![]() |
![]() |
|
|
|||||||
| Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme. |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
|
#1 |
|
Newbie
![]() Registriert seit: 29.07.2003
Beiträge: 1
|
Ich habe im Oktober 2002 ein ADR-2 Sicherungslaufwerk und dazu 8 Sicherungsbänder (die teurer waren als der Streamer) erworben. Das Sicherungslaufwerk wurde defekt und von mir eingeschickt. Da der Hersteller aber in Konkurs ist wurde das Sicherungslaufwerk Gutgeschrieben.
Meine Frage: Mus der Händler auch die Bänder Gutschreiben (sind ja ohne Laufwerk sinnlos)? Da ich mich im Garantie- Gewährleistungsrecht nicht so genau auskenne bitte ich um kurze Information. |
|
|
|
|
|
#2 |
|
Super-Moderator
![]() Registriert seit: 29.08.1999
Ort: Wien 11
Beiträge: 7.598
|
nein da hast ein pech gehabt. auch wenn dir zb. ein videorekorder hin wird werden dir deine videos nicht gutgeschrieben.
____________________________________
Heiligpaladin spricht - beschützt die druidenbäumchen - mampft mehr biber
|
|
|
|
|
|
#3 |
|
Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
|
tja, wenn die bänder defekt wären...
sowieso sinnlos, wenn hersteller im konkurs ![]()
____________________________________
pssst tanj |
|
|
|
![]() |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|