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matrox 30.09.2006 16:20

Computerzeitschriften / steuerliche Absetzbarkeit ?
 
Kann man Computerzeitschriften (WCM, c´t usw.) steuerlich geltend machen als Werbungskosten? Beruf z.B. Programmierer

Wenn ja, in welcher Höhe (Prozent?)
Richtwerte?

danke

Oli 30.09.2006 16:57

Wenn Du in einem IT-Beruf bist, ist das kein Problem. Fachzeitschriften können zu 100% als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bei mir wurde das immer anerkannt.

Wichtig ist natürlich, dass Rechnungen aufgehoben werden müssen. Und auf den Rechnungen sollte schon die Bezeichnung der Zeitschrift aufscheinen (so Kassabons mit Zeitschrift ohne Hinweis, welche, werden nicht anerkannt).

Evtl. kann das Finanzamt auch einen Nachweis verlangen, hiezu reicht eine formlose Bestätigung Deines DG, dass Du in der EDV tätig bist.

Ciao Oliver

matrox 30.09.2006 17:04

vielen dank!

wie schaut es mit dem privaten internet (breitband) aus? zu welchen prozentsatz kann man das geltend machen? gibt es da richtwerte?

pong 30.09.2006 17:44

Ob sich das WCM - neben meinem iX - auch absetzen lässt?

pong

The_Lord_of_Midnight 01.10.2006 04:21

Zitat:

Original geschrieben von matrox
wie schaut es mit dem privaten internet (breitband) aus? zu welchen prozentsatz kann man das geltend machen? gibt es da richtwerte?
nein, die diesbezügliche förderung war nur für einen bestimmten zeitraum für wenige jahre möglich und ist mittlerweile ausgelaufen.

TONI_B 01.10.2006 06:27

@matrox
Wie LoM schon sagte: eher nein. Wenn du aber nachweisen kannst, dass du zB Teleworking machst, dann schon. Den Anteil musst du dir mit deinem Finanzbeamten "ausschnapsen"...

pc.net 01.10.2006 12:52

c't und wcm werden bei der arbeitnehmerveranlagung nicht als fachzeitschriften anerkannt ...

zitat aus dem steuerbuch 2006:
Zitat:

Fachliteratur Rz353
Aufwendungen für Fachbücher (oder entsprechende elektronische Datenträger) sind als Werbungskosten absetzbar.
Aus dem Beleg muss der genaue Titel des Werkes hervorgehen. Die Bezeichnung „diverse Fachliteratur“ reicht nicht aus. Allgemein bildende Werke wie Lexika oder Nachschlagewerke gelten nicht als Fachliteratur. Auch Aufwendungen für Zeitungen stellen grundsätzlich privaten Aufwand
dar.
Rz394

soferne die zeitschriften aber von der firma aboniert werden sieht die sache wieder anders aus ;) ...

maxb 01.10.2006 14:15

Zitat:

Original geschrieben von matrox

wie schaut es mit dem privaten internet (breitband) aus? zu welchen prozentsatz kann man das geltend machen? gibt es da richtwerte?

mindestens zu 60%, der richtwert für den privatanteil liegt bei 40%. wenn du ein an das festnetz gebundes ADSL hast, kannst du auch die Telefongrundgebühr dazunehmen.

Oli 01.10.2006 16:16

Zitat:

Original geschrieben von The_Lord_of_Midnight
nein, die diesbezügliche förderung war nur für einen bestimmten zeitraum für wenige jahre möglich und ist mittlerweile ausgelaufen.
Natürlich kann man den privten Internetzugang auch als Werbekosten geltend machen. Wenn es beruflich erforderlich ist, und dazu zählt z. B. wenn man als IT Mitarbeiter per VPN oder ähnlich auf das Firmennetz zugreift - und auch nicht nur für Homeworker.

60% werden ohne weiters anerkannt.

Und das WCM wird bei mir schon seit 10 Jahren bei den Werbekosten abgeschrieben (ich bin allerdings Abonomment).

Ciao Oliver

TONI_B 01.10.2006 17:51

@pc.net
Ich denke mal mit dem Begriff "Zeitung" ist wohl Tageszeitung gemeint. "Fachzeitschriften", die monatlich oder 14-tägig erscheinen, machen normalerweise kein Problem beim Abschreiben. Liegt aber offenbar viel im Ermessen des Sachbearbeiters.


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