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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 26.06.2008, 00:08   #1
LouCypher
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Standard nachbarschaftsrecht

an meiner grndstücksgrenze gibt es 2 reihenhäuse d.h. das ich etwa 20 oder mehr nachbarn hab. Somit gibt es einfach mehr arsch.... die sich wegen jedem scheiss aufregen, um 22 draussen reden, grillen, usw. Langsam reichts mir, bin zwar niemand der auf konfrontation aus ist aber ich will meinen grund und boden geniessen und weigere mich zu jedesmal zurückzustecken wenn sich wer aufregt.

Die frage ist nun was die zu aktzeptieren haben und was nicht. Wenn sich um 22h leute unterhalten (nicht schreien oder laute musik) ist das imho zu akzeptieren, wenn ich grille egal wie oft ist das zu akzeptieren solange nicht kein feuchtes laub verbrenne. Langsam hats mit meiner gutmütigkeit ein ende.

Heute hab ich um 19h ein paar würschteln gebraten und einer hat mich gebeten die nachbarn vorher zu informieren damit sie die fenster schliessen damit sie keinen rauch in die wohnung bekommen. Egentlich ist das ja ok, aber es kann doch niemand verlangen das ich 20 parteien informier wenn ich mir ein würschtl brate. Was kommt als nächstes darf ich im winter nicht mehr einheizen?

Hat wer irgendwelche links zur aktuellen rechtssprechung zu derartigen themen?
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Greetings
LouCypher
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Alt 26.06.2008, 07:08   #2
klosterfrau
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die haben recht.
aber genauso müssten die dich informieren.und ab 22 h müssens aufhören.auch mit dem diskutieren am balkon/terrasse.
warum holst net die polizei?
dann hört sich der spuk gleich auf.
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Alt 26.06.2008, 10:11   #3
wizard
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Bezüglich grillen:

Ich weiß ja nicht ob du in Wien wohnst, aber es ist in Wien grundsätzlich verboten, mit Kohle zu grillen, sofern es bei dir Kohle ist.
Außer an dafür ausgewiesenen Plätzen.

Und wenn dein Reihenhaus von einer Genossenschaft ist, müsste dies sogar im Mietvertrag drinnen stehen.
Habe derzeit auch großen Bammel, hab eine neue Wohnung mit Garten in Wien, werde es Ende Juli auch mal "riskieren" zu grillen (Kohle) und abwarten, ob sich wer aufregt.
Dann muss man halt auf Elektro umsteigen, Gas kann ich nicht sagen, ob das erlaubt ist.

mfg:
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Alt 26.06.2008, 17:30   #4
LouCypher
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seit ich am leben bin grillen wir und alle die ich kenn in wien im garten mit holzkohle. Hat wer einen link zum gesetzestext diesbezüglich? Eines ist auf jeden fall klar grillen mit dem holzkohlen grill ist in wien mit sicherheit nicht verboten. Der nachbar hat grillen genauso wie ein gewisses mass an lärm zu dulden.
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LouCypher

Geändert von LouCypher (26.06.2008 um 17:41 Uhr).
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Alt 26.06.2008, 19:40   #5
maxb
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Ich vermute mal du grillst auf deinem Privatgrund und die Reihenhäuser sind deine Nachbarn? oder wohnst du auch in einem der Reihenhäuser? (Eigentum, Miete?)

Natürlich ist in Wien Grillen in Gärten erlaubt, ich vermute wizard meint das Grillverbot auf öffentlichem Grund. Möglich ist auch, dass es bei einer Hitzeperiode ein generelles Grillverbot gibt, aber auch das gilt nur für die öffentlichen Grillplätze und IMHO nicht für den eigenen Garten.

Wenn Nachbarn durch deine Grillerei wirklich belästigt werden, insbesondere wenn Rauch durch geöffnete Fenster zieht, ist das natürlich ein Problem und da kann dich schnell mal wer auf Unterlassung verklagen (wenn im fad im Kopf ist).

Wenn's aber nur ab und zu mal nach gegrillten Fleisch riecht, dann wird dir dass so schnell keiner verbieten können, denn Grillen im Sommer ist ja usus und anerkannt.

PS: Kannst du den Griller nicht möglichst weit weg von den Fenstern der Nachbarn stellen? (oder steht er eh schon dort *g*)
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Alt 26.06.2008, 19:54   #6
klosterfrau
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Wie oft darf man den Grill benutzen? Und: Müssen alle Würstel bis 22 Uhr gegessen sein?
Mieter dürfen jederzeit und so oft grillen, wie sie wollen. Sie müssen aber Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und dürfen niemanden mit Rauch belästigen.Gemäß § 364 Abs 2 ABGB hat der Nachbar die Geruchsbelästigung zu dulden, wenn sie das ortsübliche Maß nicht überschreitet oder die ortsübliche Benutzung des Objektes nicht wesentlich beeinträchtigt. Ab 22 Uhr müssen Musik und Gespräche auf Zimmerlautstärke gedrosselt werden. Außerdem kann in der Hausordnung individuell geregelt werden, ob man grillen darf oder nicht. Also sicherheitshalber beim Vermieter nachfragen.
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Alt 27.06.2008, 07:05   #7
wizard
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Also es ist definitiv verboten, in Wien in Gärten (die zu einer Mietwohnung gehören, Genossenschaft oder Gem. Wien), mit Kohle zu grillen.
Bei mir und auch bei 2 Freunden, steht das, wie erwähnt, im Mietvertrag drinnen.

Das es natürlich gemacht wird, versteht sich, nur darf sich keiner, dem fad ist darüber aufregen und sich bei dem Vermieter beschweren, dann ist die Grillerei zu unterlassen.

Ich werde mal schauen, wegen Gesetztestext, sollte ich was finden, reiche ich es natürlich nach.

Mein Tipp, grill weiter, solange nichts von deinem Vermieter (Genossenschaft ?) kommt.
Oder, die Polizei auf einmal, vor Deiner Tür steht.

Wie gesagt, das bezieht sich auf Mietwohnungen, bei eigenem Haus und Eigengrund, da habe ich keine Ahnung.
mfg:
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Alt 27.06.2008, 12:53   #8
orange
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Zitat:
Zitat von klosterfrau Beitrag anzeigen
Wie oft darf man den Grill benutzen? Und: Müssen alle Würstel bis 22 Uhr gegessen sein?
Mieter dürfen jederzeit und so oft grillen, wie sie wollen. Sie müssen aber Rücksicht auf die Nachbarn nehmen und dürfen niemanden mit Rauch belästigen.Gemäß § 364 Abs 2 ABGB hat der Nachbar die Geruchsbelästigung zu dulden, wenn sie das ortsübliche Maß nicht überschreitet oder die ortsübliche Benutzung des Objektes nicht wesentlich beeinträchtigt. Ab 22 Uhr müssen Musik und Gespräche auf Zimmerlautstärke gedrosselt werden. Außerdem kann in der Hausordnung individuell geregelt werden, ob man grillen darf oder nicht. Also sicherheitshalber beim Vermieter nachfragen.

ich bin mit dem oberen Text nicht einverstanden. Betrachte ich es aus der Sicht des "Grillenden", so kann ich nicht die WINDRICHTUNG beeinflussen. Da kann ich meinetwegen 300 m entfernt sein, wenn der Wind im Spiel ist, hat es mein 300 m entfernter Nachbar in seiner Wohnung/seinem Haus.
Betrachte ich es aus der Sicht des "Leidenden", müsste ich nachweisen können, dass der Nachbar gegrillt hat. Wenn ich alleine bin, gelingt mir das nicht unbedingt, wenn ich nicht alleine bin, empfindet es womöglich nicht jeder als Belästigung (nicht alle Fenster zeigen in die betroffene Richtung,Sympathie...)

MEIN Nachbar hat zuletzt 2-3 Mal seinen Plastikmüll im Garten angezündelt, DAS ist eine Geruchsbelästigung (von der Gesundheitsssicht nicht zu sprechen)
Hab die Polizei angerufen, seither ist alles wieder "ruhig".
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Alt 27.06.2008, 18:23   #9
LouCypher
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Bitte sehr damit ihr euch die situation vorstellen könnt, und ja das teil steht auf MEINEM GRUND. Das wohnhaus ist ca. 10m hinterm griller. (wie glücklich ich über das wohnhaus bin könnt ihr euch sicher vorstellen, davor wars ein feld)

http://www.wcm.at/forum/attachment.p...1&d=1214583693
Angehängte Grafiken
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Greetings
LouCypher
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Alt 27.06.2008, 19:29   #10
Alex1
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Das Problem ist, dass sich in Österreich noch kein Höchstrichter mit einer Klage befassen hat müssen, in der sich ein Nachbar über Grillgeruch bzw. -gestank beschwert hat. Insofern ist keine genaue Regelung gegeben.

Bin kein Jurist, aber die aus dem Grillen entstehenden Düfte bzw. Rauchschwaden sind meiner Meinung nach ortsüblich, sofern fachgerecht gegrillt wird.

Bez. Lärm ist es da schon etwas anders. Da genügt es grundsätzlich, wenn sich ein einziger Nachbar gestört fühlt. Wenn persönliche Gespräche nichts bringen, dann würde ich die Polizei rufen, denn die kann sehr gut beurteilen, ob es sich bei deiner Unterhaltung um ungebührlichen Lärm handelt.
____________________________________
Viele Grüße

Alex

(SUV-Fahrer aus Leidenschaft)
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