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Hardware-Probleme Rat & Tat bei konkreten Hardware- und Treiberproblemen

Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 20.12.2001, 18:29   #1
friel@nd
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Beiträge: 646


Standard Was man beim BIRG unter Garantie versteht...

Hallo Gemeinde !

Hab' mir am 28.9. bei Birg Salzburg einen AMD Thunderbird, 1,3GHz FSB200 gekauft, welcher Anfang Dezember Zicken zu machen begann.
(Rechner schmierte so ab, daß nur mehr die Lüfter weiterliefen, booten erst nach Stunden wieder möglich, das ganze 3 mal hintereinander und jetzt bootet er gar nicht mehr. Am Lüfter konnte es ned liegen (Spire 1400 Mhz mit Arctic Silver Paste) und mit anderen Prozzis funzt mein Board tadellos, auch mit dem stromfressenden alten 1200er.
Zudem sagte meine Hardwarediagnose von Anfang an, daß der Prozzi hin ist.
Der Prozzi war auch immer im Originalzustand.
Also, ich bring das Teil heute zum Birg, der Verkäufer ist auch so nett und testet das Teil, selber Fehler wie bei mir zuhause, der Prozzi ist hinüber, Lüfter laufen, sonst aber schon gar nix.
Jetzt möchte man meinen, der gute Mann gibt einem einen neuen Prozzi mit nach Hause, zumal das Teil noch nicht einmal 3 Monate alt war.

Nein, beim Birg läuft das folgendermaßen ab:
Der Prozessor wird vom Birg zu AMD geschickt, die testen oder testen auch nicht, und entscheiden dann ob ich einen neuen krieg oder auch nicht. Und Wartezeit wäre so ca 4 Monate, das steht auch am Reparaturschein so drauf !
Das ganze wäre nach einer neuen Anweisung von AMD laut Zentrale.

Jetzt hab' ich dem Mann erklärt, daß mir die Anweisung, ob von AMD oder wem auch immer, ziemlich relativ ist, ich hab' ja das Teil vom Birg gekauft und nicht bei AMD. Und da sollte es eigentlich immer noch 6 Monate Garantie geben, oder sind Prozzis seit neuestem aus dem Gesetz heraussen ?!? Und es ist mir sch..ßegal ob die Probleme mit übertakteten Prozzis gehabt haben oder nicht, denn ich hab' bei meinem nicht mal drangedacht, ihn zu übertakten, was man ja leicht im Geschäft feststellen konnte. (Ich vermute mal, die stellen sich deswegen so blöd an)

Der gute Mann wollte mir noch einreden, daß das überall so gehandhabt wird in Österreich, bla bla...

Wo sind die rechtskundigen Gurus unter Euch ?!?
Was würdet Ihr in diesem Fall tun ?

Es gibt derzeit 3 Alternativen:
* 4 Monate Desktoprechner ohne Prozzi: kommt nicht in Frage
* neuen Prozzi kaufen: kommt klarerweise noch weniger in Frage.
* BIRG/Vobis(kotz) so richtig die Hölle heiß machen.

Ich tendiere klarerweise zu letzterem, und da bräucht' ich jetzt noch ein paar schöne Paragraphen oder sowas, damit die Zentrale richtig dick was zu lesen bekommt.

Bin für jeden brauchbaren Tip dankbar
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mfG, der kleine freche Pinguin
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Alt 20.12.2001, 18:35   #2
CISK
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hat der birg jetzt die CPU?
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Alt 20.12.2001, 18:41   #3
friel@nd
Master
 
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Beiträge: 646


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Ja hab sie dortlassen wieso ?
Die werden den Prozzi doch ned manipulieren, oder etwa doch ?
ps : Plextor rult in der Tat ganz gewaltig !
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mfG, der kleine freche Pinguin
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Alt 20.12.2001, 18:41   #4
Groovy
Inventar
 
Registriert seit: 24.01.2001
Beiträge: 5.107


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@friedland
Da würd ich mich doch beschweren.
Bei Actron hab ich auch einmal nach paar Monaten ein Board umgetauscht und das ging prompt.
Die 6-Monate Austauschgarantie sollte gelten.
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Alt 20.12.2001, 18:44   #5
mig
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mig eine Nachricht über ICQ schicken
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Ist ein grober Mangel, und fällt unter die Gewährleistungspflicht ...
Wenn die das einschicken wollen, fahr ihnen mit dem ***** ins Gesicht.

Das sind die Empfehlungen von help.gv.at
Mit einer der Alternativen drohen, Geschäftsführer verlangen etc. löst zumeist das Problem ...


Sehr geehrter HELP-User!

Auskünfte erteilt Ihnen der Verein für Konsumenteninformation:
Telefonnummer: 0900/90 00 24 (nur vom Festnetz für den Raum Wien)
Mo-Fr von 9.00 bis 15.00 Uhr
aus ganz Österreich: 0900/91 00 24
Mariahilfer Str 81
1060 Wien
http://www.konsument.at/seiten/p257.htm

Oder Sie wenden sich an die Rechtsanwaltskammer - "Erste anwaltliche Auskunft" In einem ersten Orientierungsgespräch erhalten Sie Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in Ihrem konkreten Fall: http://www.oerak.or.at/unser_service/erstauskunft.htm

Bezirksgericht
Dort erhält man am Amtstag (jeden Dienstag vormittag in ganz Österreich) Rat bei einer/einem zuständigen Richter/in oder Rechtspfleger/in. http://www.justiz.gv.at/gerichte/adressen/index.whtml

Mit freundlichen Grüßen
Ihr HELP-Team

lG, mig
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Alt 20.12.2001, 18:48   #6
Hanneman
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oder tel.nr.:

01/588 770 (VKI)
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Alt 20.12.2001, 19:41   #7
Atomschwammerl
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Beiträge: 4.355


Atomschwammerl eine Nachricht über ICQ schicken
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Beim nächsten mal bei einem kleinhändler kaufen
zahlst a bisserl mehr doch die machen da keinen großen aufstand wegs sowas
____________________________________
\'I think I spider\'

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Alt 20.12.2001, 20:17   #8
randalica
Master
 
Registriert seit: 23.01.2000
Beiträge: 555


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@friel@nd,

eine austauschgarantie gibt es de facto nicht. der händler hat ein 2-maliges nachbesserungsrecht, erst danach kannst du auf wandlung in geld oder ein anderes produkt bestehen. das heisst, der birg kann sehr wohl die cpu zu amd zum test und austausch weiterleiten. nicht akzeptaben jedoch ist die angegebene reparaturzeit von 4 monaten. eine reparaturzeit von 4-6 wochen ist zulässig (in ausnahmefällen auch 8 wochen), jedoch muss die zeit auch begründet sein. 4 monate reparatur entspricht nicht der branchenüblichen reparaturzeit und muss so nicht von dir akzeptiert werden.

mfg,
randalica
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Alt 20.12.2001, 20:19   #9
friel@nd
Master
 
Registriert seit: 20.11.2000
Beiträge: 646


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Zitat:
Original geschrieben von Cheffgott15
Beim nächsten mal bei einem kleinhändler kaufen
zahlst a bisserl mehr doch die machen da keinen großen aufstand wegs sowas
Ich bin damals von Pontius zu Pilatus g'laufen wegen dem blöden fsb200-Prozzi - denn überall hat es geheißen -Lieferschwierigkeiten - bereits bestellt, aber...blabla...
Da blieb eben nur der sch... Birg/Vobis(würg) übrig.
Ich kauf dort normal ohnehin nix, jetzt weiß ich auch warum das bisher so war und auch wieder so werden wird.
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mfG, der kleine freche Pinguin
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Alt 20.12.2001, 20:43   #10
pc.net
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Mein Computer

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zum thema nachbesserung: lässt sich eine cpu eigentlich reparieren? oder wird die nur weggeschmissen, wenns hin is?

4 monate ist jedenfalls keine angemessene nachbesserungs-frist. und wenn sich der birg querstellt, dann hilft nur der konsumentenschutz ...

gruß
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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