussen stehen wenns schlechtes wetter hat


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