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Alt 25.03.2014, 19:06   #1
mankra
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Mein Computer

Standard A1 Gebührenerhöhung

Allgemein bekannt ist, daß durch die Gebührenerhöhung ein Sonderkündigungsrecht besteht.

Wie sieht es aber diesbezüglich aus, wenn man mit dem Vertrag ein vergünstigtes Handy erworben hat, bzw. mit Next.

Kann kann den Vertrag kündigen, aber zahlt anteilsmäßig einen Betrag für das Telefon nach?
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Alt 25.03.2014, 19:39   #2
Lowrider20
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Beiträge: 5.485


Standard

Nein. Die Vertragsänderung und die Gefahr einer Kündigung geht komplett auf A1 über. Das Sonderkündigungsrecht ist ja eigentlich nur bei einer Mindestvertragsdauer relevant.
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