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#1 |
Newbie
![]() Registriert seit: 29.07.2003
Beiträge: 1
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![]() Ich habe im Oktober 2002 ein ADR-2 Sicherungslaufwerk und dazu 8 Sicherungsbänder (die teurer waren als der Streamer) erworben. Das Sicherungslaufwerk wurde defekt und von mir eingeschickt. Da der Hersteller aber in Konkurs ist wurde das Sicherungslaufwerk Gutgeschrieben.
Meine Frage: Mus der Händler auch die Bänder Gutschreiben (sind ja ohne Laufwerk sinnlos)? Da ich mich im Garantie- Gewährleistungsrecht nicht so genau auskenne bitte ich um kurze Information. |
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#2 |
Super-Moderator
![]() Registriert seit: 29.08.1999
Ort: Wien 11
Beiträge: 7.598
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![]() nein da hast ein pech gehabt. auch wenn dir zb. ein videorekorder hin wird werden dir deine videos nicht gutgeschrieben.
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Heiligpaladin spricht - beschützt die druidenbäumchen - mampft mehr biber ![]() |
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#3 |
Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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![]() tja, wenn die bänder defekt wären...
sowieso sinnlos, wenn hersteller im konkurs ![]()
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pssst tanj |
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