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Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme. |
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#1 |
Elite
![]() Registriert seit: 12.09.2000
Beiträge: 1.145
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Garantiefrage zu Cyberhome
Mein Cyberhome DVD-Player hat vor ein paar Wochen den Geist aufgegeben - besser gesagt der Laser mußte getauscht werden
http://www.wcm.at/forum/showthread.p...hreadid=147266 Es hat 5 lange Wochen gedauert bis ich ihn heute endlich wieder abholen durfte. na egal. zum Thema: Ich hab das Gerät am 18.08.2003 gekauft und es gibt 2 Jahre Garantie darauf. Am 01.10.04 hab ich ihn zur Reperatur eingeliefrt und als ich ihn jetzt abhole sagt mir der gute Mann das ich nur mehr ein halbes Jahr Garntie auf das getauschte Teil (Laufwerk) hab??? Soweit ich weiß läuft die Garantie doch erst am 18.08.2005 aus?? Warum jetzt plötzlich nur mehr ein halbes Jahr Garantie auf das Laufwerk?????? Kann mir das wer erklären? Dank im voraus....
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Windows-Leitsatz: Gates oder Gates nicht! |
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#2 |
Schon länger dabei
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![]() Sufu, wurde sicher hier auch schon behandelt.
Kurz zusammengefaßt: 24 Monate Gewährleistung (Garantie ist eine freiwillige Mehrleistung) auf Herstellungsfehler, die bei Auslieferung bereits bestanden. Nach 6 Monaten Beweißumkehr, d.h. Du mußt beweißen, das es ein Herstellungsfehler war. Ausgenommen aus der Gewährleistung sind Verschleißteile, Bedienungsfehler, etc. Nun stellt sich die Frage, ist der Laser ein Verschleißteil oder nicht? Wurde er wegen eines Fehlers kaputt, der schon bei Auslieferung bestannd oder einfach nur Pech gehabt. Unterm Strich: Schwer zu sagen.
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#3 |
Elite
![]() Registriert seit: 18.06.2001
Alter: 44
Beiträge: 1.333
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![]() ich bin mir nur nicht sicher in welchem gesetz genau geregelt (abgb, hgb o kschg). normalerweise gilt ab kaufdatum 6 monate beweislastumkehr; d.h. händler muss vor gericht beweisen können, dass er dir ein fehlerfreies gerät verkauft hat. danach beginnt die gesetzliche gewährleistung von weiteren 18 monaten.
meiner meinung ist ein laser kein verschleissteil, sondern etwas notwendiges ohne dem ein dvd player nicht funzt.
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wissen ist macht - nichts wissen macht auch nichts |
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#4 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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![]() Zitat:
kein gutes argument ![]() ein auto ohne bremsen funzt auch ned, bremsen sind notwendig, aber verschleissteile. imho beginnt für die rep. teile die garantie/gew.leistg. von vorne.
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pssst tanj |
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#5 | |
Elite
![]() Registriert seit: 12.09.2000
Beiträge: 1.145
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![]() Zitat:
die hat nix mit der gewährleistung zu tun! denn sonst heißt es ja beim auto auch gewährleistung gegen durchrostung oder? wenn ein hersteller mehr als 6 moante garantie gibt dann sollt er die in dem "vertrag" auch einhalten.....
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Windows-Leitsatz: Gates oder Gates nicht! |
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#6 |
Elite
![]() Registriert seit: 18.06.2001
Alter: 44
Beiträge: 1.333
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![]() viele händler verwechseln gerne garantie u gewährleistung.
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#7 |
Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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![]() wenn du 2 jahre herstellergarantie hast, gilt die auch für die reparierten teile.
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pssst tanj |
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#8 |
Hochauflösend
![]() Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641
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![]() Aber die beginnt nicht neu ab Reparaturdatum, sondern sie gilt ab Kaufdatum.
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Gruß FendiMan Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt! |
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#9 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292
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![]() Zitat:
![]() d.h. nicht, das dann was anderes defekt ist....
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pssst tanj |
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#10 |
Hochauflösend
![]() Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641
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![]() Nein, auch nicht für die getauschten Teile.
Wenn es eine bezahlte Reparatur ist, gibt es schon Garanie darauf, aber eine Reparatur in der Garaniefrist verlängert diese nicht.
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