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Haftung bei Poststreik (keine Politik)
Hier gehts nicht Politik ;)
Da es Gerüchte um eine Poststreik gibt stellt sich mir die Frage: Wer haftet wenn durch extreme Verzögerungen auf dem Postweg (zb. behördliche) Fristen nicht eingehalten werden? Darauf hat der Konsument ja keinen Einfluss. |
Rechtlich gilt immer das Absendedatum, nicht wann "es" ankommt. Wenn es Einschreiben etc. sind, dann steht da auch der Tag der Auslieferung / Ausgabe drauf, der Brief selbst bekommt auch noch einen Stempel (meistens auf der Rückseite).
Btw: es geht immer um Politik ;) |
Nunja, wenn ich mich an die letzt NR-Wahl erinnere mußten die Wahlkarten bis zu einer "Deadline" bei der Wahlbehörde einlagen, da war nix mit "Datum des Poststempels"
Aber da in der Weihnachtszeit keine Wahlen anstehen, ist's nur eine hypothtische Betrachtung..... |
Zitat:
Was aber nicht geschehen ist, war die Überprüfung des Aufgabedatums. So konnte es theoretisch passieren, dass eine Wahlkarte nach dem Wahlsonntag aufgegeben und dennoch in der Zählung berücksichtigt wurde. Dies wird man beim nächsten Mal unterbinden. Den "Einsendeschluss" muss es nach wie vor geben. Wenn man die Wahlkarte aus Neu-Guinea halt nicht rechtzeitig abschickt, hat man eben Pech gehabt... |
Das Problem ist, es gibt auch Fristen unabhängig vom Poststempel. Mal abgesehen von Wahlkarten. Wenn die Leut im Postamt streiken, könnte man ja nichtmal einen Brief zeitgerecht aufgeben. Und auf diese Weise könnte ein überlanger Postweg recht teuer werden.
Hat die Post nicht einen Versorgungsauftrag - der müsste doch auch im Streik gelten. Wie die das dann hinkriegen ist deren Problem. |
Zitat:
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Vielleicht hätte er schreiben sollen ....NOCH...?
Aber bei RSb/RSa -also Briefen die vom Gericht kommen kann das schon ein Problem sein - in manchen steht nämlich drinnen ansonst "werden sie Polizeilich vorgeführt" hatte das Problem selbst schon einmal (Zeugenaussage) da wurde der Brief zu spät (vom Gericht!) abgeschickt und der Termin war noch während der Abholfrist! Hätt ich den nicht gleich nach verständigung abgeholt hätt ich ein "Blaulichtaxi" bekommen! Auch bei Widerspruchs/Einspruchsfristen können sich Probleme ergeben! |
vorab per telefax/mail und per einschreiben - damit wahrst du jede frist
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Streik = höhere Gewalt. In dem Fall gibts zB bei Gerichtsverhandlungen Einsetzen in den alten Stand (zB wenn es ein Fristversäumnis gibt). Firmen haben oft in den AGB etwas zu höherer Gewalt stehen usw.
Guru |
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