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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 06.04.2009, 14:51   #1
Heimwerkerkönig
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Heimwerkerkönig eine Nachricht über ICQ schicken
Standard Kosten: Diebstahl/Verlustanzeige?

Servus!

Mir ist der Führerschein abhanden gekommen, nun bin ich am Überlegen ob es billiger ist eine Diebstahlanzeige oder eine Verlustanzeige zu machen, der Aufwand dürfte ja der selbe sein, nur find ich nirgendwo eine Preisliste.

mfg
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Alt 06.04.2009, 15:01   #2
Don Manuel
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Beiträge: 9.977


Standard

Seit wann kostet Anzeigen Geld? Verwechselst Du da nicht die Gebühr für das Rufen der Verkehrspolizei zu einem Verkehrsunfall ohne Personenschaden?
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Alt 06.04.2009, 15:04   #3
Heimwerkerkönig
Veteran
 
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Ich mein das Ausstellen eines Ersatzführerscheins.
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Alt 06.04.2009, 15:06   #4
Herbertus
Master
 
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Beiträge: 780


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Herzliches Beileid. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, daß eine Diebstahlsanzeige nichts kostet. Mit der Bestätigung kannst Du sogar eine Zeit lang weiter fahren. Ob für die Verlustanzeige "Stempelmarken" anfallen, weiß ich nicht.

MfG
Herbertus

Edit: Den neuen Schein mußt Du eh bezahlen. Da gibt es keinen "Diebstahlsrabatt".

Geändert von Herbertus (06.04.2009 um 15:10 Uhr).
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Alt 06.04.2009, 17:48   #5
maxb
Großmeister
 
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Registriert seit: 06.08.2001
Ort: Wien
Beiträge: 5.077

Mein Computer

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Zitat:
Zitat von Heimwerkerkönig Beitrag anzeigen
Ich mein das Ausstellen eines Ersatzführerscheins.

Wenn schon, dann richtig beschei*** wie z.B. Madoff & Co,. So kleine Sachen lohnen sich nicht.
____________________________________

www.maxb.cc
und www.bikeandbeer.info
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Alt 06.04.2009, 19:05   #6
LouCypher
der da unten wohnt
 
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Alter: 52
Beiträge: 11.502


Standard

naja auf die polizeistation gehen und dort dem beamten ins gesicht lügen ist schon ein anfang er ist ja erst 23, schliesslich riskiert er damit ja einiges wenn er sich blöd anstellt.
____________________________________
Greetings
LouCypher
LouCypher ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.04.2009, 19:11   #7
ANOther
Hero
 
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Beiträge: 958


Standard

> Mir ist der Führerschein abhanden gekommen,
IDR kriegst den nach 1, 3, 6, 12 oder 18 monaten zurück
____________________________________
Wenn der letzte Baum gerodet,
der letzte Fluß vergiftet,
der letzte Fisch gefangen ist,
fressen wir die Vegetarier...
ANOther ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2009, 01:14   #8
ZombyKillah
Trashtroll
 
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Ort: far away but still in austria
Beiträge: 1.194

Mein Computer

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Wenn man einen Gegenstand vermisst weiß man nicht, ob man diesen Verloren hat oder ob er vielleicht gestohlen wurde.
Daher ist es nicht einmal ein Maineid, wenn man eine Diebstahlsanzeige macht.
Es zeigt nur, dass das Vertrauen in die eigene Person höher ist, als das Vertrauen an die Umgebung.
(Wer weiß schon wann er wo was genau verloren hat?!)

Bei Verlust eines Kennzeichen, zahlt man wenn man eine Verlustanzeige macht.

However die Gebühren müssten eigendlich irgendwo nachlesbar sein ... ich weiß nur nicht wo.
____________________________________
It's more fun to write crap that nothing!
Just kidding.

Ich bin für kreative Rechtschreibung, da kann man keine Fehler machen
ZombyKillah ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2009, 01:35   #9
pong
Inventar
 
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Registriert seit: 25.12.2000
Alter: 41
Beiträge: 9.063

Mein Computer

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Zitat:
ich weiß nur nicht wo.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10003882

pong
____________________________________
\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug

Nicht klicken!


Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten


Verplattet
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Alt 07.04.2009, 13:47   #10
barns
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Alter: 45
Beiträge: 396

Mein Computer

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Um Euch das Lesen von pong's Link zu ersparen, eine Info aus erster Hand:

Es ist gleichgültig, ob man Verlust oder Diebstahl des Führerscheins anzeigt. Wenn die Bestätigung Zeugnischarakter hat (sprich: ab Ausstellung für 4 Wochen zum Lenken eines Kfz berechtigt) ist die Gebühr von € 13,20.- fällig.

Braucht man sie jedoch nur, um damit zur Behörde zu gehen und die Neuausstellung zu beantragen ist sie gebührenfrei.

Genauso verhält es sich auch beim Kennzeichen.

Ob Diebstahl oder Verlust ist also egal, einzig der Zweck der Bestätigung ist entscheidend.

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