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kikakater 26.04.2005 16:34

Die Privatkopie ist europäisches Recht
 
Französisches Gericht verlangt Entfernung von DVD-Kopierschutz

Vergleiche hierzu:

Zitat:

Original geschrieben von kikakater
Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, daß - zum Zweck einer Privatkopie - der Urheber eines Werks dem Kunden die Umgehung des Kopierschutzes funktionierend gewährleisten muss. Im Weiteren sind Programme wie AnyDVD nicht illegal, auch nicht einfach in Ordnung, sondern eine Verpflichtung im Sinn des Gesetzes wie im Übrigen auch der moralischen Sitte.

Sieben Kopien sind der Stand der Dinge in der gängigen Rechtssprechung. Mehr ist bereits eine Verletzung des Urheberrechts.

Der Urheber hat also die Verpflichtung mit dem Kunden zusammenzuarbeiten, sodaß eine Kopie angefertigt werden kann. Das ist im Wesentlichen auch der Grund, warum die Plattenfirmen wieder davon abgehen einen Kopierschutz zu verwenden.

Es geht derzeit in die Richtung der Mehrfachabzocke, sodaß für Privatkopien nicht, aber für Abspielvorgänge bzw. für Zeitfristen bezahlt wird, was eindeutig Wucher darstellt, da die Kopie eines Werks dem Kunden im Prinzip inklusive schützender Maßnahmen gegen Abnutzung (Privatkopie) ohne Frist gehört.

Auch das Bezahlfernsehen wird sich moderat entwickeln (Preissenkungen), damit möglichst viele Kunden es ansehen können.

Entscheidend ist der Widerstand, nicht der simple Boykott, gegen die geübten Praktiken, damit es zur Durchschlagung des gordischen Knotens kommt ohne Schaden an Konsumenten zu bewirken. Darauf wird viel zu wenig Wert gelegt.

Aus Filesharingpauschale den nötigen Nachdruck geben

kikakater 26.04.2005 19:43

Justizministerin Zypries fordert mehr Respekt vor dem geistigen Eigentum


Zitat:


Nach wie vor gibt es im Hause Zypries aber zahlreiche Bedenken unter anderem auf Grund internationaler Vertragsverpflichtungen gegen eine Position, die Softwarepatenten einen faktischen Riegel vorschieben würde



Softwarepatenten ist auch kein Riegel vorzuschieben, solange sie kein MONOPOL ermöglichen, sondern z.B. CAD Maschinenbau (Computer Aided Design) Anwendungen softwaretechnisch schützen sollen. Ein weiteres Gebiet wäre der Schutz von hochkomplizierten Berechnungsprogrammen. Alles zeitlich limitiert auf 5 Jahre und maximal 5 Jahre Verlängerung.

Wer FAT32 Lizenzen billigt, braucht sich über WMV9 Unsitten nicht wundern.

Und Mietmusik ist ja auch ein erklärtes Ziel von Microsoft. Machen wir ein Patent darauf und Microsoft hat sein Monopol, weil alle anderen dagegen ankämpfen und den Preis der Lächerlichkeit zahlen sollen.


Zitat:


Die Kritik an der geplanten weiteren Novellierung des Urheberrechts reißt derweil nicht ab. Während der Filmindustrie die Bagatellklausel schwer auf dem Magen liegt, mit der die Bundesregierung eine "Kriminalisierung der Schulhöfe" verhindern will, gehen der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) die Regelungen für die Wissenschaft nicht weit genug. So mahnte HRK-Präsident Peter Gaehtgens Ende vergangener Woche bei der Vorstellung eines rund 200-seitigen Readers mit dem Titel "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft -- Anforderungen an das Zweite Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft" (PDF) noch "erheblichen Verbesserungsbedarf" bei dem Reformprojekt an. In dem Band, der von den Professoren Ulrich Sieber und Thomas Hoeren herausgegeben wird, ist von der "Entrechtung" und der "Vernachlässigung der Interessen" der Wissenschaft die Rede. Zudem warnen die Forscher vor "Gefahren für die wissenschaftliche Literaturbestimmungen" durch zu rigide Bestimmungen für den Fachinformationsversand durch Bibliotheken.


Im Prinzip schaut es momentan schlecht aus für die derzeit erlaubte Privatkopie in Deutschland.

Die Interessen der Wissenschaft sollen berücksichtigt werden. Die Verbraucher sollen in eine rechtliche Grauzone mit Bagatellklauseln entlassen werden. Das ist nicht in Ordnung.

Das Urheberrecht schreibt zwingend Mittel zur Aufhebung des Kopierschutzes vor. Wenn jetzt Recht gebeugt wird, verstösst der Staat gegen Grundrechte und will sie - nur um Rechteverwertern die Sache erst zu ermöglichen - abschaffen.

Übrig bleibt ein unfreier Mensch, der das zu tun hat, was die Wirtschaft anschafft. Ein anderes Verhalten ist dann unmöglich. Derzeit ist es erlaubt eine Privatkopie zu machen und zwar bis zu sieben. Das soll der Vergangenheit angehören. Entweder sieben Kopien sind erlaubt und gewerbsmässiges Kopieren ist strafbar, oder nur mehr konformes Zwangsverhalten ohne Gewissens- und Wissensgrundlage.


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