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Alt 07.07.2010, 14:50   #1
Ottwald
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Standard Zahlscheingebühr bei Telering

und wie wir alle wissen:
"seit November 2009, mit dem Inkrafttreten des Zahlungsdienstegesetzes, sollten die „Strafgebühren“ für Zahlscheinzahler Geschichte sein. In der Praxis verrechnen aber viele Unternehmen – mit verschiedenen Ausreden – das „Körberlgeld“ weiter."

siehe: http://www.verbraucherrecht.at/devel...dex.php?id=822

Einziehungsauftrag kommt bei mir nicht in Frage. Zahle per Online-Banking.
Pro Monat werden weiter 3,-€ verrechnet. (Bei meiner Rechnungshöhe zw. 14-18 €)

Hat noch wer selbes Problem und was kann man machen ausser stillschweigend brennen? (eingeschriebener Brief tut weh)
____________________________________
hau weg - den Dreck
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Alt 07.07.2010, 14:56   #2
LouCypher
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äh das steht eh alles was willst von uns noch hören? Es steht dir ja frei den provider zu wechseln, zwingt dich ja niemand dort kunde zu sein.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 07.07.2010, 15:20   #3
FranzK
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Zitat:
Zitat von LouCypher Beitrag anzeigen
äh das steht eh alles was willst von uns noch hören? Es steht dir ja frei den provider zu wechseln, zwingt dich ja niemand dort kunde zu sein.
Kennst du vielleicht einen, der keine "Zahlscheingebühr" verrechnet?

____________________________________
Ciao
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Alt 07.07.2010, 15:33   #4
LouCypher
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nö, ist imho ja auch durchaus gerechtfertigt, kann auch nicht verstehen warum wer darauf besteht via zahlschein zu bezahlen. Man kann einen einzieher sowieso problemlos rückbuchen lassen, gleiche kontrollmöglichekeiten für den kunden, weniger aufwand für beide seiten.

Er kann sich ja weigern die zahlscheingebühr zu bezahlen, wies aussieht ist er ja im recht, dann muss er halt für sein recht kämpfen, ein bisserl ein risiko muss er halt eingehen.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 07.07.2010, 15:36   #5
Ottwald
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@ FranzK
das wollte ich wissen, obs eine Alternative gibt ohne Zahlscheinmaut oder ob jemand schon Erfahrung mit Androhung der Kündigung gemacht hat.
Lesen kann ich selber.
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Alt 07.07.2010, 15:57   #6
Ottwald
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@LouCypher
schon mal was von Online-Banking gehört? Geht so mit Strom über Leitungen. (Und trotzdem Zahlscheingebühr). Will es zahlen von dem Konto (man/frau kann mehrere haben) wie ich will und wann ich will. Fremdzugriff auf meine Konten gibts nicht.
War selber als Bankkaufmann tätig und weiß warum. Alles was du zurückholen mußt endet in einer Krise!
____________________________________
hau weg - den Dreck
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Alt 07.07.2010, 17:52   #7
Baron
Der Unvergleichliche
 
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Ist ja bei UPC dasselbe! Sie schicken Online Rechnungen aber zahlen sollst mit Einziehungsermächtigung sonst Zahlscheingebühr! Auch bei Online Banking!
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Alt 07.07.2010, 18:19   #8
zigeina
*****troll
 
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Ort: wien
Alter: 65
Beiträge: 1.701


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netter brief vom anwalt deines vertrauens
und drohung mit unterlassungsklage
und rückforderung
zusätzlich manipulationsgebühr von 120€
____________________________________
..................................
dieser hilfreiche beitrag kostet nichts, außer ein paar bier
..................................
Tante Jolesch: „Was ein Mann schöner is wie ein Aff, is ein Luxus!“.
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Alt 07.07.2010, 20:14   #9
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Beiträge: 13.646


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An sich eine gute Idee, jedoch:
die Anwaltskosten sind wahrscheinlich deutlich höher als Zahlscheingebühr für Jahre.

Da müßte der VKI mit einer Musterklage ein Exempel statuiren, und der einzelne Verbraucher müßte dann nur mit einem Brief darauf Bezug nehmen.

Zitat:
Will es zahlen von dem Konto (man/frau kann mehrere haben) wie ich will und wann ich will.
Ein durchaus verständlicher Wunsch, und mensch weiß wann er was gezahlt hat.
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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Alt 07.07.2010, 20:32   #10
pc.net
Aussteiger
 
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Ort: Nettistan
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eine musterverfahren ist ja schon im laufen ... in erster instanz hat der VKI auch schon recht bekommen, allerdings ist das urteil noch nicht rechtskräftig und t-mobile wird vermutlich rechtsmittel einlegen:
http://help.orf.at/?story=10307


telering darüber informieren, dass diese gebühr lt. zahlungsdienstegesetz nicht mehr eingehoben werden darf. sofern sie deiner aufforderung nicht nachkommen, informierst du sie per einschreiben, dass du diese gebühr nur unter vorbehalt zahlst und sobald die rechtliche klärung erfolgt ist, diese zurückforderst ...
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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