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Defekter Streamer, müssen die Bänder auch zurückgenommen werden?
Ich habe im Oktober 2002 ein ADR-2 Sicherungslaufwerk und dazu 8 Sicherungsbänder (die teurer waren als der Streamer) erworben. Das Sicherungslaufwerk wurde defekt und von mir eingeschickt. Da der Hersteller aber in Konkurs ist wurde das Sicherungslaufwerk Gutgeschrieben.
Meine Frage: Mus der Händler auch die Bänder Gutschreiben (sind ja ohne Laufwerk sinnlos)? Da ich mich im Garantie- Gewährleistungsrecht nicht so genau auskenne bitte ich um kurze Information. |
nein da hast ein pech gehabt. auch wenn dir zb. ein videorekorder hin wird werden dir deine videos nicht gutgeschrieben.
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tja, wenn die bänder defekt wären...
sowieso sinnlos, wenn hersteller im konkurs :( |
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