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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 13.11.2008, 14:21   #1
holzi
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Frage Haftung bei Poststreik (keine Politik)

Hier gehts nicht Politik
Da es Gerüchte um eine Poststreik gibt stellt sich mir die Frage:

Wer haftet wenn durch extreme Verzögerungen auf dem Postweg (zb. behördliche) Fristen nicht eingehalten werden? Darauf hat der Konsument ja keinen Einfluss.
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 13.11.2008, 14:29   #2
iG0r
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Rechtlich gilt immer das Absendedatum, nicht wann "es" ankommt. Wenn es Einschreiben etc. sind, dann steht da auch der Tag der Auslieferung / Ausgabe drauf, der Brief selbst bekommt auch noch einen Stempel (meistens auf der Rückseite).

Btw: es geht immer um Politik
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Alt 13.11.2008, 17:59   #3
PowerPoldi
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Nunja, wenn ich mich an die letzt NR-Wahl erinnere mußten die Wahlkarten bis zu einer "Deadline" bei der Wahlbehörde einlagen, da war nix mit "Datum des Poststempels"
Aber da in der Weihnachtszeit keine Wahlen anstehen, ist's nur eine hypothtische Betrachtung.....
____________________________________
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Alt 13.11.2008, 18:16   #4
FranzK
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Zitat:
Zitat von PowerPoldi Beitrag anzeigen
Nunja, wenn ich mich an die letzt NR-Wahl erinnere mußten die Wahlkarten bis zu einer "Deadline" bei der Wahlbehörde einlagen, da war nix mit "Datum des Poststempels"
...
Das ist kein sehr gutes Beispiel, denn sie müssen ja ein letztes Datum festlegen, sonst hätte man ja nie ein Wahlergebnis!

Was aber nicht geschehen ist, war die Überprüfung des Aufgabedatums. So konnte es theoretisch passieren, dass eine Wahlkarte nach dem Wahlsonntag aufgegeben und dennoch in der Zählung berücksichtigt wurde. Dies wird man beim nächsten Mal unterbinden. Den "Einsendeschluss" muss es nach wie vor geben. Wenn man die Wahlkarte aus Neu-Guinea halt nicht rechtzeitig abschickt, hat man eben Pech gehabt...
____________________________________
Ciao
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Alt 13.11.2008, 18:35   #5
holzi
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Das Problem ist, es gibt auch Fristen unabhängig vom Poststempel. Mal abgesehen von Wahlkarten. Wenn die Leut im Postamt streiken, könnte man ja nichtmal einen Brief zeitgerecht aufgeben. Und auf diese Weise könnte ein überlanger Postweg recht teuer werden.

Hat die Post nicht einen Versorgungsauftrag - der müsste doch auch im Streik gelten. Wie die das dann hinkriegen ist deren Problem.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 13.11.2008, 19:11   #6
FranzK
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Zitat:
Zitat von holzi Beitrag anzeigen
...
Hat die Post nicht einen Versorgungsauftrag?
...
Ach deshalb werden so viele Postämter geschlossen...
____________________________________
Ciao
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Alt 13.11.2008, 19:40   #7
Baron
Der Unvergleichliche
 
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Alter: 66
Beiträge: 10.166

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Vielleicht hätte er schreiben sollen ....NOCH...?
Aber bei RSb/RSa -also Briefen die vom Gericht kommen kann das schon ein Problem sein - in manchen steht nämlich drinnen ansonst "werden sie Polizeilich vorgeführt" hatte das Problem selbst schon einmal (Zeugenaussage) da wurde der Brief zu spät (vom Gericht!) abgeschickt und der Termin war noch während der Abholfrist! Hätt ich den nicht gleich nach verständigung abgeholt hätt ich ein "Blaulichtaxi" bekommen!
Auch bei Widerspruchs/Einspruchsfristen können sich Probleme ergeben!
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Alt 16.11.2008, 21:45   #8
le bart
Veteran
 
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Alter: 51
Beiträge: 393


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vorab per telefax/mail und per einschreiben - damit wahrst du jede frist
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Alt 19.11.2008, 19:49   #9
Guru
 
Registriert seit: 01.01.1980
Ort: Wien
Beiträge: 65.570


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Streik = höhere Gewalt. In dem Fall gibts zB bei Gerichtsverhandlungen Einsetzen in den alten Stand (zB wenn es ein Fristversäumnis gibt). Firmen haben oft in den AGB etwas zu höherer Gewalt stehen usw.
Guru
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