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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 25.05.2008, 09:47   #1
klosterfrau
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Mein Computer

Standard Frage an die "NOVA" Experten

Hallo.
Ich habe mir im Februar ein Auto bestellt,das aber jetzt erst frühestens im August geliefert werden wird.
Da es aber über 160g CO2 (182) ausstösst,ist adie Straf-NOVA fällig.
Kann ich das jetzt vom Händler zurückfordern,od. ist das alleine meine Sache gegenüber dem FA ?
sind immerhin ~500.-
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Alt 25.05.2008, 10:03   #2
JetStreamer
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Standard

Die Nova wird vom Händler abgeführt.

Zitat:
Bei Kauf eines neuen Fahrzeugs, das in Österreich noch nicht zugelassen wurde, bezahlt der Käufer oder die Käuferin die NoVA beim Händler oder bei der Händlerin und dieser oder diese führt sie an das Finanzamt ab.
http://help.gv.at/Content.Node/6/Seite.062000.html

Somit sollte das eigentlich nicht deine Aufgabe sein. Ansonsten einfach mal beim FA anrufen.

[edit]
Ausserdem beträgt der Malus 1,5% der Bemessungrundlage aber maximal 300€

Geändert von JetStreamer (25.05.2008 um 10:07 Uhr).
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Alt 25.05.2008, 10:05   #3
klosterfrau
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Zitat:
Zitat von JetStreamer Beitrag anzeigen
Die Nova wird vom Händler abgeführt.


http://help.gv.at/Content.Node/6/Seite.062000.html

Somit sollte das eigentlich nicht deine Aufgabe sein. Ansonsten einfach mal beim FA anrufen.
Ist schon klar,aber die Nova steigt ab 1.7. ,der Kaufpreis bleibt brutto ja gleich.Die Nova wird ja extra ausgewiesen.
klosterfrau ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 27.05.2008, 13:47   #4
pc.net
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Beiträge: 12.997

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Standard

hast du einen kaufvertrag inkl. oder exkl. NOVA abgeschlossen?

wenn inkl. NOVA, dann geht die differenz zu lasten des händlers ... wenn im vertrag exkl. NOVA vereinbart ist mußt du sie übernehmen - und kannst dich auch nicht am händler schadlos halten, da du dir ja bei vertragsunterzeichnung dieser klausel (hoffentlich) bewußt warst ...
____________________________________
Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 27.05.2008, 23:40   #5
klosterfrau
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Beiträge: 107

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Im Kaufvertrag steht,das evt. Preissteigerung bis 5% ,in Kauf genommen werden müssen (VW).
Aber der Bruttopreis ändert sich ja nicht,sondern die Steuer,für die der Händler ja nichts kann.Die Frage ist ja,ob ich dem Händler (VW) die jetzigen Mehrkosten aufbrummen kann,weil der Wagen ja später geliefert wird als vereinbart.
Zürücktreten wäre die letzte Möglichkeit.
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