![]() |
![]() |
|
![]() |
![]() |
|
Handy & Mobiltelefonie Alles über Handys, Handy-Games, Handy-Provider, GSM, UMTS - egal ob Android oder iOS - usw. |
![]() |
|
Themen-Optionen | Ansicht |
![]() |
#1 |
Schon länger dabei
![]() |
![]() Allgemein bekannt ist, daß durch die Gebührenerhöhung ein Sonderkündigungsrecht besteht.
Wie sieht es aber diesbezüglich aus, wenn man mit dem Vertrag ein vergünstigtes Handy erworben hat, bzw. mit Next. Kann kann den Vertrag kündigen, aber zahlt anteilsmäßig einen Betrag für das Telefon nach?
____________________________________
www.mankra.com Meine private Site |
![]() |
![]() |
![]() |
#2 |
Gesperrter Benutzer
Registriert seit: 11.08.2002
Beiträge: 5.485
|
![]() Nein. Die Vertragsänderung und die Gefahr einer Kündigung geht komplett auf A1 über. Das Sonderkündigungsrecht ist ja eigentlich nur bei einer Mindestvertragsdauer relevant.
|
![]() |
![]() |
![]() |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
|
|