26.04.2005, 16:34
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Inventar
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Die Privatkopie ist europäisches Recht
Französisches Gericht verlangt Entfernung von DVD-Kopierschutz
Vergleiche hierzu:
Zitat:
Original geschrieben von kikakater
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, daß - zum Zweck einer Privatkopie - der Urheber eines Werks dem Kunden die Umgehung des Kopierschutzes funktionierend gewährleisten muss. Im Weiteren sind Programme wie AnyDVD nicht illegal, auch nicht einfach in Ordnung, sondern eine Verpflichtung im Sinn des Gesetzes wie im Übrigen auch der moralischen Sitte.
Sieben Kopien sind der Stand der Dinge in der gängigen Rechtssprechung. Mehr ist bereits eine Verletzung des Urheberrechts.
Der Urheber hat also die Verpflichtung mit dem Kunden zusammenzuarbeiten, sodaß eine Kopie angefertigt werden kann. Das ist im Wesentlichen auch der Grund, warum die Plattenfirmen wieder davon abgehen einen Kopierschutz zu verwenden.
Es geht derzeit in die Richtung der Mehrfachabzocke, sodaß für Privatkopien nicht, aber für Abspielvorgänge bzw. für Zeitfristen bezahlt wird, was eindeutig Wucher darstellt, da die Kopie eines Werks dem Kunden im Prinzip inklusive schützender Maßnahmen gegen Abnutzung (Privatkopie) ohne Frist gehört.
Auch das Bezahlfernsehen wird sich moderat entwickeln (Preissenkungen), damit möglichst viele Kunden es ansehen können.
Entscheidend ist der Widerstand, nicht der simple Boykott, gegen die geübten Praktiken, damit es zur Durchschlagung des gordischen Knotens kommt ohne Schaden an Konsumenten zu bewirken. Darauf wird viel zu wenig Wert gelegt.
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Aus Filesharingpauschale den nötigen Nachdruck geben
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