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Arbeiten & Geld verdienen in der IT-Branche Angebote und Fragen zu IT-Jobs

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Alt 30.09.2006, 16:20   #1
matrox
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Standard Computerzeitschriften / steuerliche Absetzbarkeit ?

Kann man Computerzeitschriften (WCM, c´t usw.) steuerlich geltend machen als Werbungskosten? Beruf z.B. Programmierer

Wenn ja, in welcher Höhe (Prozent?)
Richtwerte?

danke
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Alt 30.09.2006, 16:57   #2
Oli
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Mein Computer

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Wenn Du in einem IT-Beruf bist, ist das kein Problem. Fachzeitschriften können zu 100% als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei mir wurde das immer anerkannt.

Wichtig ist natürlich, dass Rechnungen aufgehoben werden müssen. Und auf den Rechnungen sollte schon die Bezeichnung der Zeitschrift aufscheinen (so Kassabons mit Zeitschrift ohne Hinweis, welche, werden nicht anerkannt).

Evtl. kann das Finanzamt auch einen Nachweis verlangen, hiezu reicht eine formlose Bestätigung Deines DG, dass Du in der EDV tätig bist.

Ciao Oliver
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Alt 30.09.2006, 17:04   #3
matrox
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vielen dank!

wie schaut es mit dem privaten internet (breitband) aus? zu welchen prozentsatz kann man das geltend machen? gibt es da richtwerte?
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Alt 30.09.2006, 17:44   #4
pong
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Ob sich das WCM - neben meinem iX - auch absetzen lässt?

pong
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Alt 01.10.2006, 04:21   #5
The_Lord_of_Midnight
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Zitat:
Original geschrieben von matrox
wie schaut es mit dem privaten internet (breitband) aus? zu welchen prozentsatz kann man das geltend machen? gibt es da richtwerte?
nein, die diesbezügliche förderung war nur für einen bestimmten zeitraum für wenige jahre möglich und ist mittlerweile ausgelaufen.
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Alt 01.10.2006, 06:27   #6
TONI_B
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@matrox
Wie LoM schon sagte: eher nein. Wenn du aber nachweisen kannst, dass du zB Teleworking machst, dann schon. Den Anteil musst du dir mit deinem Finanzbeamten "ausschnapsen"...
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Alt 01.10.2006, 12:52   #7
pc.net
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c't und wcm werden bei der arbeitnehmerveranlagung nicht als fachzeitschriften anerkannt ...

zitat aus dem steuerbuch 2006:
Zitat:
Fachliteratur Rz353
Aufwendungen für Fachbücher (oder entsprechende elektronische Datenträger) sind als Werbungskosten absetzbar.
Aus dem Beleg muss der genaue Titel des Werkes hervorgehen. Die Bezeichnung „diverse Fachliteratur“ reicht nicht aus. Allgemein bildende Werke wie Lexika oder Nachschlagewerke gelten nicht als Fachliteratur. Auch Aufwendungen für Zeitungen stellen grundsätzlich privaten Aufwand
dar.
Rz394
soferne die zeitschriften aber von der firma aboniert werden sieht die sache wieder anders aus ...
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Praktizierender Eristiker

No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 01.10.2006, 14:15   #8
maxb
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Zitat:
Original geschrieben von matrox

wie schaut es mit dem privaten internet (breitband) aus? zu welchen prozentsatz kann man das geltend machen? gibt es da richtwerte?
mindestens zu 60%, der richtwert für den privatanteil liegt bei 40%. wenn du ein an das festnetz gebundes ADSL hast, kannst du auch die Telefongrundgebühr dazunehmen.
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Alt 01.10.2006, 16:16   #9
Oli
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Zitat:
Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
nein, die diesbezügliche förderung war nur für einen bestimmten zeitraum für wenige jahre möglich und ist mittlerweile ausgelaufen.
Natürlich kann man den privten Internetzugang auch als Werbekosten geltend machen. Wenn es beruflich erforderlich ist, und dazu zählt z. B. wenn man als IT Mitarbeiter per VPN oder ähnlich auf das Firmennetz zugreift - und auch nicht nur für Homeworker.

60% werden ohne weiters anerkannt.

Und das WCM wird bei mir schon seit 10 Jahren bei den Werbekosten abgeschrieben (ich bin allerdings Abonomment).

Ciao Oliver
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Alt 01.10.2006, 17:51   #10
TONI_B
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@pc.net
Ich denke mal mit dem Begriff "Zeitung" ist wohl Tageszeitung gemeint. "Fachzeitschriften", die monatlich oder 14-tägig erscheinen, machen normalerweise kein Problem beim Abschreiben. Liegt aber offenbar viel im Ermessen des Sachbearbeiters.
TONI_B ist offline   Mit Zitat antworten
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