Hallo!
Ich wollte mir meine Videosammlung (VHS) auf DVD brennen lassen, bin dabei aber auf unerwartete Probleme gestoßen: das ist nicht erlaubt.
Es ist für eine natürliche Person erlaubt, "Werke" für den eigenen privaten und nicht-kommerziellen Gebrauch zu vervielfältigen. Dies ist in § 42 Abs. 4 Urheberrechtsgesetz festgelegt. Somit war also das Aufnehmen der VHS durch mich legal.
Somit ist es auch erlaubt, dass
ich diese VHS weiter
für mich vervielfältige, also etwa durch Digitalisierung auf DVD. Weiters ist es laut § 42a Urheberrechtsgesetz erlaubt, dass
jemand anderer für mich
unentgeltlich Vervielfältigungen herstellt. Desweiteren ist es erlaubt, dass
jemand anderer entgeltlich Werke mittels reprografischer Verfahren, oder Werke der Literatur oder der Tonkunst durch Abschreiben, oder Werke der Berichterstattung über Tagesereignisse, vervielfältigt.
Was jedoch nicht erlaubt ist, ist, dass mir jemand meine Videosammlung gegen Bezahlung digitalisiert.
Was soll das? Hat der Gesetzgeber auf diesen Fall vergessen? Wurde der Fall absichtlich nicht legalisiert? Ich habe meine Videos legal in Übereinstimmung mit dem Urheberrechtgesetz aufgenommen und ich bewahre sie legal für meine eigenen privaten und nicht-kommerziellen Zwecke für mich auf. Ich dürfte diese Videos selbst legal vervielfältigen. Aber warum in aller Welt ist es illegal, wenn ich diese Digitalisierungsarbeit an jemanden andere gegen Bezahlung delegiere, weil ich selbst nicht das notwendige Equipment dazu habe?
