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Frage an die "NOVA" Experten
Hallo.
Ich habe mir im Februar ein Auto bestellt,das aber jetzt erst frühestens im August geliefert werden wird. Da es aber über 160g CO2 (182) ausstösst,ist adie Straf-NOVA fällig. Kann ich das jetzt vom Händler zurückfordern,od. ist das alleine meine Sache gegenüber dem FA ? sind immerhin ~500.- |
Die Nova wird vom Händler abgeführt.
Zitat:
Somit sollte das eigentlich nicht deine Aufgabe sein. Ansonsten einfach mal beim FA anrufen. [edit] Ausserdem beträgt der Malus 1,5% der Bemessungrundlage aber maximal 300€ ;) |
Zitat:
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hast du einen kaufvertrag inkl. oder exkl. NOVA abgeschlossen?
wenn inkl. NOVA, dann geht die differenz zu lasten des händlers ... wenn im vertrag exkl. NOVA vereinbart ist mußt du sie übernehmen - und kannst dich auch nicht am händler schadlos halten, da du dir ja bei vertragsunterzeichnung dieser klausel (hoffentlich) bewußt warst ... |
Im Kaufvertrag steht,das evt. Preissteigerung bis 5% ,in Kauf genommen werden müssen (VW).
Aber der Bruttopreis ändert sich ja nicht,sondern die Steuer,für die der Händler ja nichts kann.Die Frage ist ja,ob ich dem Händler (VW) die jetzigen Mehrkosten aufbrummen kann,weil der Wagen ja später geliefert wird als vereinbart. Zürücktreten wäre die letzte Möglichkeit. |
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