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Alt 07.07.2008, 21:50   #1
manon
Newbie
 
Registriert seit: 07.07.2008
Beiträge: 2


Daumen runter Telekom 1031: Endrechnung ist 3,15% höher!!!

AUFPASSEN!!! Telekom 1031 werbt mit günstigen preisen, aber minimum 6 cts pro anruf und man MUSS per kreditkarte zahlen. die kreditkartefirma wiederum verrechnen 1% auslandsgebühren drauf (wie man weiss), aber dazu kommt eine firma Bibit die 2,15% nochmals dazu verrechnet: facit wir zahlen 3,15% drauf und niemand ist davon vorher informiert. Stellungnahme 1031 : wir haben damit nichts zu tun was die anderen drauf tun. Stellungnahme Bibit: wir reden nicht direkt mit den Kunden. Wir müssen es bekannt machen soweit wir können, da der Kunde ist nicht VORHER darüber informiert.
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Alt 08.07.2008, 00:50   #2
FendiMan
Hochauflösend
 
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Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641


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Melde das der RTR.
____________________________________
Gruß
FendiMan

Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt!
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Alt 08.07.2008, 07:23   #3
Sesa_Mina
Schwarzfußfrettchen
 
Registriert seit: 28.01.2001
Beiträge: 2.071


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Es ist doch wohl klar dass Firmen die da dazwischen drin hängen was verdienen wollen. Und wenns per Kreditkarte ist, dann ist so ein Aufschlag normal. Lies dir mal das Kleingedruckte zu deiner CC durch.
____________________________________
Wann die kan Almdudler ham... \"Es gibt nur einen Weg zur Lunge, und der muss geteert werden, damit der Krebs nicht stolpert!\"
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Sterndalsäg.. ähh... jäger
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Alt 08.07.2008, 07:47   #4
LouCypher
der da unten wohnt
 
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Registriert seit: 15.07.2000
Alter: 52
Beiträge: 11.502


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viele telekomanbieter in österreich arbeiten mit illegalen mitteln, werden auch dauernd geklagt. Ohne rechtschutz, zahlen und kündigen, mit rechtschutz zahlung rückgängig machen und es drauf ankommen lassen.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 08.07.2008, 09:20   #5
Oli
<< Gayliebt >>
 
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Alter: 60
Beiträge: 5.267

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IMHO ist ein Agio (Aufschlag) bei Kreditkartengebühren von einem österr. Standort aus gesehen nicht zulässig. Egal, ob es sich um einen Telefonprovider oder um ein gänzlich anderes Produkt handelt.

Ich würde in diesem Fall den Konsumentenschutz / und oder die RTR kontaktieren und die Abbuchung beeinspruchen.

Dazu braucht man keine Rechtsschutzversicherung.
____________________________________
lg Oliver

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Alt 08.07.2008, 09:52   #6
pc.net
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Ort: Nettistan
Beiträge: 12.997

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http://www.1031telekom.at/agb.php

Punkt 1.1
Zitat:
Die FINAREA SA, CH-6901 Lugano, Po Box 5648 (nachfolgend „FINAREA“) bietet Telekommunikationsdienstleistungen und insbesondere Call-by-Call-Dienste und Internet-by-Call sowie ggf. zukünftig Preselection-Dienste an. ...
Also bei einem in Österreich tätigen Telekom-Unternehmen ohne Niederlassung in Österreich wäre ich von Haus aus schon mal sehr skeptisch.

Punkt 6.2
Zitat:
Der Rechnungsbetrag muß unter Angabe der Rechnungsnummer und der Verrechnungsnummer auf das in der Rechnung angegebene Konto spätestens zu der in der Rechnung angegebenen Fälligkeit zur Gutschrift in Auftrag gegeben werden. Wird vom Kunden keine Ermächtigung für den Einzug von Forderungen nach dem Einzugsermächtigungsverfahren erteilt, so ist die FINAREA berechtigt, für jede Rechnung ein Bareinzahlungsentgelt zu verlangen. Die Pflicht zur Entrichtung allfälliger Bareinzahlungs- und Überweisungskosten und aller aus der Vertragserrichtung erwachsenden Kosten und Gebühren sowie die damit verbundene Anzeigeverpflichtung trifft den Kunden. Erfolgt die Zahlung nicht mit Originalbeleg und ohne Angabe der Rechnungsnummer und Verrechnungsnummer, so tritt die schuldbefreiende Wirkung der Zahlung erst mit Zuordnung der Zahlung ein.
Dies dürfte als Absicherung für allfällige Zusatzkosten durch die gewünschte Zahlungsart reichen.

Mein Tipp:
Zahlen, als Lehrgeld betrachten und abmelden.
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 08.07.2008, 20:42   #7
Baron
Der Unvergleichliche
 
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Zitat:
Zitat von Oli Beitrag anzeigen
IMHO ist ein Agio (Aufschlag) bei Kreditkartengebühren von einem österr. Standort aus gesehen nicht zulässig. Egal, ob es sich um einen Telefonprovider oder um ein gänzlich anderes Produkt handelt.
Ich würde in diesem Fall den Konsumentenschutz / und oder die RTR kontaktieren und die Abbuchung beeinspruchen.
Dazu braucht man keine Rechtsschutzversicherung.
Mir hat man immer gesagt es heisst "Apagio"
Ansonsten voll deiner Meinung Oli!
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Alt 08.07.2008, 21:03   #8
holzi
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Zitat:
Zitat von Baron Beitrag anzeigen
Mir hat man immer gesagt es heisst "Apagio"
...
Apagio ist eine Taverne in Poros Beach:

http://www.poros.com.gr/apagio/index-en.htm

____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 08.07.2008, 21:07   #9
Baron
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Das mag schon sein aber trotzdem wurde mir immer gesagt: " Das Apagio wollen wir nicht..."
Wenn es Agio heisst haben mir etliche "wissende" was falsches erzählt-drum hab ichs ja "thematisert"
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Alt 08.07.2008, 21:12   #10
holzi
Inventarisierter Pyromane
 
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...vielleicht is die Taverne ja so schlecht, dass alle sie nicht wollen
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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