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mankra 25.03.2014 19:06

A1 Gebührenerhöhung
 
Allgemein bekannt ist, daß durch die Gebührenerhöhung ein Sonderkündigungsrecht besteht.

Wie sieht es aber diesbezüglich aus, wenn man mit dem Vertrag ein vergünstigtes Handy erworben hat, bzw. mit Next.

Kann kann den Vertrag kündigen, aber zahlt anteilsmäßig einen Betrag für das Telefon nach?

Lowrider20 25.03.2014 19:39

Nein. Die Vertragsänderung und die Gefahr einer Kündigung geht komplett auf A1 über. Das Sonderkündigungsrecht ist ja eigentlich nur bei einer Mindestvertragsdauer relevant.


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